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Wednesday, March 28. 2012
Im „Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich“ wurden am 27. 3. 2012 das Freiwilligengesetz ( BGBl. I Nr. 17/2012), eine Novellierung des Opferfürsorgegesetzes ( BGBl. I Nr. 18/2012) sowie Änderungen des Urlaubsgesetzes und des Landarbeitsgesetzes 1984 ( BGBl. I Nr. 19/2012) kundgemacht. Die ASoK sowie die ASoK-Online-News haben von diesen Gesetzesvorhaben berichtet.
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Monday, March 26. 2012
„(Strategische) Planung ist das halbe Leben.“ Dieser Grundsatz ist auch Eckpfeiler für erfolgreiches Management von Auslandsentsendungen. Bei der Planung von internationalem Mitarbeitereinsatz sollten rechtliche, steuerliche, sozialversicherungsrechtliche und personalwirtschaftliche Aspekte im Zusammenspiel geklärt werden. Das vor Kurzem im Linde Verlag erschienene Fachbuch „Die professionelle Auslandsentsendung“ von ao. Univ.-Prof. Dr. Iris C. Fischlmayr und Andrea Elisabeth Kopecek, M.Sc. zeigt für Konzerne wie auch Klein- und Mittelbetriebe auf, wie bewährte und neue Formen des Mitarbeitereinsatzes effizient geplant und durchgeführt werden sollten. In der März-Ausgabe der ASoK behandelt die erstgenannte Autorin als Einführung in die Thematik in einem Beitrag die wesentlichen betriebswirtschaftlichen Aspekte der Auslandsentsendung.
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Friday, March 23. 2012
Nach einem Generalversammlungsbeschluss der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) sind über 215.000 Schüler, Studenten sowie in Berufsausbildung befindliche Kinder bis zum 27. Lebensjahr ab dem 1. 7. 2012 von der Entrichtung des Behandlungsbeitrages befreit. Mit der beschlossenen Maßnahme möchte die BVA in ihrem Wirkungsbereich einen weiteren Schritt zur finanziellen Entlastung der Familien setzen. Die Befreiung vom Behandlungsbeitrag bezieht sich auf alle Leistungen mit Ausnahme kieferorthopädischer Behandlungen. Wird die Schul- oder Berufsausbildung bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres beendet und liegt ab dem Zeitpunkt der Beendigung der Schul- und Berufsausbildung Erwerbslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit vor, so ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Entrichtung des Behandlungsbeitrages auch über das 27. Lebensjahr hinaus möglich. In der Versicherung öffentlich Bediensteter ist in Form des Behandlungsbeitrages eine prozentuelle Kostenbeteilung des Versicherten am Aufwand der BVA für bestimmte Leistungen vorgesehen. Der Behandlungsbeitrag beträgt 20 % der tarifmäßigen Kosten und wird i. d. R. im Nachhinein vorgeschrieben.
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Wednesday, March 21. 2012
Alle Arbeitgeber, die im Bundesgebiet 25 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigen, sind verpflichtet, auf je 25 Arbeitnehmer mindestens einen begünstigten Behinderten einzustellen. Wenn die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt ist, so ist für jede einzelne behinderte Person, die zu beschäftigen wäre, eine Ausgleichstaxe zu entrichten. Seit 2011 gilt eine Staffelungsregelung, die für größere Unternehmen eine höhere Ausgleichstaxe vorsieht (für 2012 für Arbeitgeber mit 25 bis 99 Arbeitnehmern monatlich 232 Euro, für Arbeitgeber mit 100 bis 399 Arbeitnehmern monatlich 325 Euro sowie für Arbeitgeber mit 400 oder mehr Arbeitnehmern monatlich 345 Euro). Insb. durch diese Erhöhung sind Fragen zur Ermittlung der Höhe der Ausgleichstaxe (die sich aus der Pflichtzahl bzw. der Zahl der beschäftigten begünstigten Behinderten ergibt) von besonderem Interesse (wobei überdies der VwGH hierzu in letzter Zeit mehrere Entscheidungen getroffen hat). In der März-Ausgabe der ASoK widmet sich Dr. Thomas Rauch in einem Beitrag den hier nur kurz angesprochenen Rechtsfragen im Detail.
