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    <title>Linde News - PV-Info</title>
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        <title>RSS: Linde News - PV-Info - News aus unseren Zeitschriften</title>
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    <title>Memo: Einkommensberichte für 2011</title>
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    <author>nospam@example.com (RK)</author>
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    Für das Berichtsjahr 2011 müssen Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern gemäß § 11a GlBG einen unternehmensbezogenen Einkommensbericht bis Ende März 2012 an den Betriebsrat übermitteln; in betriebsratslosen Betrieben besteht Auflagepflicht (vgl. Gerhartl, &lt;a onclick=&quot;javascript: pageTracker._trackPageview(&#039;/extlink/www.lindeonline.at/Xaver/start.xav?start=%2F%2F%2A%5B%40attr_id%3D%27art-pvinfo-2011-02-17%27%5D&amp;amp;startbk=pvinfo&amp;amp;bk=pvinfo&#039;);&quot;  href=&quot;http://www.lindeonline.at/Xaver/start.xav?start=%2F%2F%2A%5B%40attr_id%3D%27art-pvinfo-2011-02-17%27%5D&amp;startbk=pvinfo&amp;bk=pvinfo&quot;&gt;PV-Info 2/2011, 17&lt;/a&gt;; H. Ortner, &lt;a onclick=&quot;javascript: pageTracker._trackPageview(&#039;/extlink/www.lindeonline.at/Xaver/start.xav?start=%2F%2F%2A%5B%40attr_id%3D%27art-pvinfo-2011-04-11%27%5D&amp;amp;startbk=pvinfo&amp;amp;bk=pvinfo&#039;);&quot;  href=&quot;http://www.lindeonline.at/Xaver/start.xav?start=%2F%2F%2A%5B%40attr_id%3D%27art-pvinfo-2011-04-11%27%5D&amp;startbk=pvinfo&amp;bk=pvinfo&quot;&gt;PV-Info 4/2011, 11&lt;/a&gt;). 
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    <pubDate>Tue, 07 Feb 2012 09:00:05 +0100</pubDate>
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    <title>Neues VwGH-Judikat zu Scheingewerbetreibenden</title>
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            <category>PV-Info</category>
    
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    <author>nospam@example.com (RK)</author>
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    Mit einem Gewerbeschein (im vorliegenden Fall zum „Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten unter Ausschluss jeder einem reglementierten Gewerbe vorbehaltenen Tätigkeit“) kann ein tatsächlich bestehendes Dienstverhältnis nicht verschleiert werden. Die Innehabung solcher Gewerbescheine ist Teil eines verbreiteten Missbrauchs der GewO, der zur Verschleierung abhängiger Beschäftigungsverhältnisse dient. Das Vorliegen eines (ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ausschließenden) Werkvertrages ist schon aufgrund der Unbestimmtheit der Leistungsumschreibung zu verneinen. Bei einfachen manuellen Tätigkeiten oder Hilfstätigkeiten, wozu zweifelsohne auch die vorliegenden Verspachtelungsarbeiten zählen, die in Bezug auf die Art der Arbeitsausführung keinen ins Gewicht fallenden Gestaltungsspielraum des Dienstnehmers erlauben, kann das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses in persönlicher Abhängigkeit ohne weitwendige Untersuchungen vorausgesetzt werden. Dazu kommt, dass das Baumaterial vom Unternehmen zur Verfügung gestellt wurde. Die Behörde ist somit zu Recht vom Vorliegen meldepflichtiger Dienstverhältnisse ausgegangen, weshalb die Bestrafung des Geschäftsführers zu Recht erfolgt ist (VwGH 21. 12. 2011, 2010/08/0129). 
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    <pubDate>Thu, 02 Feb 2012 10:37:59 +0100</pubDate>
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    <title>Zur Erinnerung: Termine zum Abschluss der Lohnverrechnung für 2011</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6412-Zur-Erinnerung-Termine-zum-Abschluss-der-Lohnverrechnung-fuer-2011.html</link>
            <category>PV-Info</category>
    
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
    <content:encoded>
    (M. K.) - Folgende Termine sind zum Abschluss der Lohnverrechnung für 2011 zu beachten:&lt;br /&gt;
15. 2. 2012: Abfuhr der Abgaben aufgrund des 13. Laufs;&lt;br /&gt;
29. 2. 2012: Jahreslohnzettel und Beitragsgrundlagennachweis (L 16);&lt;br /&gt;
29. 2. 2012: Meldung der Schwerarbeitszeiten; &lt;br /&gt;
29. 2. 2012: Mitteilung gemäß § 109a EStG (E 18) für Leistungen bestimmter Gruppen von Selbständigen;&lt;br /&gt;
29. 2. 2012: Mitteilung gemäß § 109b EStG, wenn für bestimmte Leistungen Zahlungen ins Ausland getätigt werden;&lt;br /&gt;
31. 3. 2012: Kommunalsteuererklärung;&lt;br /&gt;
31. 3. 2012: Wiener Dienstgeberabgabeerklärung.
 
