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Thursday, May 23. 2013
(APA/ORF) - Österreich ist nun auch offiziell an der Auswertung der durch das Projekt Offshore Leaks gesammelten Daten von Steuersündern interessiert, die ihr Geld in ausländischen Steuerparadiesen verstecken. Finanzministerin Maria Fekter hat dazu eine Sonderkommission (SoKo) Offshore-Leaks gegründet. Ziel sei es, in Kooperation mit internationalen Steuerbehörden die Daten zu verstehen, zu bekommen und schließlich die Steuersünder auch zu verfolgen. Die amerikanische Steuerbehörde IRS habe begonnen, die Daten, die mit jenem des Projekts Offshore-Leaks übereinstimmen dürften, weiterzugeben. Für Europa sei dafür Großbritannien zuständig; für Asien erfolge die Weitergabe über Australien. Leiter der aus IT- und Offshore-Experten bestehenden SoKo Offshore-Leaks ist Gruppenleiter Dipl.-Kfm. Eduard Müller.
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Wednesday, May 22. 2013
Wie das Eidgenössische Finanzdepartment (EFD) in einer Pressemitteilung kürzlich bekanntgab, soll eine Reform der Unternehmensbesteuerung die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz stärken und den Steuerstreit mit der EU beilegen. Sie setzt auf international akzeptierte, rechtssichere und finanzpolitisch ausgewogene Lösungen. Im Gegenzug erwartet die Schweiz, dass die EU und ihre Mitgliedsländer von unilateralen Gegenmaßnahmen gegen die Schweiz absehen. Im Rahmen des Dialogs soll mit der EU eine Lösung gefunden werden. Gestützt darauf und die Arbeiten der OECD sowie die Ergebnisse der Konsultation wird die Projektorganisation die Inhalte der Reform weiter konkretisieren und dem Bundesrat für einen Grundsatzentscheid vorlegen. Danach soll eine Vernehmlassungsvorlage ausgearbeitet werden. Im Vordergrund steht eine steuerliche Förderung von Aktivitäten im Bereich der Forschung, der Entwicklung und der Innovation. Zum anderen können die Kantone ergänzend auf das Instrument der Gewinnsteuersatzsenkung zurückgreifen, um ihre Kompetitivität zu erhalten. Der diesbezügliche Entscheid liegt in der Autonomie der Kantone. Basierend auf den Entwicklungen im Steuerdialog mit der EU und den Ergebnissen der Konsultation wird das EFD dem Bundesrat im Herbst 2013 Bericht erstatten und einen Antrag auf Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage stellen.
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Thursday, May 16. 2013
Die jährliche Inflationsrate im Euroraum lag im April 2013 bei 1,2 % (gegenüber 1,7 % im März). Ein Jahr zuvor hatte sie 2,6 % betragen. Die jährliche Inflationsrate der Europäischen Union lag im April 2013 bei 1,4 % (gegenüber 1,9 % im März). Ein Jahr zuvor hatte sie 2,7 % betragen, heißt es in einer Pressemitteilung von EUROSTAT, dem statistischen Amt der Europäischen Union. Im April 2013 wurden die niedrigsten jährlichen Raten in Griechenland (–0,6 %), Lettland (–0,4 %) und Schweden (0,0 %) gemessen, die höchsten in Rumänien (4,4 %), Estland (3,4 %), den Niederlanden (2,8 %) sowie in Österreich (2,1 %). Die niedrigsten Durchschnittswerte über 12 Monate bis einschließlich April 2013 verzeichneten Griechenland (0,4 %), Schweden (0,8 %) und Lettland (1,3 %), während die höchsten Werte aus Ungarn (4,6 %), Rumänien (4,1 %) und Estland (4,0%) gemeldet wurden. Auch Österreich bewegt sich mit 2,5 % hier im oberen Bereich.
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Wednesday, May 15. 2013
Die Republik Österreich und die Republik Tadschikistan haben konkludent festgestellt, dass nachstehendes Abkommen zwischen den beiden Staaten durch das Inkrafttreten des am 7. 6. 2011 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Tadschikistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (BGBl. III Nr. 76/2012) als beendet anzusehen ist: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken zur Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens und des Vermögens samt Notenwechsel vom 10. 4. 1981 in der derzeit geltenden Fassung, BGBl. Nr. 411/1982 i. d. F. BGBl. III Nr. 4/1998 (Kundmachung des Bundeskanzlers, BGBl. III Nr. 135/2013).
