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Friday, May 17. 2013
Am 15. 5. 2013 hat ein Pilotprojekt zur Online-Schlichtung für Verbrauchergeschäfte seinen Test-Betrieb aufgenommen. In einem Zeitraum von zunächst neun Monaten soll auf der Internetseite http://www.verbraucherschlichtung.at für nahezu alle Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern eine außergerichtliche Schlichtung angeboten werden. Die Banken (in Bezug auf Fremdwährungskredite) und der Elektro- und Möbelhandel haben vorweg ihre Mitwirkung an der Schlichtung erklärt. Andere Branchen werden folgen. Die Verbraucher können sich aber mit allen Problemen – egal mit welchem Unternehmen – an die Schlichtung wenden, sobald sie (selbst oder vertreten etwa von einer Verbraucherorganisation) – offensichtlich erfolglos – versucht haben, das Problem im Dialog mit dem Unternehmer beizulegen. Das Verfahren erfolgt für die Parteien kostenlos, denn die Kosten trägt als Fördergeber das BMASK, und soll binnen 90 Tagen zu einem Ergebnis führen. Leiterin der Verbraucherschlichtung ist die ehemalige OGH-Präsidentin Dr. Irmgard Griss. Nach Ablauf der Testphase werden die Erfahrungen evaluiert und an das Konsumentenschutzministerium berichtet.
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Friday, May 17. 2013
Die Bundesregierung schlägt dem Nationalrat eine Änderung des Pflegefondsgesetzes vor ( RV 2323 BlgNR 24. GP). Damit soll der im Jahr 2011 eingerichtete Pflegefonds um zwei weitere Jahre bis Ende 2016 verlängert werden. Gleichzeitig ist vorgesehen, die Zuweisungen an den Fonds deutlich aufzustocken, mehr Mittel für Case- und Caremangement bereitzustellen sowie innovative Projekte und qualitätssichernde Maßnahmen zu fördern. Nicht beanspruchte Mittel können in Hinkunft im Ausmaß von bis zu 40 % in das Folgejahr übertragen werden. Im Konkreten wird der Bund den Pflegefonds im Jahr 2015 mit 300 Mio. Euro und im Jahr 2016 mit 350 Mio. Euro speisen. Mit diesen Mitteln sollen wie bisher bestehende Pflegeleistungen abgesichert sowie mobile, stationäre und teilstationäre Dienste weiter ausgebaut werden. Durch die Festlegung eines Richtversorgungsgrades und den angestrebten flächendeckenden Ausbau des sog. Case- und Caremanagements will man sicherstellen, dass in allen Bundesländern für jede pflegebedürftige Person ein bedarfsgerechtes Angebot zur Verfügung steht. Was die Förderung innovativer Pilotprojekte betrifft, nennen die Erläuterungen zur Regierungsvorlage etwa neue Formen der Betreuung demenzkranker Personen und den Einsatz von Ambient Assistant Living.
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Friday, May 17. 2013
Mit einer Änderung des Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes und des Landarbeitsgesetzes soll im Bereich der Landwirtschaft ein neuer Lehrberuf eingeführt werden. Eine entsprechende Regierungsvorlage wurde in den Nationalrat eingebracht ( RV 2324 BlgNR 24. GP). Künftig können sich interessierte Jugendliche demnach auch zum Facharbeiter in der Biomasseproduktion und der land- und forstwirtschaftlichen Bioenergiegewinnung ausbilden lassen. Ein Ausbildungsversuch ist bereits im Laufen. Begründet wird die Initiative damit, dass Biomasse als erneuerbarer Energieträger im Vormarsch sei und es für den Betrieb und die Wartung von Biomasseanlagen eines Spezialwissens bedürfe. Mit der Gesetzesnovelle werden außerdem die Berufsbezeichnungen für landwirtschaftliche Facharbeiter und Meister vereinheitlicht. Bei einer vorzeitigen Ablegung der Facharbeiterprüfung ist das Lehrverhältnis künftig automatisch beendet.