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 01 Feb 2012 07:08:42 +0100</pubDate>
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</item>
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    <title>Lohnpfändungstabellen für 2012</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6409-Lohnpfaendungstabellen-fuer-2012.html</link>
            <category>PV-Info</category>
    
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
    <content:encoded>
    Das Justizministerium gibt jährlich eine aktualisierte Informationsbroschüre heraus, die wichtige Hinweise und Berechnungsbeispiele für Arbeitgeber als Drittschuldner enthält. Im Anhang werden die Existenzminimumtabellen 2012 wiedergegeben. Diese Broschüre steht auf der Homepage des BMJ (&lt;a onclick=&quot;javascript: pageTracker._trackPageview(&#039;/extlink/www.justiz.gv.at/internet/html/default/2c9484852308c2a60123ec387738064b.de.html&#039;);&quot;  href=&quot;http://www.justiz.gv.at/internet/html/default/2c9484852308c2a60123ec387738064b.de.html&quot; title=&quot;http://www.justiz.gv.at/internet/html/default/2c9484852308c2a60123ec387738064b.de.html&quot;&gt;www.justiz.gv.at&lt;/a&gt;; Pfad: Bürgerservice -&gt; Publikationen) zum Download zur Verfügung. 
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 30 Jan 2012 14:35:07 +0100</pubDate>
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</item>
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    <title>Abschlagszahlung an ausscheidendes Vorstandsmitglied</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6399-Abschlagszahlung-an-ausscheidendes-Vorstandsmitglied.html</link>
            <category>PV-Info</category>
    
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    <author>nospam@example.com (RK)</author>
    <content:encoded>
    Wird einem Vorstandsmitglied, um ihn zum vorzeitigen Ausscheiden aus einem befristeten Anstellungsvertrag zu bewegen, eine „freiwillige Abfertigung“ gewährt, dann handelt es sich um eine Zahlung gem. § 67 Abs. 8 lit. b EStG (Kündigungsentschädigung bzw. Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen: ein Fünftel ist steuerfrei) und keine Zahlung gem. § 67 Abs. 6 EStG, der im betraglich begrenzten Ausmaß eine 6%ige Besteuerung ermöglicht (VwGH 15. 9. 2011, 2007/15/0231). Siehe dazu im Detail auch den &lt;a onclick=&quot;javascript: pageTracker._trackPageview(&#039;/extlink/www.lindeonline.at/Xaver/start.xav?start=%2F%2F%2A%5B%40attr_id%3D%27art-pvinfo-2011-11-19%27%5D&amp;amp;startbk=pvinfo&amp;amp;bk=pvinfo&#039;);&quot;  href=&quot;http://www.lindeonline.at/Xaver/start.xav?start=%2F%2F%2A%5B%40attr_id%3D%27art-pvinfo-2011-11-19%27%5D&amp;startbk=pvinfo&amp;bk=pvinfo&quot;&gt;Beitrag von Mag. Martin Kuprian&lt;/a&gt; in PV-Info 11/2011. 
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 26 Jan 2012 08:39:18 +0100</pubDate>
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    <title>Einstufung von Ladenkassierinnen an Scanner-Kassen nach dem Kollektivvertrag für Handelsangestellte</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6390-Einstufung-von-Ladenkassierinnen-an-Scanner-Kassen-nach-dem-Kollektivvertrag-fuer-Handelsangestellte.html</link>
            <category>PV-Info</category>
    
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    <author>nospam@example.com (RK)</author>
    <content:encoded>
    Da es sich bei der Tätigkeit einer Ladenkassierin in Selbstbedingungsläden an einer Scanner-Kasse nicht um eine atypische Tätigkeit dieses Berufsbildes handelt, diese nach dem klaren Wortlaut des Kollektivvertrages in Beschäftigungsgruppe 3 eingeordnet ist und keine hinreichenden Gründe dafür vorliegen, die Wertung der Kollektivvertragsparteien in Zweifel zu ziehen, ist die Einstufung der Arbeitnehmerin in die Beschäftigungsgruppe 3 vorzunehmen. Eine allfällige Änderung der Einstufung von an Scanner-Kassen tätigen Ladenkassierinnen in Selbstbedingungsläden ist den Kollektivvertragsparteien vorbehalten (OGH 28. 6. 2011, 9 ObA 33/11k). 
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 23 Jan 2012 08:52:27 +0100</pubDate>
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</item>
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    <title>Pendlerpauschale bei mehreren Wohnsitzen</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6385-Pendlerpauschale-bei-mehreren-Wohnsitzen.html</link>
            <category>PV-Info</category>
    
