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Friday, February 3. 2012
Die Zuteilung der Identifikationsnummer und die dazu beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfolgte Datenspeicherung sind laut BFH mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar. Die darin liegenden Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sind durch überwiegende Interessen des Gemeinwohls gerechtfertigt. Da die Identifikationsnummern, anders als die bisherigen Steuernummern, den steuerpflichtigen natürlichen Personen auf Dauer und bundeseinheitlich zugeteilt werden, ermöglichen sie deren eindeutige Identifizierung im Besteuerungsverfahren. Dies dient zum einen dem auch verfassungsrechtlich gebotenen gleichmäßigen Vollzug der Steuergesetze und ermöglicht zum anderen einen gewichtigen Abbau von Bürokratie sowohl im Bereich der Steuerverwaltung als auch bei Unternehmen und anderen Stellen. Insbesondere bilden die Identifikationsnummer und die dazu erfolgte Datenspeicherung eine wesentliche Voraussetzung für die Ersetzung der bisherigen Lohnsteuerkarten durch die nunmehr ab dem Jahr 2013 vorgesehenen elektronischen Lohnsteuermerkmale sowie für die Automatisierung von Verfahrenssabläufen. Aufgrund der Identifikationsnummer kann zudem die zutreffende und vollständige Erfassung der Alterseinkünfte bei der Einkommensteuer leichter und effektiver geprüft werden. Außerdem kann Missbräuchen bei der Beantragung von Kindergeld sowie beim Abzug von Kapitalertragsteuer entgegengewirkt werden (BFH 18. 1. 2012, II R 49/10).
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Wednesday, February 1. 2012
Beim informellen Gipfel der Staats- und Regierungschefs am 30. 1. 2012 haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf einen neuen Vertrag für Stabilität, Koordination und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion geeinigt. Alle Mitgliedstaaten außer dem Vereinigten Königreich und der Tschechischen Republik werden den Pakt im März beim nächsten EU-Gipfel unterzeichnen. Der Vertrag sieht insbesondere vor, dass alle Staaten eine Schuldenbremse auf Verfassungsebene oder in gleichwertigem Rang verankern. Der Vertrag tritt in Kraft, sobald zwölf Mitgliedstaaten der Eurozone ihn ratifiziert haben. Darüber hinaus wurden die neuen Regeln des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) fixiert, den die Finanzminister beim nächsten Euroländer-Meeting unterzeichnen sollen, sodass der ESM mit Juli 2012 in Kraft treten kann.
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Monday, January 30. 2012
Die Zahl der 2011 aus dem Umlauf genommenen Euro-Falschmünzen ist um 15 % auf 157.000 Münzen zurückgegangen (186.000 im Jahr 2010). Mit einem Anteil von fast zwei Dritteln aller entdeckten Euro-Falschmünzen wird die 2-Euro-Münze nach wie vor mit Abstand am häufigsten gefälscht. Die Gesamtzahl der gefälschten Münzen ist im Vergleich zu den rund 16 Mrd. echten Euro-Münzen, die derzeit von den drei größten Stückelungen (50 Cent, 1 Euro, 2 Euro) im Umlauf sind, sehr gering. Auf 100.000 echte Münzen kommt eine Fälschung. Was gefälschte Euro-Banknoten angeht, wurden im Jahr 2011 nach Angaben der EZB, die für den Fälschungsschutz von Banknoten verantwortlich ist, rund 606.000 Noten aus dem Verkehr gezogen. Die Gesamtanzahl der gefälschten Banknoten, die im Jahr 2011 aus dem Umlauf genommen wurden, war im Vergleich zu 2010 um 19,3 % niedriger. Die am häufigsten gefälschten Banknoten sind weiterhin 20-Euro- und 50-Euro-Scheine.