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Thursday, May 16. 2013
Die jährliche Inflationsrate im Euroraum lag im April 2013 bei 1,2 % (gegenüber 1,7 % im März). Ein Jahr zuvor hatte sie 2,6 % betragen. Die jährliche Inflationsrate der Europäischen Union lag im April 2013 bei 1,4 % (gegenüber 1,9 % im März). Ein Jahr zuvor hatte sie 2,7 % betragen, heißt es in einer Pressemitteilung von EUROSTAT, dem statistischen Amt der Europäischen Union. Im April 2013 wurden die niedrigsten jährlichen Raten in Griechenland (–0,6 %), Lettland (–0,4 %) und Schweden (0,0 %) gemessen, die höchsten in Rumänien (4,4 %), Estland (3,4 %), den Niederlanden (2,8 %) sowie in Österreich (2,1 %). Die niedrigsten Durchschnittswerte über 12 Monate bis einschließlich April 2013 verzeichneten Griechenland (0,4 %), Schweden (0,8 %) und Lettland (1,3 %), während die höchsten Werte aus Ungarn (4,6 %), Rumänien (4,1 %) und Estland (4,0%) gemeldet wurden. Auch Österreich bewegt sich mit 2,5 % hier im oberen Bereich.
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Thursday, May 16. 2013
Errichtet eine Gesellschaft in ihrem eigenen unternehmerischen Interesse (Errichtung und Betrieb eines Einkaufszentrums) auf öffentlichem Grund eine Zufahrtstraße, steht ihr als Leistungsempfänger aus diesbezüglich in Anspruch genommenen Vorleistungen (Baukosten) ein Vorsteuerabzug zu. Die anschließende unentgeltliche Übertragung der Zufahrtstraße in das öffentliche Gut stellt einen Entnahmeeigenverbrauch dar, sodass es in Höhe der Baukosten wieder zu einer Eigenverbrauchsbesteuerung gemäß § 3 Abs. 2 Gedankenstrich 3 UStG 1994 in der ab dem Jahr 2004 geltenden Fassung BGBl. I Nr. 134/2003 (und somit zu einer Neutralisierung des Vorsteuerabzuges) auf Ebene der Gesellschaft kommt (UFS 24. 4. 2013, RV/0538-I/10; vgl. auch schon UFS 7. 4. 2011, RV/3957-W/08).
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Thursday, May 16. 2013
Nach ständiger Rechtsprechung liegt bei tätlichen Auseinandersetzungen zwischen Beschäftigen auf der Betriebsstätte der für den Unfallversicherungsschutz erforderliche innere Zusammenhang zwischen dem zum Unfall führenden Ereignis und der versicherten Tätigkeit nur dann vor, wenn der Streit (unmittelbar) aus der Betriebsarbeit erwachsen ist. Im vorliegenden Fall beruhte die Verletzung des Klägers auf einer „Alberei“ zwischen Kollegen, die auf das zwischen ihnen bestehende freundschaftliche Verhältnis zurückzuführen war und sich ebenso in ganz anderem Umfeld hätte ereignen können: Es gab „aus rein betrieblichen Gründen“ weder für den Arbeitskollegen einen Grund, den Kläger mit einem (verbalen) Scherz zu provozieren, noch für den Kläger einen Anlass, seinem Kollegen mit einem Kartonstück einen „Klaps“ auf den Kopf zu geben und ihn so zur Gegenreaktion (versuchter Fußtritt mit Metallkappenschuh ins Gesäß des Klägers) zu provozieren, die zusammen mit der Abwehrreaktion des Klägers dessen Verletzung (Bruch des Mittelhandknochens des rechten Kleinfingers) verursachte (OGH 16. 4. 2013. 10 ObS 48/13a).
