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Thursday, December 29. 2011
Ab dem Lohnzahlungszeitraum Jänner 2012 ist der Sachbezugswert für Dienstwohnungen, die bereits im Dezember 2008 den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt wurden, mit dem vollen Richtwert zu berechnen. Die bisherige Übergangsregelung läuft mit Ende Dezember 2011 aus.
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Tuesday, December 27. 2011
Hinsichtlich der Unzumutbarkeit der Benutzung eines Massenbeförderungsmittels gilt:
Die Benützung des Massenbeförderungsmittels ist jedenfalls zumutbar, wenn die Wegzeit für die einfache Wegstrecke mit dem Massenbeförderungsmittel nicht mehr als 90 Minuten beträgt.
Die Benützung des Massenbeförderungsmittels ist jedenfalls unzumutbar, wenn die Wegzeit für die einfache Wegstrecke mit dem Massenbeförderungsmittel mehr als 2,5 Stunden beträgt.
Beträgt die Wegzeit für die einfache Wegstrecke mit dem Massenbeförderungsmittel mehr als 90 Minuten, aber nicht mehr als 2,5 Stunden, ist die Benützung des Massenbeförderungsmittels zumutbar, wenn die Wegzeit für die einfache Wegstrecke mit dem Massenbeförderungsmittel höchstens dreimal so lange dauert wie die Fahrzeit mit dem Kfz (vgl. VwGH 24. 9. 2008, 2006/15/0001; UFS 30. 8. 2010, RV/0223-G/09; 4. 4. 2011, RV/0076-F/11). Für bereits laufende Pendlerpauschalien ist die Neuregelung der Rz. 255 spätestens ab 2013 anzuwenden (LStR 2002, Rz. 255, in der Fassung des 2. LStR-Wartungserlasses 2011 vom 14. 12. 2011, BMF-010222/0229-VI/7/2011).
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Thursday, December 22. 2011
Der Dienstgeber kann wählen, ob er die BV-Beiträge in Höhe von 1,53 % des monatlichen Entgeltes und der Sonderzahlungen für geringfügig Beschäftigte entweder monatlich oder aber jährlich überweisen will. Bei einer jährlichen Zahlungsweise sind zusätzlich 2,5 % vom jeweiligen BV-Beitrag an den zuständigen Krankenversicherungsträger zur Weiterleitung an die BV-Kasse zu überweisen und auf der Beitragsnachweisung für Dezember bzw. bei unterjähriger Beendigung für den Beendigungsmonat in der Verrechnungsgruppe N97 anzugeben. Eine Änderung der Zahlungsweise ist jedoch nur am Ende des Kalenderjahres möglich und muss dem Krankenversicherungsträger bis spätestens Ende Dezember des laufenden Jahres für das kommende Jahr schriftlich bekannt gegeben werden (Quelle: NÖDIS Nr. 15/Dezember 2011).
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Tuesday, December 20. 2011
Vorlagefrist Beitragsnachweisungen für Dezember 2011:
– für Beitragskonten mit Abbuchungsauftrag: 10. 1. 2012;
– für Beitragskonten ohne Abbuchungsauftrag: 16. 1. 2012.
Übermittlung Schwerarbeitsmeldungen für 2011: (frühestens) 1. 1. 2012 bis (spätestens) 29. 2. 2012.
Abrechnung der Beiträge für geringfügig Beschäftigte: bis 15. 1. 2012.
Meldung der Lohnzettel für 2011:
– Meldung der elektronischen Jahreslohnzettel mittels ELDA: bis 29. 2. 2012;
– Meldung der Jahreslohnzettel in Papierform: bis 31.1.2012 an das zuständige Betriebsstättenfinanzamt.
