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Thursday, March 15. 2012
Das Europaparlament hat mit großer Mehrheit einen Verordnungsvorschlag angenommen, der Erleichterungen für grenzüberschreitende Erbschaftsfälle bringen soll. Die geplante Verordnung zielt darauf ab, Rechtskonflikte in jenen Erbschaftsfällen zu vermeiden, in denen Rechtssysteme von mehr als einem Mitgliedstaat zur Anwendung kommen könnten. Grenzüberschreitende Abwicklungen betreffen laut Aussage des Berichterstatters mittlerweile 10 % aller Erbschaften in Europa, sprich fast 450.000 Fälle bei einem jährlichen Gesamtwert von rund 123 Mrd. Euro. EU-weite Kriterien würden klar festlegen, welches nationale Rechtssystem in solchen Fällen zur Anwendung kommt. Das verhindert künftig kostspielige Rechtsstreitigkeiten und erleichtert den Erben die administrative Abwicklung. Der Verordnungsvorschlag sieht auch die Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses vor, das es dem Erblasser ermöglicht, die gerichtliche Zuständigkeit vorab klar festzulegen. Die neuen Bestimmungen haben keine Auswirkungen auf nationale Erbschaften ohne Auslandsbezug und führen zu keiner Harmonisierung des Erbrechts in der EU. Der Ministerrat muss dem Vorschlag noch formal zustimmen, damit die Verordnung in Kraft treten kann. Die Verordnung wird in Großbritannien und Irland nicht zur Anwendung gelangen, welche von einem Opt-out-Recht Gebrauch machen wollen. Dies gilt auch für Dänemark, das sich in diesen Fällen zu einem Opt-in entschließen müsste.
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Monday, March 12. 2012
Der UFS hat bestätigt, dass liechtensteinische Stiftungen für Zwecke der Steuerhinterziehung verwendet werden und daher das Vermögen und die Einkünfte steuerlich dem Stifter, Begünstigten oder wirtschaftlich Berechtigten zuzurechnen ist. Liechtenstein ist deshalb nach wie vor als Steuer(flucht)oase zu qualifizieren. Ein Hinterziehungsvorsatz ist wohl in den meisten Fällen anzunehmen. Der Durchgriff auf die dahinterstehenden Personen (Stifter, Begünstigte, wirtschaftlich Berechtigter) ist auch ohne einen Typenvergleich möglich. Lesen Sie mehr dazu in einem Beitrag von Mag. Erich Lochmann in der Märzausgabe der SWI.
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Thursday, March 8. 2012
Das deutsche Finanzministerium BMF hat den Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes (JStG) 2013 vom 5. 3. 2012 veröffentlicht. Neben der Anpassung des deutschen Steuerrechts an Recht und Rechtsprechung der EU werden Empfehlungen des Bundesrechnungshofes aufgegriffen. Andere Maßnahmen dienen dem Steueraufkommen oder der Verfahrensvereinfachung. Das Gesetz tritt i. W. am 1. 1. 2013 in Kraft, das EG-Amtshilfe-Gesetz tritt damit außer Kraft. Der Kabinettsbeschluss zum JStG 2013 ist für den 25. 4. 2012 vorgesehen.
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Wednesday, March 7. 2012
Kern des vom BFH an den EuGH gerichteten Vorabentscheidungsersuchens ist die Frage, ob ein Unternehmen, dessen Inhaber und Mitarbeiter sich zur Erlangung von Aufträgen möglicherweise wegen Bestechung oder Vorteilsgewährung strafbar gemacht haben, aus den zur Abwehr dieser Vorwürfe angefallenen Strafverteidigungskosten zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Für den Vorsteuerabzug spreche, dass die möglicherweise strafbaren Handlungen dazu dienten, die steuerpflichtige Umsatztätigkeit des Unternehmens zu fördern. Dagegen könnte angeführt werden, dass die Leistungen der Strafverteidiger unmittelbar nur den persönlichen Interessen der Beschuldigten dienten. Das Interesse des Unternehmens an der Straffreiheit seines Inhabers und seiner Mitarbeiter könnte dann als nur mittelbarer Zusammenhang für den Vorsteuerabzug unbeachtlich sein. Geklärt werden soll auch, wer bei einer Beauftragung durch mehrere Auftraggeber (hier: Beschuldigter und Unternehmen) zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (BFH 22. 12. 2011, V R 29/10).
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Friday, March 2. 2012
Die Staats- und Regierungschefs von 25 EU-Mitgliedstaaten haben beim Gipfel in Brüssel am 2. 3. 2012 den Fiskalpakt unterzeichnet. Lediglich Tschechien und Großbritannien nehmen nicht an diesem Pakt teil, der u. a. eine Schuldenbremse in Verfassungsrang oder auf gleichwertiger Ebene vorsieht, die der Überprüfung durch den EuGH unterliegt. Das Vertragswerk muss in jedem Mitgliedstaat einzeln gebilligt werden. In Irland wird es dazu eine Volksabstimmung geben. Sobald zwölf Mitgliedstaaten den Pakt ratifiziert haben, tritt er in Kraft.
