Das BMF hat am 6. 9. 2012 einen
Begutachtungsentwurf zu einer Novelle des Zahlungsdienstegesetzes (ZaDiG) versandt. Damit sollen die notwendigen Begleitmaßnahmen zur Verordnung (EU) Nr. 260/2012 vom 14. 3. 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 erlassen werden. Eckpunkte der Novellierung sind die Festlegung einer Verpflichtung zur unionsweiten Erreichbarkeit eines Zahlungsdienstleisters für
grenzüberschreitende Überweisungen bzw. Lastschriften, sofern dieser national erreichbar ist; die Sicherstellung von Wettbewerb zwischen Zahlungsdienstleistern durch Gewährleistung der technischen Interoperabilität der Zahlungssysteme durch unionsweite und internationale
Standards; die Festsetzung von technischen Anforderungen für Überweisungen und Lastschriften (Umsetzung
des SEPA-Zahlverfahrens [single European payment area]), die, von Übergangsbestimmungen abgesehen, ab 1. 2. 2014
eingehalten werden müssen; die Regulierung der mulitlateralen Interbankenentgelte für Lastschriften. Die EU-Verordnung ist am 31. 3. 2012 in Kraft getreten. Die national notwendigen Gesetzesänderungen sind bis 1. 2. 2013 zu erlassen. Die Begutachtungsfrist läuft bis 2. 10. 2012.