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Wednesday, December 14. 2011
Die Höhe der gemäß § 9 Abs. 2 BEinstG zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt für das Kalenderjahr 2012 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, für Dienstgeber mit 25 bis 99 Dienstnehmern monatlich 232 Euro, für Dienstgeber mit 100 bis 399 Dienstnehmern monatlich 325 Euro und für Dienstgeber mit 400 oder mehr Dienstnehmern monatlich 345 Euro (Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die Feststellung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für das Kalenderjahr 2012, BGBl. II Nr. 416/2011).
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Friday, December 9. 2011
Vorlagefrist Beitragsnachweisungen für November 2011:
für Beitragskonten mit Abbuchungsauftrag: 12. 12. 2011,
für Beitragskonten ohne Abbuchungsauftrag: 15. 12. 2011.
Meldung der Service-Entgelte mit der Beitragsnachweisung für November 2011:
für Selbstabrechner mit Beitragskonten mit Abbuchungsauftrag: 12. 12. 2011,
für Selbstabrechner mit Beitragskonten ohne Abbuchungsauftrag: 15. 12. 2011,
für Vorschreibebetriebe: 7. 12. 2011.
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Wednesday, November 30. 2011
Für die rund 520.000 Handelsangestellten wurde in der vierten Verhandlungsrunde folgende Einigung erzielt: Erhöhung der KV-Gehälter um durchschnittlich 3,6 % in allen Gehaltstafeln; Angestellte mit zu bis 1.500 Euro brutto erhalten einen Fixbetrag von 50 Euro; Angestellte über 1.500 brutto erhalten eine Erhöhung von 3,5 %; Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um durchschnittlich 3,9 %; Anrechnung des Karenzurlaubes für das erste Kind im Ausmaß von 10 Monaten, für die Einstufung sowohl beim selben Arbeitgeber als auch als Vordienstzeiten bei Dienstgeberwechsel; 10 Monate Karenzurlaub werden weiters für das Jubiläumsgeld angerechnet; Hospizkarenz wird für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, das Urlaubsausmaß, die Kündigungsfrist und das Jubiläumsgeld ebenfalls im Ausmaß von 10 Monaten angerechnet; der Auszahlungszeitpunkt für den Urlaubszuschuss wird auf den 30. 6. vorverlegt. Der neue Kollektivvertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten und gilt ab 1. 1. 2012.
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Tuesday, November 22. 2011
Gemäß § 59 Abs. 1 ASVG berechnet sich der jeweils für ein Kalenderjahr geltende Hundertsatz für Verzugszinsen aus dem Basiszinssatz zuzüglich acht Prozentpunkten; dabei ist der Basiszinssatz, der am 31. Oktober eines Kalenderjahres gilt, für das nächste Kalenderjahr maßgebend. Der Basiszinssatz hat per 31. 10. 2011 0,88 % betragen; somit werden für rückständige Beiträge im Jahr 2012 Verzugszinsen in Höhe von 8,88 % in Rechnung gestellt.
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Thursday, November 17. 2011
(H. O.) - Im Anlassfall war strittig, ob eine beim Dienstgeber eingestellte begünstigte Behinderte, die sich in Karenz nach dem MSchG befindet und Kinderbetreuungsgeld bezieht, jedoch vom Dienstgeber in diesem Zeitraum kein Entgelt erhält, weiterhin auf die Pflichtzahl anzurechnen ist. Der VwGH hat diese Frage bejaht und dazu ausgeführt: „Die begünstigte Behinderte, die einen aufrechten Dienstvertrag mit ihrem Dienstgeber hat, bleibt bei diesem beschäftigt, auch wenn in der Karenz nach dem MSchG keine Entgeltzahlungen seitens des Dienstgebers erfolgen.“ Die Erbringung der Dienstleistungen durch die begünstigte Behinderte wurde in diesem Fall aus in ihrer Sphäre gelegenen Gründen verhindert (VwGH 28. 6. 2011, 2009/11/0223).
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Friday, November 11. 2011
Auf der Internetseite der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse steht seit Kurzem der Beitragskalender für 2012 zum Download zur Verfügung.
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