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Thursday, March 1. 2012
Am 25. und 26. 2. 2012 trafen sich die Finanzminister und Notenbankgouverneure der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer in Mexiko-Stadt. Themenschwerpunkte waren die Lage der Weltwirtschaft, die Umsetzung des „G20-Rahmenwerks für Wachstum“ (Framework for Growth) und die Stärkung der internationalen Finanzarchitektur. Außerdem wurde über Finanzmarktregulierung sowie über Energie- und Rohstofffragen beraten. Die G20-Finanzminister und -Notenbankgouverneure bekräftigten dabei erneut ihre Entschlossenheit, die verabredeten Reformen der Finanzmarktregulierung konsequent umzusetzen. 2012 ist dabei die zügige und kohärente Implementierung des beschlossenen Pakets zur Regulierung systemrelevanter Finanzinstitute (SIFI) zentral. Außerdem wird das Financial Stability Board (FSB) im Laufe des Jahres konkrete Empfehlungen zur besseren Regulierung des Schattenbankensektors vorlegen. Das nächste Treffen der G20-Finanzminister und -Notenbankgouverneure findet am 19. und 20. 4. 2012 am Rande der IWF-Frühjahrstagung in Washington D.C. statt.
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Tuesday, February 28. 2012
Kunstwerke in Deutschland werden teurer, wenn es nach der EU-Kommission geht. Die Brüsseler Behörde forderte Deutschland auf, die abgesenkte Mehrwertsteuer für Kunst- und Sammlerstücke anzuheben. Für sie gilt in Deutschland eine Mehrwertsteuer von sieben Prozent anstatt der üblichen 19 Prozent. Der EU-weite Mindestsatz für die Umsatzsteuer liegt bei 15 Prozent. Je nach Land gibt es Ausnahmen für bestimmte Waren und Dienstleistungen. Da Deutschland keine Sondergenehmigung für Kunstgegenstände hat, drohen nun ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg und Geldstrafen. - (APA/dpa)
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Monday, February 27. 2012
Nachhaltig und gegen Entgelt erbrachte Leistungen der öffentlichen Hand unterliegen der Umsatzsteuer, wenn diese Tätigkeiten auf zivilrechtlicher Grundlage oder - im Wettbewerb zu Privaten - auf öffentlich-rechtlicher Grundlage ausgeführt werden. Dabei reicht es aus, wenn die Nichtbesteuerung der öffentlichen Hand zu einer nicht nur unbedeutenden Wettbewerbsverzerrung führen würde. Auch sog. Beistandsleistungen, die zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts wie z. B. Gemeinden erbracht werden, sind steuerpflichtig, sofern es sich um Leistungen handelt, die auch von Privatanbietern erbracht werden können. Entgegen der derzeitigen Besteuerungspraxis können danach z. B. auch die Leistungen kommunaler Rechenzentren umsatzsteuerpflichtig sein (BFH 10. 11. 2011, V R 41/10).
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Thursday, February 23. 2012
Der Rat für Wirtschaft und Finanzen hat am 21. 2. 2012 neue Regeln für Leerverkäufe und gewisse Aspekte von Kreditausfallsversicherungen verabschiedet. Die geplante Verordnung statuiert hier gemeinsame europäische Transparenzerfordernisse und harmonisiert die den Regulatoren in der wirtschaftlichen Ausnahmesituation einer ernsthaften Bedrohung der Finanzstabilität eingeräumten Kompetenzen. Die Zustimmung des Europäischen Parlaments ist noch ausständig. Der Verordnungsentwurf kann – vorerst nur in englischer Sprache – auf der Internetseite des Rates der Europäischen Union eingesehen werden.
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Monday, February 20. 2012
Im Jahr 2011 hat die Zahl der bei den drei Gerichten des Gerichtshofs der Europäischen Union eingegangenen und von ihnen erledigten Rechtssachen weiter zugenommen (1.569 neu eingegangene Rechtssachen). Dieser Anstieg der Zahl der Rechtsstreitigkeiten konnte allerdings trotz einer ebenfalls Rekordzahlen erreichenden Produktivität (1.518 abgeschlossene Rechtssachen im Jahr 2011) nicht völlig aufgefangen werden. Der Gerichtshof hat dabei 638 Rechtssachen abgeschlossen, was eine Erhöhung um mehr als 10 % gegenüber dem Vorjahr bedeutet (2010 wurden 574 Rechtssachen erledigt). Im Jahr 2011 gingen beim Gerichtshof 688 neue Rechtssachen ein; dies ist eine erhebliche Zunahme gegenüber dem Jahr 2010 (631 Neueingänge) und, im zweiten Jahr in Folge, die höchste Zahl in der Geschichte des Gerichtshofs. Das Gleiche gilt für die Vorabentscheidungsersuchen. Die Zahl der in diesem Jahr vorgelegten Ersuchen ist im dritten Jahr hintereinander so hoch wie nie zuvor und ist im Vergleich zum Jahr 2009 um fast 41 % gestiegen (423 Rechtssachen im Jahr 2011 gegenüber 302 Rechtssachen im Jahr 2009). Bei den Vorabentscheidungsersuchen betrug die durchschnittliche Verfahrensdauer 16,4 Monate (gegenüber 16 Monaten im Jahr 2010). Bei Klagen und Rechtsmitteln lag sie im vergangenen Jahr bei 20,2 (!) Monaten bzw. 15,4 Monaten (gegenüber 16,7 Monaten und 14,3 Monaten im Jahr 2010).
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