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Thursday, February 2. 2012
Mit einem Gewerbeschein (im vorliegenden Fall zum „Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten unter Ausschluss jeder einem reglementierten Gewerbe vorbehaltenen Tätigkeit“) kann ein tatsächlich bestehendes Dienstverhältnis nicht verschleiert werden. Die Innehabung solcher Gewerbescheine ist Teil eines verbreiteten Missbrauchs der GewO, der zur Verschleierung abhängiger Beschäftigungsverhältnisse dient. Das Vorliegen eines (ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ausschließenden) Werkvertrages ist schon aufgrund der Unbestimmtheit der Leistungsumschreibung zu verneinen. Bei einfachen manuellen Tätigkeiten oder Hilfstätigkeiten, wozu zweifelsohne auch die vorliegenden Verspachtelungsarbeiten zählen, die in Bezug auf die Art der Arbeitsausführung keinen ins Gewicht fallenden Gestaltungsspielraum des Dienstnehmers erlauben, kann das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses in persönlicher Abhängigkeit ohne weitwendige Untersuchungen vorausgesetzt werden. Dazu kommt, dass das Baumaterial vom Unternehmen zur Verfügung gestellt wurde. Die Behörde ist somit zu Recht vom Vorliegen meldepflichtiger Dienstverhältnisse ausgegangen, weshalb die Bestrafung des Geschäftsführers zu Recht erfolgt ist (VwGH 21. 12. 2011, 2010/08/0129).
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Wednesday, February 1. 2012
(M. K.) - Folgende Termine sind zum Abschluss der Lohnverrechnung für 2011 zu beachten:
15. 2. 2012: Abfuhr der Abgaben aufgrund des 13. Laufs;
29. 2. 2012: Jahreslohnzettel und Beitragsgrundlagennachweis (L 16);
29. 2. 2012: Meldung der Schwerarbeitszeiten;
29. 2. 2012: Mitteilung gemäß § 109a EStG (E 18) für Leistungen bestimmter Gruppen von Selbständigen;
29. 2. 2012: Mitteilung gemäß § 109b EStG, wenn für bestimmte Leistungen Zahlungen ins Ausland getätigt werden;
31. 3. 2012: Kommunalsteuererklärung;
31. 3. 2012: Wiener Dienstgeberabgabeerklärung.
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Monday, January 30. 2012
Das Justizministerium gibt jährlich eine aktualisierte Informationsbroschüre heraus, die wichtige Hinweise und Berechnungsbeispiele für Arbeitgeber als Drittschuldner enthält. Im Anhang werden die Existenzminimumtabellen 2012 wiedergegeben. Diese Broschüre steht auf der Homepage des BMJ ( www.justiz.gv.at; Pfad: Bürgerservice -> Publikationen) zum Download zur Verfügung.
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Thursday, January 26. 2012
Wird einem Vorstandsmitglied, um ihn zum vorzeitigen Ausscheiden aus einem befristeten Anstellungsvertrag zu bewegen, eine „freiwillige Abfertigung“ gewährt, dann handelt es sich um eine Zahlung gem. § 67 Abs. 8 lit. b EStG (Kündigungsentschädigung bzw. Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen: ein Fünftel ist steuerfrei) und keine Zahlung gem. § 67 Abs. 6 EStG, der im betraglich begrenzten Ausmaß eine 6%ige Besteuerung ermöglicht (VwGH 15. 9. 2011, 2007/15/0231). Siehe dazu im Detail auch den Beitrag von Mag. Martin Kuprian in PV-Info 11/2011.
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Monday, January 23. 2012
Da es sich bei der Tätigkeit einer Ladenkassierin in Selbstbedingungsläden an einer Scanner-Kasse nicht um eine atypische Tätigkeit dieses Berufsbildes handelt, diese nach dem klaren Wortlaut des Kollektivvertrages in Beschäftigungsgruppe 3 eingeordnet ist und keine hinreichenden Gründe dafür vorliegen, die Wertung der Kollektivvertragsparteien in Zweifel zu ziehen, ist die Einstufung der Arbeitnehmerin in die Beschäftigungsgruppe 3 vorzunehmen. Eine allfällige Änderung der Einstufung von an Scanner-Kassen tätigen Ladenkassierinnen in Selbstbedingungsläden ist den Kollektivvertragsparteien vorbehalten (OGH 28. 6. 2011, 9 ObA 33/11k).