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Tuesday, May 14. 2013
Im Februar 1963 verkündete der EuGH das Urteil Van Gend & Loos ( EuGH 5. 2. 1963, Rs. 26/62). In diesem Urteil stellte der Gerichtshof mit dem Grundsatz der unmittelbaren Wirkung („effet direct“) einen der tragenden Grundsätze des Rechts der Europäischen Union auf. Nach diesem Grundsatz schafft das Unionsrecht nicht nur gegenseitige Verpflichtungen zwischen den Mitgliedstaaten, sondern erzeugt zugunsten der Bürger und Unternehmen unmittelbare Wirkungen, indem es ihnen individuelle Rechte verleiht, die die nationalen Behörden und Gerichte zu beachten haben. Aus Anlass des 50-jährigen Jubiläums dieser bahnbrechenden Entscheidung fand am 13. 5. 2013 am EuGH in Luxemburg eine hochkarätig besetzte Konferenz statt.
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Friday, May 10. 2013
Mitarbeiter eines Kreditinstituts haften für die von anonym gebliebenen Kunden mutmaßlich hinterzogene Einkommensteuer auf mutmaßlich im Ausland erzielte Kapitalerträge nicht, obwohl die Kunden als Folge der von der Bank angebotenen Möglichkeit des anonymisierten Kapitaltransfers in das Ausland nicht enttarnt werden konnten. Die Haftung nach § 71 dAO setzt u. a. voraus, dass der Tatbestand einer Steuerhinterziehung erfüllt ist. Im Zusammenhang mit anonymisierten Kapitaltransfers ins Ausland setzt die Feststellung einer Steuerhinterziehung voraus, dass der jeweilige Inhaber des in das Ausland transferierten Kapitals daraus in der Folge Erträge erzielt hat, die der Besteuerung im Inland unterlagen, dass er z. B. unrichtige Angaben in seiner Steuererklärung gemacht, dadurch Steuern hinterzogen und dabei vorsätzlich gehandelt hat. Kann das Finanzgericht verbleibende Zweifel, ob und in welchem Umfang Steuerhinterziehungen begangen wurden, nicht ausräumen, muss es wegen der insoweit bestehenden Feststellungslast des Finanzamtes zu dessen Lasten den Haftungstatbestand i. S. d. § 71 AO verneinen (BFH 15. 1. 2013, VIII R 22/10).
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Tuesday, May 7. 2013
Die Europäische Kommission hat am 6. 5. 2013 ein Maßnahmenpaket beschlossen, das die Durchsetzung der Gesundheits- und Sicherheitsstandards in der gesamten Lebensmittelkette verbessern soll. Mit dem Maßnahmenbündel wird der Gesundheitsschutz modernisiert und vereinfacht sowie auf einen stärker risikobasierten Ansatz gestützt, und es werden effizientere Kontrollinstrumente bereitgestellt, die die wirksame Anwendung der Vorschriften für eine funktionierende Lebensmittelkette gewährleisten sollen. Mit dem Paket wird der Forderung nach einer wirkungsvolleren Vereinfachung der Rechtsvorschriften und nach intelligenterer Regulierung nachgekommen, wodurch der Verwaltungsaufwand für die Akteure verringert und der Regelungsrahmen verschlankt werden soll. Hierbei wurde besonders darauf geachtet, wie sich die Rechtsvorschriften auf KMU und Mikrounternehmen auswirken – diese wurden von denjenigen Auflagen ausgenommen, die die höchsten Kosten und den größten Verwaltungsaufwand verursachen. Derzeit verteilen sich die EU-Rechtsvorschriften zur Regelung der Lebensmittelkette auf rund 70 verschiedene Rechtsakte. Mit nun angenommenen Reformpaket wird der Bestand auf fünf Rechtsakte reduziert; auch der bürokratische Aufwand, der den Landwirten, Züchtern und Lebensmittelunternehmern (Erzeuger, Verarbeiter und Händler) durch die Abläufe und Verfahren entsteht, wird verringert. Die anderen EU-Organe, darunter das Europäische Parlament und der Rat, werden nun über das Maßnahmenpaket der Kommission beraten und anschließend ihre Standpunkte vorlegen. Nach jetzigem Stand ist davon auszugehen, dass das Paket 2016 in Kraft tritt.
