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Thursday, December 29. 2011
Ein Baumeister betätigt sich - außerhalb seines Baumeisterbetriebs - unternehmerisch im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG 1994, wenn er auf Drängen Dritter (Bekannter bzw. Geschäftspartner) für diese zweimal hintereinander (im Abstand von drei Monaten) Kraftfahrzeuge im Ausland ankauft, ins Inland importiert, bereits wenige Tage später an diese weiterveräußert und für sie die Formalitäten der Anmeldung (Typisierung) abwickelt. Diesfalls wird er nämlich von Anfang an auf Drängen der späteren Käufer tätig und erwirbt die Kraftfahrzeuge unmittelbar für diese (davon zu unterscheiden wäre der Fall, dass er die Fahrzeuge zunächst privat für sich selbst anschafft und erst später von Interessenten zum Weiterverkauf gedrängt wird). Dadurch, dass der Baumeister jene Tätigkeiten tatsächlich wiederholt unter Ausnützung derselben Gelegenheit innerhalb eines Zeitraums von lediglich drei Monaten ausgeübt hat, ist das Tatbestandsmerkmal der Nachhaltigkeit erfüllt (zumal auch eine einmalige Tätigkeit nachhaltig sein kann, wenn aus den Umständen des Falls auf den Willen geschlossen werden kann, die Tätigkeit bei sich bietender Gelegenheit zu wiederholen). Anzumerken ist, dass für das Vorliegen der Unternehmereigenschaft gemäß § 2 Abs. 1 UStG 1994 Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich ist; Einnahmenerzielungsabsicht genügt (UFS 29. 11. 2011, RV/0558-W/09).
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Tuesday, December 27. 2011
Gebäudeteile eines Krankenhauses, die als Parkplatz (Tiefgaragenplätze) sowohl für Bedienstete des Krankenhauses als auch für Besucher des Krankenhauses zur Verfügung stehen, sind von der Grundsteuerbefreiung des § 2 Z 8 GrStG 1955 mitumfasst. Es ist davon auszugehen, dass diese Parkplätze unmittelbar den Zwecken der Krankenanstalt dienen (UFS 28. 9. 2011, RV/0824-L/07).
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Friday, December 23. 2011
Ein Baumeister betätigt sich – außerhalb seines Baumeisterbetriebes – i. S. d. § 2 Abs. 1 UStG unternehmerisch, wenn er auf Drängen Dritter (Bekannter bzw. Geschäftspartner) für diese zwei Mal hintereinander (im Abstand von drei Monaten) Kraftfahrzeuge im Ausland ankauft, ins Inland importiert, bereits wenige Tage später an diese weiterveräußert und für sie die Formalitäten der Anmeldung (Typisierung) abwickelt. Diesfalls wird er nämlich von Anfang an auf Drängen der späteren Käufer tätig und erwirbt die Kraftfahrzeuge unmittelbar für diese (davon zu unterscheiden wäre der Fall, dass er die Fahrzeuge zunächst privat für sich selbst anschafft und erst später von Interessenten zum Weiterverkauf gedrängt wird).
Dadurch, dass der Baumeister jene Tätigkeiten tatsächlich wiederholt unter Ausnützung derselben Gelegenheit innerhalb eines Zeitraumes von lediglich drei Monaten ausgeübt hat, ist das Tatbestandsmerkmal der Nachhaltigkeit erfüllt. Für das Vorliegen der Unternehmereigenschaft gem. § 2 Abs. 1 UStG ist Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich, vielmehr genügt Einnahmenerzielungsabsicht (UFS 29. 11. 2011, RV/0558-W/09).
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Monday, December 19. 2011
Für Beschwerden an den VwGH und an den VfGH sind im Zeitpunkt der Einbringung Eingabegebühren zu entrichten, ausgenommen es wird aufgrund eines Antrags Verfahrenshilfe bewilligt, und diese umfasst auch die einstweilige Befreiung von der Entrichtung der Gebühren. Anhand zweier aktueller Fälle aus der Entscheidungspraxis des UFS (UFS 6. 5. 2011, RV/1101-W/11; 1. 9. 2011, RV/1787-W/11) erläutert Andrea Wimmer-Bernhauser vom UFS Wien im Schwerpunktbeitrag der UFSjournal-Dezemberausgabe im Zusammenhang mit der Gebührenpflicht für VwGH- bzw. VfGH-Beschwerden auftretende Zweifelsfragen.
