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    <title>Linde News - SWK</title>
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        <title>RSS: Linde News - SWK - News aus unseren Zeitschriften</title>
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    <title>Neuer Gruppenleiter im BMF</title>
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            <category>SWK</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Eleonore Breitegger)</author>
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    Kürzlich  wurde Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr, seit 2006 Leiter der Fachabteilung für Einkommen-/Körperschaftsteuer in der Sektion VI, offiziell zum neuen Gruppenleiter der Gruppe VI/B bestellt. Er wird damit Nachfolger von Sektionschef Mag. Heinrich Treer, der diese Position bis zu seiner Bestellung zum Sektionschef zehn Jahre innehatte. Gunter Mayr ist promovierter Jurist sowie Betriebswirt und wechselte nach seiner Habilitation an der Universität Innsbruck 2003 in die steuerpolitische Abteilung des BMF. 2009 wurde Mayr zum Professor am Juridicum der Universität Wien ernannt. 
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    <pubDate>Thu, 11 Mar 2010 08:10:29 +0100</pubDate>
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    <title>BMF versendet Begutachtungsentwurf zur Geldwäsche-Novelle 2010</title>
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            <category>SWK</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Stefan Menhofer)</author>
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    Das BMF hat vor Kurzem den &lt;a onclick=&quot;javascript: pageTracker._trackPageview(&#039;/extlink/www.bmf.gv.at/Finanzmarkt/RechtlicheGrundlage_753/GeldwscheNovelle/_start.htm&#039;);&quot;  href=&quot;https://www.bmf.gv.at/Finanzmarkt/RechtlicheGrundlage_753/GeldwscheNovelle/_start.htm&quot; title=&quot;https://www.bmf.gv.at/Finanzmarkt/RechtlicheGrundlage_753/GeldwscheNovelle/_start.htm&quot;&gt;Entwurf&lt;/a&gt; zu einem Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Börsegesetz 1989, das Zahlungsdienstegesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Glücksspielgesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden, zur Begutachtung versandt. Der Entwurf beinhaltet ein Transparenzpaket für den Finanzplatz Österreich. Dieses Transparenzpaket besteht aus einem umfassenden Maßnahmenkatalog und enthält für die im Vollzugsbereich des BMF befindlichen Vorschriften folgende Punkte: Ausweitung der Verdachtsmeldungen, mehr Kompetenzen für die Geldwäschemeldestelle, mehr Kompetenzen für die Finanzmarktaufsichtsbehörde, klarere Befugnisse für Geldwäschebeauftragte, mehr Kontrolle im Glücksspiel. Die Begutachtungsfrist endet mit 23. 3. 2010. 
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    <pubDate>Wed, 10 Mar 2010 11:44:00 +0100</pubDate>
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    <title>Regierungsvorlage zum Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010</title>
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            <category>SWK</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Stefan Menhofer)</author>
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    Seit Kurzem liegt dem Nationalrat die &lt;a onclick=&quot;javascript: pageTracker._trackPageview(&#039;/extlink/www.parlinkom.gv.at/PG/DE/XXIV/I/I_00612/pmh.shtml&#039;);&quot;  href=&quot;http://www.parlinkom.gv.at/PG/DE/XXIV/I/I_00612/pmh.shtml&quot; title=&quot;http://www.parlinkom.gv.at/PG/DE/XXIV/I/I_00612/pmh.shtml&quot;&gt;Regierungsvorlage&lt;/a&gt; (RV 612 BlgNR 24. GP) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Konkursordnung in Insolvenzordnung umbenannt und gemeinsam mit dem Insolvenzrechtseinführungsgesetz, dem Gerichtsgebührengesetz, dem Gerichtlichen Einbringungsgesetz, dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, dem IEF-Service-GmbH-Gesetz, dem Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, dem Landarbeitsgesetz 1984 und der Gewerbeordnung 1994 geändert wird sowie die Ausgleichsordnung aufgehoben wird (Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 – IRÄG 2010), zur Beschlussfassung vor. Vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise sollen Sanierungen erleichtert werden. Anstelle der Unterteilung in Konkurs- und Ausgleichsverfahren soll ein einheitliches Insolvenzverfahren geschaffen werden, das bei rechtzeitiger Vorlage eines Sanierungsplans als Sanierungsverfahren, ansonsten als Konkursverfahren zu bezeichnen ist. Damit sollen die Schuldner zu einer früheren Antragstellung motiviert werden. Gleichzeitig soll durch die Bezeichnung als Sanierungsverfahren auch für die Vertragspartner des Schuldners die – positive – Ausrichtung des Verfahrens klargestellt werden. Sofern der Schuldner bei Verfahrenseröffnung qualifizierte Unterlagen vorlegt (etwa einen Finanzplan) und im Sanierungsplan eine Quote von zumindest 30 % anbietet, soll ihm überdies die Eigenverwaltung unter Aufsicht eines Verwalters belassen werden. Um die Sanierung im Insolvenzverfahren zu fördern, soll dem Schuldner für einen beschränkten Zeitraum der notwendige Spielraum zur Vorbereitung der notwendigen Maßnahmen gegeben werden: So soll die Auflösung von Verträgen durch Vertragspartner des Schuldners nur in Ausnahmefällen möglich sein und der Zugriff der gesicherten Gläubiger weiter aufgeschoben werden. 