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
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    Verfügt ein Steuerpflichtiger über mehrere Wohnsitze, liegt es innerhalb der allgemeinen Lebenserfahrung, dass er überwiegend vom nächstgelegenen Wohnsitz zur Arbeitsstätte fährt. Es liegt in der Beweisführungspflicht des Steuerpflichtigen, diesen Anscheinsbeweis durch geeignete Nachweise zu widerlegen. Der mit Vorhalt aufgetragenen Nachweispflicht wird nicht dadurch entsprochen, dass mit dem Pkw gefahrene Kilometerleistungen oder der Energieverbrauch im Zweithaushalt mit der Bemerkung behauptet wird, dass entsprechende Belegnachweise – wenn es die Abgabenbehörde wolle – vorgelegt werden könnten. 
Einem behördlichen Vorhalteverlangen wird nämlich durch ein Beweisanbot in derselben Sache keinesfalls entsprochen. Die Behörde ist aus Gründen der Verfahrenseffizienz nicht dazu verhalten, ein Vorhalteverlangen gegenüber der Partei zu wiederholen, indem sie nochmals erklärt, der strittige Sachverhalt möge durch den angebotenen Beweis nun nachgewiesen werden. In Massenverfahren - wie der Arbeitnehmerveranlagung – ist das Vermeiden von auch bewusst taktisch eingesetzten Verfahrensverzögerungen funktionsrelevant (UFS 22. 12. 2011, RV/3257-W/10). 
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 19 Jan 2012 09:41:16 +0100</pubDate>
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    <title>KV-Abschluss für Angestellte der Wirtschaftstreuhänder</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6378-KV-Abschluss-fuer-Angestellte-der-Wirtschaftstreuhaender.html</link>
            <category>PV-Info</category>
    
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    <author>nospam@example.com (RK)</author>
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    Die Gewerkschaft der Privatangestellten meldet den Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen für die Angestellten von Wirtschaftstreuhänderkanzleien mit folgendem Resultat: Erhöhung der KV-Gehälter um 2,95 %, mindestens aber um 50 Euro unter Aufrechterhaltung der Überzahlung; Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 3,4 %; Zeiten von im Angestelltenverhältnis in Anspruch genommenen gesetzlichen Elternkarenzen, die am 1. 1. 2012 bereits bestehen bzw. ab 1. 1. 2012 beginnen, sind im Ausmaß von 10 Monaten für eine Vorrückung in das nächst höhere Berufsjahr bzw. in die nächst höhere Beschäftigungsgruppe anzurechnen; Reduzierung der Berufsjahre in Berufsgruppe I. Der neue Kollektivvertrag gilt ab 1. 1. 2012. 
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 17 Jan 2012 08:44:13 +0100</pubDate>
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</item>
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    <title>KV-Abschluss für Angestellte bei Immobilienverwaltern</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6371-KV-Abschluss-fuer-Angestellte-bei-Immobilienverwaltern.html</link>
            <category>PV-Info</category>
    
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    <author>nospam@example.com (RK)</author>
    <content:encoded>
    Die Gewerkschaft der Privatangestellten meldet den Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen für die Angestellten bei Immobilienverwaltern mit folgendem Resultat: Erhöhung der KV-Gehälter (Verwendungsgruppen 1 und 2 um 4,0 %, kaufmännische Rundung; Verwendungsgruppe 3 um 3,5 %, kaufmännische Rundung; Verwendungsgruppen 4 und 5 um 3,0 %, kaufmännische Rundung); Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 4,0 %, kaufmännische Rundung; die erste Karenz i. S. d. MSchG bzw. VKG im bestehenden Dienstverhältnis wird im Ausmaß von 10 Monaten für eine Vorrückung in das nächst höhere Verwendungsgruppenjahr bzw. in die nächst höhere Verwendungsgruppe angerechnet; eingetragene Partnerschaften werden gleichgestellt. Der neue Kollektivvertrag gilt ab 1. 1. 2012. 
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 11 Jan 2012 08:46:28 +0100</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Beitragsgruppenschema für 2012</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6363-Beitragsgruppenschema-fuer-2012.html</link>
            <category>PV-Info</category>
    