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Thursday, January 19. 2012
Verfügt ein Steuerpflichtiger über mehrere Wohnsitze, liegt es innerhalb der allgemeinen Lebenserfahrung, dass er überwiegend vom nächstgelegenen Wohnsitz zur Arbeitsstätte fährt. Es liegt in der Beweisführungspflicht des Steuerpflichtigen, diesen Anscheinsbeweis durch geeignete Nachweise zu widerlegen. Der mit Vorhalt aufgetragenen Nachweispflicht wird nicht dadurch entsprochen, dass mit dem Pkw gefahrene Kilometerleistungen oder der Energieverbrauch im Zweithaushalt mit der Bemerkung behauptet wird, dass entsprechende Belegnachweise – wenn es die Abgabenbehörde wolle – vorgelegt werden könnten.
Einem behördlichen Vorhalteverlangen wird nämlich durch ein Beweisanbot in derselben Sache keinesfalls entsprochen. Die Behörde ist aus Gründen der Verfahrenseffizienz nicht dazu verhalten, ein Vorhalteverlangen gegenüber der Partei zu wiederholen, indem sie nochmals erklärt, der strittige Sachverhalt möge durch den angebotenen Beweis nun nachgewiesen werden. In Massenverfahren - wie der Arbeitnehmerveranlagung – ist das Vermeiden von auch bewusst taktisch eingesetzten Verfahrensverzögerungen funktionsrelevant (UFS 22. 12. 2011, RV/3257-W/10).
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Tuesday, January 17. 2012
Die Gewerkschaft der Privatangestellten meldet den Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen für die Angestellten von Wirtschaftstreuhänderkanzleien mit folgendem Resultat: Erhöhung der KV-Gehälter um 2,95 %, mindestens aber um 50 Euro unter Aufrechterhaltung der Überzahlung; Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 3,4 %; Zeiten von im Angestelltenverhältnis in Anspruch genommenen gesetzlichen Elternkarenzen, die am 1. 1. 2012 bereits bestehen bzw. ab 1. 1. 2012 beginnen, sind im Ausmaß von 10 Monaten für eine Vorrückung in das nächst höhere Berufsjahr bzw. in die nächst höhere Beschäftigungsgruppe anzurechnen; Reduzierung der Berufsjahre in Berufsgruppe I. Der neue Kollektivvertrag gilt ab 1. 1. 2012.
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Wednesday, January 11. 2012
Die Gewerkschaft der Privatangestellten meldet den Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen für die Angestellten bei Immobilienverwaltern mit folgendem Resultat: Erhöhung der KV-Gehälter (Verwendungsgruppen 1 und 2 um 4,0 %, kaufmännische Rundung; Verwendungsgruppe 3 um 3,5 %, kaufmännische Rundung; Verwendungsgruppen 4 und 5 um 3,0 %, kaufmännische Rundung); Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 4,0 %, kaufmännische Rundung; die erste Karenz i. S. d. MSchG bzw. VKG im bestehenden Dienstverhältnis wird im Ausmaß von 10 Monaten für eine Vorrückung in das nächst höhere Verwendungsgruppenjahr bzw. in die nächst höhere Verwendungsgruppe angerechnet; eingetragene Partnerschaften werden gleichgestellt. Der neue Kollektivvertrag gilt ab 1. 1. 2012.
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Wednesday, January 4. 2012
Da es bei den Beitragsgruppen bzw. Beitragssätzen für 2012 zu keinen Änderungen kommt, ist das bestehende Beitragsgruppenschema (Stand: 1. 7. 2011) weiter gültig. Es ist auf der Internetseite des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger online abrufbar.
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Thursday, December 29. 2011
Ab dem Lohnzahlungszeitraum Jänner 2012 ist der Sachbezugswert für Dienstwohnungen, die bereits im Dezember 2008 den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt wurden, mit dem vollen Richtwert zu berechnen. Die bisherige Übergangsregelung läuft mit Ende Dezember 2011 aus.
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