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Thursday, January 26. 2012
Mit dem Jahressteuergesetz 2010 hat der deutsche Gesetzgeber eine Neuregelung geschaffen, die rückwirkend auch in den Streitfällen anwendbar war. Danach können die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer abgezogen werden, wenn entweder ein anderer Arbeitsplatz nicht zur Verfügung steht oder (wie bisher) das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen oder betrieblichen Betätigung bildet. Der BFH geht davon aus, dass es sich hierbei um zwei getrennt voneinander zu beurteilende Tatbestände handelt. Ein Abzug wegen fehlenden Arbeitsplatzes kommt weder bei einem Hochschullehrer noch bei einem Richter in Betracht, weil beide einen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsplatz nutzen können. Der Mittelpunkt der gesamten Betätigung ist – wie bisher – qualitativ und unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung zu bestimmen. Das gilt jedenfalls, wenn der Steuerpflichtige lediglich eine einzige berufliche Tätigkeit ausübt. Danach ist für den Beruf des Hochschullehrers die Vorlesung in der Universität und für den Richter die Ausübung der rechtsprechenden Tätigkeit im Gericht prägend; beide Tätigkeiten können nicht im häuslichen Arbeitszimmer verrichtet werden. Unerheblich ist dagegen, wie viele Stunden der Steuerpflichtige in seinem häuslichen Arbeitszimmer zubringt. Somit wurde auch nach der neuen Rechtslage in beiden Fällen (BFH 27. 10. 2011, VI R 71/10 [Hochschullehrer]; 8. 12. 2011, VI R 13/11 [Richter]) ein Abzug der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer als Werbungskosten versagt.
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Tuesday, January 24. 2012
(APA) - Italienische Steuerfahnder haben im vergangenen Jahr Fälle von Steuerhinterziehung im Wert von mehr als 50 Mrd. Euro aufgedeckt. Wie die Finanzpolizei mitteilte, seien davon allein 21 Mrd. Euro im Ausland deponiert gewesen. Demnach wurden Verfahren wegen Betrugs gegen mehr als 12.000 Menschen eingeleitet. Die Finanzpolizei meldete überdies den Hinterzug von Mehrwertsteuer in einer Höhe von mehr als acht Mrd. Euro. Schätzungen zufolge verliert Italien jährlich zwischen 120 und 150 Mrd. Euro durch Steuerbetrug. Das Land gilt europaweit als eines der Länder mit der höchsten Steuerhinterziehungsrate. Seit 1. Jänner werden Konto- und Depotauszüge in regelmäßigen Abständen an die Steuerbehörden geschickt. Damit kann der Fiskus Widersprüche zwischen dem deklarierten Einkommen und den Beträgen auf den Bankkonten aufdecken.
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Thursday, January 19. 2012
Um Änderungen der Regeln über den Ort der Dienstleistung Rechnung zu tragen, wird ab
dem 1. 1. 2015 eine Reihe wesentlicher Änderungen der MwStSyst-RL wirksam, die
sich auf die Sonderregelungen für nicht in der Gemeinschaft ansässige Steuerpflichtige, die
Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen oder
elektronische Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige erbringen, beziehen (sog.
„Miniregelung für eine einzige Anlaufstelle“). Bei dieser Regelung nutzt der
Dienstleistungserbringer in dem Mitgliedstaat, in dem er erfasst ist, ein Webportal für die
Erklärung der Mehrwertsteuer, die er in anderen Mitgliedstaaten auf Leistungen an
Privatkunden zu entrichten hat. Für Nicht-EU-Unternehmen, die elektronische
Dienstleistungen erbringen, ist eine solche Regelung bereits in Betrieb. Durch die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Änderungen (VO zur Änderung der VO [EU] Nr. 282/2011) wird diese Regelung für Nicht-EU-Unternehmen, die zurzeit nur für die Erbringung elektronischer Dienstleistungen gilt, auf Telekommunikationsdienstleistungen sowie Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen ausgeweitet. Gleichzeitig wird für die gleichen
Dienstleistungen eine zweite Sonderregelung für EU-Unternehmen eingeführt. Der Geltungsbereich der derzeitigen Miniregelung für eine einzige Anlaufstelle (Mini-One-Stop-Shop) wird erheblich erweitert, sodass deutlich mehr Steuerpflichtige die Möglichkeit haben, eine dieser Sonderregelungen in Anspruch zu nehmen.