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Wednesday, May 15. 2013
Die Gewerkschaft PRO-GE berichtet vom erfolgreichen Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen für die Papier- und Pappeindustrie, welche mit folgendem Ergebnis zu Ende gingen: Erhöhung der KV-Löhne um 3,1 %; Erhöhung der Ist-Löhne um 3,0 % bis 4.439,90 Euro; Erhöhung der Ist-Löhne um 2,7 % ab 4.440 Euro; Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 3,1 %; Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen um 2,7 %; Erhöhung der Tages- und Nächtigungsgelder um 2,7 %; Klarstellung/Empfehlung der Brennstoff-Deputate-Regelung im Falle vom Wechsel zwischen Arbeiter/Angestellte-Dienstverhältnissen. Der neue Kollektivvertrag gilt ab 1. 5. 2013 und hat eine Laufzeit von 12 Monaten.
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Wednesday, May 15. 2013
Die Republik Österreich und die Republik Tadschikistan haben konkludent festgestellt, dass nachstehendes Abkommen zwischen den beiden Staaten durch das Inkrafttreten des am 7. 6. 2011 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Tadschikistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (BGBl. III Nr. 76/2012) als beendet anzusehen ist: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken zur Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens und des Vermögens samt Notenwechsel vom 10. 4. 1981 in der derzeit geltenden Fassung, BGBl. Nr. 411/1982 i. d. F. BGBl. III Nr. 4/1998 (Kundmachung des Bundeskanzlers, BGBl. III Nr. 135/2013).
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Wednesday, May 15. 2013
Die Behindertenhilfe nach den einschlägigen Landesgesetzen ist ähnlich wie Ausbildung und Betreuung im Bereich des gewöhnlichen Schulunterrichts der Hoheitsverwaltung zuzuordnen. Hoheitliches Handeln ist grundsätzlich so auszuüben, dass dabei, soweit vermeidbar, auch andere Personen nicht geschädigt werden, die mit dessen Auswirkungen in Berührung kommen. Die Verletzung von Betreuungs- und Aufsichtspflichten kann eine Haftung des Bundeslandes nach den Regeln des Amtshaftungsrechts auslösen. Dem vom OGH entschiedenen Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem der betreute Autist im Zuge einer Weihnachtsfeier, an der er mit seinem Betreuer teilgenommen hatte, unruhig geworden und deshalb seiner ebenfalls anwesenden Mutter übergeben worden war, stieß er sie in einem unbeobachteten Moment zu Boden und schlug auf sie mit den Fäusten ein, wodurch sie schwere Verletzungen erlitt. Im fortzusetzenden Verfahren wird noch nach Ansicht des OGH näher zu prüfen sein, ob dem Betreuer vorzuwerfen ist, den Sohn durch eine unzweckmäßige Tagesgestaltung einer unangebrachten Reizüberflutung ausgesetzt und die Klägerin nicht über den zu erwartenden heftigen Aggressionsschub informiert zu haben. Der betreuende Verein kann hingegen als Organ des Landes nicht belangt werden (OGH 11. 4. 2013, 1 Ob 19/13w).
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Tuesday, May 14. 2013
Im Februar 1963 verkündete der EuGH das Urteil Van Gend & Loos ( EuGH 5. 2. 1963, Rs. 26/62). In diesem Urteil stellte der Gerichtshof mit dem Grundsatz der unmittelbaren Wirkung („effet direct“) einen der tragenden Grundsätze des Rechts der Europäischen Union auf. Nach diesem Grundsatz schafft das Unionsrecht nicht nur gegenseitige Verpflichtungen zwischen den Mitgliedstaaten, sondern erzeugt zugunsten der Bürger und Unternehmen unmittelbare Wirkungen, indem es ihnen individuelle Rechte verleiht, die die nationalen Behörden und Gerichte zu beachten haben. Aus Anlass des 50-jährigen Jubiläums dieser bahnbrechenden Entscheidung fand am 13. 5. 2013 am EuGH in Luxemburg eine hochkarätig besetzte Konferenz statt.
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