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Monday, May 6. 2013
Nach dem rezessionsgeprägten Vorjahr wird sich die EU-Wirtschaft in der ersten Jahreshälfte 2013 voraussichtlich stabilisieren. Der Frühjahrsprognose der EU-Kommission zufolge wird für dieses Jahr wird ein jährliches BIP-Wachstum von –0,1 % in der EU und von –0,4 % im Euroraum projiziert. 2014 wird die Wirtschaftstätigkeit der Prognose zufolge in der EU um 1,4 % und im Euro-Währungsgebiet um 1,2 % steigen. Die Prognose basiert auf der Annahme, dass die weitere Umsetzung politischer Maßnahmen eine erneute Verschärfung der Staatsschuldenkrise verhindert. Die Wirtschaftstätigkeit wird sich voraussichtlich zu langsam beleben, um für eine Senkung der Arbeitslosenzahlen zu sorgen. Der Prognose zufolge wird die Arbeitslosenquote 2013 in der EU 11 % und im Euro-Währungsgebiet 12 % erreichen und 2014 bei diesen Werten stagnieren, wobei weiterhin ein sehr großes Gefälle zwischen den Mitgliedstaaten zu verzeichnen sein dürfte. Aufgrund der weiterhin spürbaren verzögerten Auswirkungen der Rezession des Jahres 2012 wird für 2013 ein weiterer Beschäftigungsrückgang erwartet. 2014 dürfte jedoch ein dynamischeres BIP-Wachstum für beginnende Beschäftigungszuwächse sorgen. Aufgrund der nachlassenden Auswirkungen der in der Vergangenheit angezogenen Energiepreise auf die Inflation hat sich die Verbraucherpreisinflation in den letzten Quartalen weiter verlangsamt. Die Inflation wird sich in diesem Jahr voraussichtlich weiter rückläufig entwickeln und liegt der Prognose zufolge 2013 in der EU bei 1,8 % und im Euro-Währungsgebiet bei 1,6 % und wird 2014 bei 1,7 % bzw. 1,5 % verharren.
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Thursday, May 2. 2013
Die Abgabenquote im Verhältnis zum BIP, d. h. die Summe aller Steuern und Sozialbeiträge in Prozent des BIP, belief sich in der EU-27 im Jahr 2011 auf 38,8 % - ein Anstieg gegenüber 38,3% im Jahr 2010 und 38,4 % im Jahr 2009. Die Abgabenquote im Euroraum erhöhte sich im Jahr 2011 auf 39,5 %, gegenüber 39,0 % im Jahr 2010 und 39,1 % im Jahr 2009. Die Abgabenbelastung variiert jedoch deutlich zwischen den Mitgliedstaaten und reichte im Jahr 2011 von unter 30 % in Litauen (26,0 %), Bulgarien (27,2 %), Lettland (27,6 %), Rumänien (28,2 %), der Slowakei (28,5 %) und Irland (28,9 %) bis über 40 % in Dänemark (47,7 %), Schweden (44,3 %), Belgien (44,1 %), Frankreich (43,9 %), Finnland (43,4%), Italien (42,5 %) und Österreich (42,0 %). Zwischen 2010 und 2011 wurden die größten Anstiege der Abgabenquote im Verhältnis zum BIP in Portugal (von 31,5 % auf 33,2 %), Rumänien (von 26,7 % auf 28,2 %) und Frankreich (von 42,5 % auf 43,9 %) verzeichnet und die höchsten Rückgänge in Estland (von 34,1 % auf 32,8 %), Schweden (von 45,4 % auf 44,3 %) und Litauen (von 27,0 % auf 26,0 %).
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Tuesday, April 30. 2013
Die spanischen Rechtsvorschriften, nach denen nicht realisierte Wertzuwächse besteuert werden, wenn eine in Spanien niedergelassene Gesellschaft ihren Sitz oder ihre Aktiva in einen anderen Mitgliedstaat transferiert, verstoßen laut EuGH gegen das Unionsrecht. Die Niederlassungsfreiheit steht nach Ansicht der Luxemburger Richter zwar einer solchen Besteuerung nicht entgegen, wohl aber dem Erfordernis der sofortigen Zahlung der Steuer. Der EuGH führt aus, dass eine solche Gesellschaft in diesen Fällen eine finanzielle Benachteiligung gegenüber einer vergleichbaren Gesellschaft erleidet, die derartige Transfers innerhalb des spanischen Hoheitsgebiets vornimmt, denn bei Letzterer werden die dadurch entstehenden Wertzuwächse erst dann in die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer einbezogen, wenn sie tatsächlich realisiert werden. Diese unterschiedliche Behandlung sei geeignet, eine Gesellschaft davon abzuhalten, ihre Tätigkeiten aus dem spanischen Hoheitsgebiet in einen anderen Mitgliedstaat zu verlagern. Die festgestellte unterschiedliche Behandlung lasse sich auch nicht damit erklären, dass eine andere objektive Situation als bei Gesellschaften vorliege, bei denen diese Vorgänge im Inland stattfinden, so der Gerichtshof (EuGH 25. 4. 2013, Rs. C-64/11, Kommission/Spanien).
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