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Tuesday, December 13. 2011
Für den Zufluss beim Mehrheitsgesellschafter kommt es nach ständiger Rechtsprechung darauf an, ob ein Betrag fällig und die Gesellschaft zahlungsfähig ist, da es der Gesellschafter sonst in der Hand hätte, bei der Gesellschaft Gewinne zu kürzen, ohne selbst die entsprechenden Beträge versteuern zu müssen. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner objektiv generell mangels bereiter Mittel nicht nur vorübergehend außerstande ist, fällige Geldschulden regelmäßig zu erfüllen. Für die Zahlungsfähigkeit ist es hingegen nicht von Bedeutung, ob die Gesellschaft über hinreichend liquide Mittel verfügt, wenn die Gesellschaft in der Lage war, sich derartige Mittel auf dem Kreditwege beschaffen zu können (UFS 14. 11. 2011, RV/1289-W/02).
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Friday, December 9. 2011
Es genügt eine kausale Verknüpfung zwischen Leistung und Gegenleistung. Steht für ein Tun (oder ein Unterlassen) etwas zu und zieht jemand anderer daraus einen (wirtschaftlichen) Vorteil, liegt ein (umsatzsteuerbarer) Leistungsaustausch vor. Unmaßgeblich hiebei ist, aus welchen Gründen das Tun (oder Unterlassen) erfolgt. Wird beispielsweise eine Drittschuldnererklärung nicht deswegen ausgefüllt, um dafür einen Kostenersatz zu erhalten, sondern (nur) deswegen, um allfällige Haftungen auszuschließen, liegt trotzdem ein Leistungsaustausch vor (UFS 12. 10. 2011, RV/0557-L/08; VwGH-Beschwerde unter 2011/15/0181 anhängig).
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Thursday, December 1. 2011
Sonderausgaben sind bei einem beschränkt Steuerpflichtigen nur insoweit absetzbar, als sich diese auf das Inland beziehen. Aus dem Blickwinkel des Unionsrechts stellt es keine Diskriminierung dar, wenn ein Mitgliedstaat Gebietsfremden steuerliche Begünstigungen, die sich aus der persönlichen Lage oder dem Familienstand ergeben (etwa bestimmte Sonderausgaben, wie Personenversicherungen, Kirchenbeitragszahlungen etc.), nicht gewährt, da sich Gebietsfremde grundsätzlich nicht in einer einem Gebietsansässigen vergleichbaren Lage befinden (UFS 11. 10. 2011, RV/0250-K/09).
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Tuesday, November 29. 2011
Betriebsausgaben (laufende und nachträgliche) sind vom Steuerpflichtigen dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Erbringt die Berufungswerberin keinerlei Nachweis dafür (durch Überschussrechnungen, Unzumutbarkeit der Verwertung von Vermögen) und macht auch nicht glaubhaft, dass es ihr entgegen der vom Finanzamt bereits im Einkommensteuerbescheid 2007 und 2008 vertretenen Ansicht nicht zumutbar war, die ehemalige Betriebsschuld durch rechnerische Einnahmenüberschüsse ab Betriebsaufgabe und/oder durch Erlöse aus der Verwertung von Vermögen (Liegenschaft, Lebensversicherungen) zur Gänze (spätestens) bis zum Streitjahr 2009 zu tilgen, kommt ein auch nur teilweiser Zinsenabzug nicht in Betracht. Nur insoweit die ehemalige Betriebsschuld nachweislich nicht zumutbar bis zum 31. 12. 2008 gedeckt werden hätte können, wäre bezogen auf die verbleibende Restschuld im Jahr 2009 ein Zinsenabzug in Betracht gekommen (UFS 13. 10. 2011, RV/0512-F/10).
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Friday, November 25. 2011
Besitzt ein das Pendlerpauschale beantragender Abgabepflichtiger mehrere Wohnsitze, so fußt dessen ertragsteuerliche An- respektive Nichtanerkennung einzig und allein auf der Entfernung zwischen Arbeitsstätte und dem nächstgelegenen Wohnsitz (UFS 8. 9. 2011, RV/0235-W/10).
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Wednesday, November 23. 2011
Eine im Inland unbeschränkt steuerpflichtige ausländische Gesellschaft, die mit einer inländischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, unterliegt in Österreich der Mindeststeuer nach § 24 Abs. 4 KStG 1988.(UFS 7. 10. 2011, RV/0422-G/10)
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