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Wednesday, January 18. 2012
Zinsen aus deutschen Wandelanleihen unterliegen – gehen sie im Wege einer inländischen auszahlenden Bank in Österreich steuerpflichtigen natürlichen Personen zu – zunächst einem (liquiditätswirksamen) doppelten Steuerabzug. Materiell ändert sich daran grundsätzlich auch durch die jüngste gesetzliche Totalreform der Kapitalbesteuerung in Österreich nichts. Eine DBA-gestützte Steuerentlastung ist weiterhin in der Praxis nur nachträglich, d. h. auf Initiative des Steuerpflichtigen, möglich. Strittig könnte in diesem Zusammenhang jedoch die konkret anzuwendende Zuteilungsregel des DBA mit Deutschland und daher auch Art und Umfang einer möglichen Steuerentlastung sein. Mag. Rainer Obermann kommt im Rahmen eines Beitrags in der Jänner-Ausgabe der SWI dabei zum Schluss, dass in Bezug auf den dem Beitrag zugrunde liegenden Sachverhalt eine vollständige Steuerentlastung ausschließlich im Wege des Quellenstaates Deutschland zu erfolgen hat.
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Thursday, January 5. 2012
Seit dem 1. 1. 2012 lässt die Europäische Kommission Bürgern, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen mindestens 12 Wochen Zeit, um sich zu neuen Strategien und Rechtsetzungsvorhaben zu äußern. Bisher waren es acht Wochen. Sie will damit erreichen, dass diese sich bereits in einem frühen Stadium am politischen Entscheidungsprozess der EU beteiligen. Die Kommission hat außerdem einen Benachrichtigungsdienst für angedachte Maßnahmen eingeführt: Organisationen, die sich ins Transparenzregister eintragen, können sich für diesen Benachrichtigungsdienst anmelden, um frühzeitig, das heißt rund ein Jahr vor der Annahme der geplanten Maßnahmen, über die Fahrpläne für neue Initiativen in ihrem jeweiligen Bereich informiert zu werden. Die Kommission hofft, dass der verlängerte Konsultationszeitraum und der neue Benachrichtigungsdienst insb. die Beteiligung jener Gruppen erhöhen werden, die sich bisher nur selten zu Wort gemeldet haben. Gedacht ist dabei bspw. an KMU-Verbände, die nun mehr Zeit haben sollen, Befragungen ihrer Mitglieder zu den Auswirkungen neuer Rechtsetzungsvorhaben auf ihre Unternehmen zu organisieren. Mit ihrer Initiative zur „intelligenten Rechtsetzung“ will die Kommission Bürger und Unternehmen verstärkt in den Rechtsetzungsprozess einbeziehen, um sicherzustellen, dass sie bei der Ausarbeitung ihrer Vorschläge sämtliche relevanten Erkenntnisse und Anliegen berücksichtigt.
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Friday, December 30. 2011
Die Europäische Kommission hat Ende Dezember 2011 Leitlinien angenommen, um die Versicherungsbranche bei der Anwendung einer geschlechtsneutralen Preisgestaltung zu unterstützen. Die Leitlinien stellen klar, dass das Urteil des EuGH vom 1. 3. 2011, Rs. C-239/09, Test-Achats, lediglich für neue Verträge gilt, und zwar insbesondere für nach dem 21. 12. 2011 geschlossene Verträge. Anhand von Beispielen wird auch veranschaulicht, was als neuer Vertrag angesehen wird, damit die umfassende Anwendung der geschlechtsneutralen Regelung auf EU-Ebene ab diesem Zeitpunkt gewährleistet ist. Zudem enthalten die Leitlinien Beispiele für geschlechterbezogene Versicherungspraktiken, die mit dem Grundsatz der geschlechtsneutralen Prämien und Leistungen vereinbar sind und vom Urteil im Fall Test-Achats unberührt bleiben. Dabei handelt es sich um vielfältige Praktiken, von der Berechnung versicherungstechnischer Rückstellungen über die Preisgestaltung bei Rückversicherungen und die Übernahme medizinischer Risiken bis hin zu gezieltem Marketing.
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Tuesday, December 27. 2011
Ein Event- und Konferenzzentrum aus drei Schwimmkörpern und einem Pfahlbau ist laut BFH kein Gebäude im bewertungsrechtlichen Sinn. Bewertungsrechtlich liegt ein Gebäude nur vor, wenn es mit dem Boden fest verbunden und standfest ist. Schwimmkörpern fehlen diese Eigenschaften. Als Folge dieser Rechtsprechung unterliegen schwimmende Anlagen nicht der Grundsteuer (BFH 26. 10. 2011, II R 27/10 ).
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