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    <pubDate>Tue, 09 Mar 2010 13:28:52 +0100</pubDate>
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    <title>Neuer Netto-Brutto-Rechner in Lindeonline</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/5134-Neuer-Netto-Brutto-Rechner-in-Lindeonline.html</link>
            <category>SWK</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Eleonore Breitegger)</author>
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    In Lindeonline steht ab sofort  ein &lt;a onclick=&quot;javascript: pageTracker._trackPageview(&#039;/extlink/www.lindeonline.at/Xaver/start.xav?startbk=bibliothek&amp;amp;bk=bibliothek&#039;);&quot;  href=&quot;http://www.lindeonline.at/Xaver/start.xav?startbk=bibliothek&amp;bk=bibliothek&quot;&gt;Netto-Brutto-Rechner &lt;/a&gt;zur Verfügung, der es ermöglicht, für einen bestimmten  Nettobezug den Bruttobezug unter Berücksichtigung der Beträge für die Sozialversicherung (wahlweise für Arbeiter oder Angestellte) und der  Lohnsteuer zu berechnen. Pendlerpauschale, Sachbezug und Kinder können dabei  berücksichtigt werden. Die Berücksichtigung besonderer Verhältnisse - z.B. steuerfreie Zulagen,  Zuschläge,  Gewerkschaftsbeiträge etc. ist  im Rahmen dieser Berechnung allerdings nicht möglich.  

 
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    <pubDate>Mon, 08 Mar 2010 12:21:00 +0100</pubDate>
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    <title>Entschädigungsanspruch des Mieters bei Beeinträchtigung</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/5132-Entschaedigungsanspruch-des-Mieters-bei-Beeintraechtigung.html</link>
            <category>SWK</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Stefan Menhofer)</author>
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    Wird der Mieter durch Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten am Haus in seinen Rechten beeinträchtigt (hier: Risse in der Wohnung aufgrund eines Dachbodenausbaus), steht ihm eine angemessene Entschädigung zu. Diese Entschädigung kann er aber nicht vom Vermieter, sondern nur von demjenigen verlangen, dem die Beeinträchtigung zuzurechnen ist (OGH 19. 11. 2009, 5 Ob 169/09b). 