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Monday, March 19. 2012
Die Klägerin wurde auf Veranlassung einer Amtsärztin wegen „gereizter Manie“ nach dem Unterbringungsgesetz in eine Landesnervenklinik eingewiesen. Die für den Transport mit einem Krankenwagen angefallenen Kosten wurden von der Klägerin bezahlt, welche vom beklagten Krankenversicherungsträger die Übernahme dieser Transportkosten begehrte. Nach Ansicht des OGH sind die Transportkosten von der gesetzlichen Krankenversicherung zu tragen, wenn eine Behandlungsbedürftigkeit der psychischen Erkrankung und kein „Asylierungsfall“ i. S. einer Unterbringung aus rein öffentlichem Interesse (z. B. zur Abwehr einer Gefährdung) gegeben ist. Für die Leistungspflicht der Krankenversicherung sei daher wesentlich, ob der Transport auch dazu gedient habe, die stationäre Behandlung der bei der Klägerin vorgelegenen „gereizten Manie“ zu ermöglichen. Zur Klärung dieser Frage seien konkretere Feststellungen erforderlich (OGH 21. 7. 2011, 10 ObS 50/11t).
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Friday, March 16. 2012
Die Opferfürsorge erfolgt ab 1. 4. 2012 in Bundesvollzug. Die erstinstanzliche Zuständigkeit im Bereich der Opferfürsorge wird vom Landeshauptmann zum Bundessozialamt übertragen. Durch diese Verwaltungsreform komme es zu Kosteneinsparungen und Synergien können besser genutzt werden, da andere Bereiche der Sozialfürsorge bereits beim Bundessozialamt liegen, heißt es aus dem Sozialministerium. Die neun Rentenkommissionen bei den Ämtern der Landesregierungen werden durch eine Rentenkommission beim Bundessozialamt ersetzt. Die Vertretung durch die Opferverbände wird beibehalten. Die Verfahrensdauer soll sich durch die Übertragung der Zuständigkeit auf das Bundessozialamt spürbar verkürzen.
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Wednesday, March 14. 2012
Die Schweizer haben in einer Volksabstimmung am 11. 3. 2012 eine Erhöhung des Mindesturlaubs von vier auf sechs Wochen klar abgelehnt. Etwa zwei Drittel der Teilnehmer stimmten gegen eine entsprechende Initiative des Gewerkschaftsdachverbandes Travail.Suisse. Dieser hatte argumentiert, Arbeitnehmer bräuchten angesichts eines gestiegenen Leistungsdrucks mehr Zeit zur Erholung. Vor dem Urnengang hatten die Arbeitgeber und die Regierung zur Ablehnung dieser Forderung der Gewerkschaften aufgerufen. Eine Verlängerung des Mindesturlaubs würde Milliarden kosten und könnte zur Verlagerung von Arbeitsplätzen in Länder führen, wo die Lohnkosten deutlich niedriger seien, hattes es von Seiten der Reformgegner geheißen.
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Monday, March 12. 2012
Die mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 geänderte Regelung der ZPO über gerichtliche Kostenentscheidungen und die ungeprüfte Zugrundelegung des Kostenverzeichnisses bei anwaltlich vertretenen Parteien ist unsachlich und einer verfassungskonformen Auslegung aufgrund der unmissverständlichen Formulierung nicht mehr zugänglich. Das Wort „ungeprüft“ in § 54a Abs. 1 dritter Satz ZPO wird aufgehoben. Das Wort „ungeprüft“ ist seit dem der Kundmachung des Erkenntnisses (21. 11. 2011, BGBl. I Nr. 108/2011) folgenden Tag, also dem 22. 11. 2011, nicht mehr anzuwenden (VfGH 5. 10. 2011, G 84/11).
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Friday, March 9. 2012
In BGBl. II Nr. 52/2012, ausgegeben am 6. 3. 2012, wurde die aktuelle Verordnung des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten über die Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes (gültig für den Monat März 2012) kundgemacht.
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Wednesday, March 7. 2012
Nach § 11 Abs. 2 und 3 NAG-Durchführungsverordnung, BGBl. II Nr. 451/2005, gelten bestimmte Niederlassungs- und Aufenthaltsberechtigungen, die nach dem Aufenthaltsgesetz, dem Fremdengesetz und nach dem Passgesetz unbefristet erteilt wurden, als Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EG“ nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) weiter. Dies auch dann, wenn das Reisedokument, in dem diese Berechtigungen enthalten sind, wegen Ablauf der Befristung nicht mehr gültig ist. Die Entscheidung betraf die Familienbeihilfe, deren Bezug gem. § 3 Abs. 1 FLAG bei nicht österreichischen Staatsbürgern an den rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich gekoppelt ist (UFS 17. 1. 2012, RV/0549-I/10).
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