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    <author>nospam@example.com (RK)</author>
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    Da es bei den Beitragsgruppen bzw. Beitragssätzen für 2012 zu keinen Änderungen kommt, ist das bestehende Beitragsgruppenschema (Stand: 1. 7. 2011) weiter gültig. Es ist auf der Internetseite des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger&lt;a onclick=&quot;javascript: pageTracker._trackPageview(&#039;/extlink/www.sozialversicherung.at/flipbook/Beitragsgruppenschema01072011/flipviewerxpress.html&#039;);&quot;  href=&quot;http://www.sozialversicherung.at/flipbook/Beitragsgruppenschema01072011/flipviewerxpress.html&quot;&gt; online abrufbar&lt;/a&gt;. 
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 04 Jan 2012 08:39:50 +0100</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Übergangsregelung für die Sachbezugsbewertung von Dienstwohnungen läuft aus</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6355-UEbergangsregelung-fuer-die-Sachbezugsbewertung-von-Dienstwohnungen-laeuft-aus.html</link>
            <category>PV-Info</category>
    
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
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    Ab dem Lohnzahlungszeitraum Jänner 2012 ist der Sachbezugswert für Dienstwohnungen, die bereits im Dezember 2008 den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt wurden, mit dem vollen Richtwert zu berechnen. Die bisherige Übergangsregelung läuft mit Ende Dezember 2011 aus. 
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 29 Dec 2011 12:52:09 +0100</pubDate>
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</item>
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    <title>Pendlerpauschale: Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6352-Pendlerpauschale-Unzumutbarkeit-wegen-langer-Anfahrtszeit.html</link>
            <category>PV-Info</category>
    
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
    <content:encoded>
    Hinsichtlich der Unzumutbarkeit der Benutzung eines Massenbeförderungsmittels gilt:
Die Benützung des Massenbeförderungsmittels ist jedenfalls zumutbar, wenn die Wegzeit für die einfache Wegstrecke mit dem Massenbeförderungsmittel nicht mehr als 90 Minuten beträgt.
Die Benützung des Massenbeförderungsmittels ist jedenfalls unzumutbar, wenn die Wegzeit für die einfache Wegstrecke mit dem Massenbeförderungsmittel mehr als 2,5 Stunden beträgt.
Beträgt die Wegzeit für die einfache Wegstrecke mit dem Massenbeförderungsmittel mehr als 90 Minuten, aber nicht mehr als 2,5 Stunden, ist die Benützung des Massenbeförderungsmittels zumutbar, wenn die Wegzeit für die einfache Wegstrecke mit dem Massenbeförderungsmittel höchstens dreimal so lange dauert wie die Fahrzeit mit dem Kfz (vgl. VwGH 24. 9. 2008, 2006/15/0001; UFS 30. 8. 2010, RV/0223-G/09; 4. 4. 2011, RV/0076-F/11). Für bereits laufende Pendlerpauschalien ist die Neuregelung der Rz. 255 spätestens ab 2013 anzuwenden (LStR 2002, Rz. 255, in der Fassung des 2. LStR-Wartungserlasses 2011 vom 14. 12. 2011, BMF-010222/0229-VI/7/2011).
 
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    <pubDate>Tue, 27 Dec 2011 13:59:20 +0100</pubDate>
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    <title>Zahlungsweise der BV-Beiträge für geringfügig Beschäftigte</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6343-Zahlungsweise-der-BV-Beitraege-fuer-geringfuegig-Beschaeftigte.html</link>
            <category>PV-Info</category>
    
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    <author>nospam@example.com (RK)</author>
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    Der Dienstgeber kann wählen, ob er die BV-Beiträge in Höhe von 1,53 % des monatlichen Entgeltes und der Sonderzahlungen für geringfügig Beschäftigte entweder monatlich oder aber jährlich überweisen will. Bei einer jährlichen Zahlungsweise sind zusätzlich 2,5 % vom jeweiligen BV-Beitrag an den zuständigen Krankenversicherungsträger zur Weiterleitung an die BV-Kasse zu überweisen und auf der Beitragsnachweisung für Dezember bzw. bei unterjähriger Beendigung für den Beendigungsmonat in der Verrechnungsgruppe N97 anzugeben. Eine Änderung der Zahlungsweise ist jedoch nur am Ende des Kalenderjahres möglich und muss dem Krankenversicherungsträger bis spätestens Ende Dezember des laufenden Jahres für das kommende Jahr schriftlich bekannt gegeben werden (Quelle: NÖDIS Nr. 15/Dezember 2011). 
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    <pubDate>Thu, 22 Dec 2011 09:05:06 +0100</pubDate>
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    <title>Wichtige Termine für die Personalverrechnung</title>
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            <category>PV-Info</category>
    