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    <pubDate>Fri, 05 Mar 2010 11:27:51 +0100</pubDate>
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    <title>Mindestpreis für Zigaretten verstößt gegen Unionsrecht</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/5128-Mindestpreis-fuer-Zigaretten-verstoesst-gegen-Unionsrecht.html</link>
            <category>SWK</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Stefan Menhofer)</author>
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    Ein System von Kleinverkaufsmindestpreisen für Tabakwaren, dessen Ausgestaltung es nicht unter allen Umständen ausschließt, dass der Wettbewerbsvorteil, der sich für bestimmte Hersteller oder Einführer solcher Erzeugnisse aus niedrigeren Gestehungskosten ergeben könnte, beeinträchtigt wird und es dadurch zu einer Wettbewerbsverzerrung kommt, ist nicht mit der Richtlinie 95/59/EG (RL über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer) vereinbar. Das Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation ist nicht geeignet, die Schlussfolgerung des Gerichtshofs in Frage zu stellen, da es den Vertragsparteien keine konkrete Verpflichtung hinsichtlich der Preispolitik für Tabakerzeugnisse auferlegt, aufgrund deren sie gegen die Bestimmungen der Richtlinie verstoßen dürften. Außerdem steht die Richtlinie einer Preispolitik nicht entgegen, solange diese nicht gegen die Ziele der Richtlinie verstößt. Das in Art. 30 EG vorgesehene Ziel des Gesundheitsschutzes kann zudem nur geltend gemacht werden, um die in den Art. 28 EG und 29 EG genannten Maßnahmen der mengenmäßigen Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkung und Maßnahmen gleicher Wirkung zu rechtfertigen. Steuervorschriften sind ein wichtiges und wirksames Instrument zur Bekämpfung des Konsums von Tabakwaren und damit zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, da das Ziel, sicherzustellen, dass für diese Waren hohe Preise festgesetzt werden, in angemessener Weise durch eine erhöhte Besteuerung der Tabakwaren verfolgt werden kann, weil sich die Verbrauchsteuererhöhungen früher oder später in einer Erhöhung der Kleinverkaufspreise niederschlagen müssen, ohne dass dies den Grundsatz der freien Preisfestsetzung antasten würde. In weiteren Verfahren wurden auch die französischen und irischen Regelungen über Mindestpreise für bestimmte Tabakwaren für unionsrechtswidrig befunden (&lt;a onclick=&quot;javascript: pageTracker._trackPageview(&#039;/extlink/curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=DE&amp;amp;Submit=rechercher&amp;amp;numaff=C-198/08&#039;);&quot;  href=&quot;http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=DE&amp;Submit=rechercher&amp;numaff=C-198/08&quot; title=&quot;http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=DE&amp;Submit=rechercher&amp;numaff=C-198/08&quot;&gt;EuGH 4. 3. 2010, Rs. C-198/08, Kommission/Österreic&lt;/a&gt;h). 
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    <pubDate>Thu, 04 Mar 2010 15:02:54 +0100</pubDate>
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    <title>Landwirtschaft und Liebhabereibeurteilung</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/5125-Landwirtschaft-und-Liebhabereibeurteilung.html</link>
            <category>SWK</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Stefan Menhofer)</author>
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    Die Frage, ob Tätigkeiten typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung entsprechen, ist abstrakt nach der Verkehrsauffassung und nicht anhand der subjektiven Verhältnisse zu beurteilen. Ob die Bewirtschaftung einer Landwirtschaft typischerweise einer Privatneigung entspricht, hängt wesentlich von der Größe der Landwirtschaft ab. So hat der VwGH im Erkenntnis vom 21. 5. 1997, 92/14/0185, im Betrieb einer Kleinlandwirtschaft mit 1,8 ha eine solche Liebhabereibetätigung gesehen. Im konkreten Fall kann eine Landwirtschaft mit insgesamt 16 ha nicht mehr als Kleinlandwirtschaft angesehen werden, weshalb deren Bewirtschaftung abstrakt nach der Verkehrsauffassung unter § 1 Abs. 1 der Liebhaberei-VO subsumiert werden muss (VwGH 16. 11. 2009, 2008/15/0059). 
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    <pubDate>Wed, 03 Mar 2010 15:23:05 +0100</pubDate>
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    <title>Pflegekosten durch Angehörige bei verwertbarem Vermögen</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/5122-Pflegekosten-durch-Angehoerige-bei-verwertbarem-Vermoegen.html</link>
            <category>SWK</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Stefan Menhofer)</author>
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    Erfolgt die Unterbringung in einem Alters-(Pflege-)Heim wegen Krankheit, Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit, können die Kosten, die ein Angehöriger als Unterhaltsverpflichteter trägt, nach § 34 EStG 1988 berücksichtigt werden, sofern die pflegebedürftige Person über kein entsprechendes Einkommen bzw. verwertbares Vermögen verfügt. Kein verwertbares Vermögen liegt hinsichtlich der bisherigen Wohnräumlichkeiten des Pflegebedürftigen vor, sofern diese Räumlichkeiten von jenen Personen bewohnt werden, die bisher mit dem Pflegebedürftigen im gemeinsamen Haushalt gelebt haben (Rz. 869 i. d. F. LStR-Wartungserlass 2009). Weitere Highlights des LStR-Wartungserlasses 2009 finden Sie in zwei Beiträgen von Roman Fragner, dem stellvertretenden Leiter des bundesweiten Fachbereichs Lohnsteuer in der Steuer- und Zollkoordination des BMF (einerseits zu insbesondere für die Personalverrechnung bedeutsamen Änderungen in &lt;a onclick=&quot;javascript: pageTracker._trackPageview(&#039;/extlink/www.lindeonline.at/plink/swk/art-swk-2010-06-S-280a.html&#039;);&quot;  href=&quot;http://www.lindeonline.at/plink/swk/art-swk-2010-06-S-280a.html&quot; title=&quot;http://www.lindeonline.at/plink/swk/art-swk-2010-06-S-280a.html&quot;&gt;SWK-Heft 6/2010, S 280&lt;/a&gt;, andererseits zu für alle Steuerpflichtigen wichtigen Neuerungen in &lt;a onclick=&quot;javascript: pageTracker._trackPageview(&#039;/extlink/www.lindeonline.at/plink/swk/art-swk-2010-07-S-307a.html&#039;);&quot;  href=&quot;http://www.lindeonline.at/plink/swk/art-swk-2010-07-S-307a.html&quot; title=&quot;http://www.lindeonline.at/plink/swk/art-swk-2010-07-S-307a.html&quot;&gt;SWK-Heft 7/2010, S 307&lt;/a&gt;). 
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 02 Mar 2010 17:03:33 +0100</pubDate>
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    <title>USt und Hubschrauberrettungsflüge </title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/5119-USt-und-Hubschrauberrettungsfluege.html</link>
            <category>SWK</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Eleonore Breitegger)</author>
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    Nach § 6 Abs. 1 Z 22 UStG ist die Beförderung von kranken und verletzten Personen mit Fahrzeugen, die dafür besonders eingerichtet sind, steuerfrei. Nach der EuGH-Rechtsprechung und der 6. MwSt-Richtlinie ist darauf abzustellen, ob diese Transporte von ordnungsgemäß anerkannten Einrichtungen durchgeführt werden. Dem Beschwerdeführer wurde mit Bescheid des BM für Verkehr, Innovation und Technologie die Konzession zur Beförderung von Fluggästen im gewerblichen Luftverkehr erteilt. Diese Konzession schließt auch die Berechtigung zur Durchführung von Krankentransporten ein. Damit liegt eine ordnungsgemäß anerkannte Einrichtung vor, und die Rettungsflüge sind von der Umsatzsteuer befreit; für die Anschaffung und den Betrieb der Hubschrauber etc. steht damit kein Vorsteuerabzug zu (VwGH 25. 11. 2009, 2005/15/0109).  
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 01 Mar 2010 14:21:45 +0100</pubDate>
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    <title>Unentgeltlichkeit bei unternehmensbezogenen Rechtsgeschäften?</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/5114-Unentgeltlichkeit-bei-unternehmensbezogenen-Rechtsgeschaeften.html</link>
            <category>SWK</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Stefan Menhofer)</author>
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    Eine GmbH ist Unternehmer aufgrund ihrer Rechtsform. Ihre Rechtsgeschäfte sind „stets unternehmensbezogen“ im Sinn des UGB. Für unternehmensbezogene Rechtsgeschäfte ist nach dem UGB ein angemessenes Entgelt zu zahlen, auch wenn insoweit keine Vereinbarung besteht. Ein unentgeltliches Rechtsgeschäft muss im Gegensatz dazu (ausdrücklich oder stillschweigend) vereinbart sein (OGH 25. 11. 2009, 3 Ob 219/09s). 
    </content:encoded>

    <pubDate>Fri, 26 Feb 2010 10:46:48 +0100</pubDate>
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