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    <author>nospam@example.com (RK)</author>
    <content:encoded>
    Vorlagefrist Beitragsnachweisungen für Dezember 2011:&lt;br /&gt;
– für Beitragskonten mit Abbuchungsauftrag: 10. 1. 2012; &lt;br /&gt;
– für Beitragskonten ohne Abbuchungsauftrag: 16. 1. 2012. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Übermittlung Schwerarbeitsmeldungen für 2011: (frühestens) 1. 1. 2012 bis (spätestens) 29. 2. 2012. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Abrechnung der Beiträge für geringfügig Beschäftigte: bis 15. 1. 2012. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Meldung der Lohnzettel für 2011:&lt;br /&gt;
– Meldung der elektronischen Jahreslohnzettel mittels ELDA: bis 29. 2. 2012; &lt;br /&gt;
– Meldung der Jahreslohnzettel in Papierform: bis 31.1.2012 an das zuständige Betriebsstättenfinanzamt.
 
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 20 Dec 2011 14:26:28 +0100</pubDate>
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    <title>Ausgleichstaxe nach dem BEinstG im Kalenderjahr 2012</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6333-Ausgleichstaxe-nach-dem-BEinstG-im-Kalenderjahr-2012.html</link>
            <category>PV-Info</category>
    
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    <author>nospam@example.com (RK)</author>
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    Die Höhe der gemäß § 9 Abs. 2 BEinstG zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt für das Kalenderjahr 2012 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, für Dienstgeber mit 25 bis 99 Dienstnehmern monatlich 232 Euro, für Dienstgeber mit 100 bis 399 Dienstnehmern monatlich 325 Euro und für Dienstgeber mit 400 oder mehr Dienstnehmern monatlich 345 Euro (Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die Feststellung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für das Kalenderjahr 2012, BGBl. II Nr. 416/2011). 
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 14 Dec 2011 15:58:26 +0100</pubDate>
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    <title>Wichtige Termine für die Personalverrechnung</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6325-Wichtige-Termine-fuer-die-Personalverrechnung.html</link>
            <category>PV-Info</category>
    
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
    <content:encoded>
    Vorlagefrist Beitragsnachweisungen für November 2011:&lt;br /&gt;
für Beitragskonten mit Abbuchungsauftrag: 12. 12. 2011,&lt;br /&gt; 
für Beitragskonten ohne Abbuchungsauftrag: 15. 12. 2011.&lt;br /&gt;
Meldung der Service-Entgelte mit der Beitragsnachweisung für November 2011:&lt;br /&gt;
für Selbstabrechner mit Beitragskonten mit Abbuchungsauftrag: 12. 12. 2011,&lt;br /&gt;
für Selbstabrechner mit Beitragskonten ohne Abbuchungsauftrag: 15. 12. 2011,&lt;br /&gt;
für Vorschreibebetriebe: 7. 12. 2011. 
    </content:encoded>

    <pubDate>Fri, 09 Dec 2011 09:36:57 +0100</pubDate>
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    <title>KV-Abschluss für Handelsangestellte</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6310-KV-Abschluss-fuer-Handelsangestellte.html</link>
            <category>PV-Info</category>
    
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    <author>nospam@example.com (RK)</author>
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    Für die rund 520.000 Handelsangestellten wurde in der vierten Verhandlungsrunde folgende Einigung erzielt: Erhöhung der KV-Gehälter um durchschnittlich 3,6 % in allen Gehaltstafeln; Angestellte mit zu bis 1.500 Euro brutto erhalten einen Fixbetrag von 50 Euro; Angestellte über 1.500 brutto erhalten eine Erhöhung von 3,5 %; Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um durchschnittlich 3,9 %; Anrechnung des Karenzurlaubes für das erste Kind im Ausmaß von 10 Monaten, für die Einstufung sowohl beim selben Arbeitgeber als auch als Vordienstzeiten bei Dienstgeberwechsel; 10 Monate Karenzurlaub werden weiters für das Jubiläumsgeld angerechnet; Hospizkarenz wird für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, das Urlaubsausmaß, die Kündigungsfrist und das Jubiläumsgeld ebenfalls im Ausmaß von 10 Monaten angerechnet; der Auszahlungszeitpunkt für den Urlaubszuschuss wird auf den 30. 6. vorverlegt. Der neue Kollektivvertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten und gilt ab 1. 1. 2012. 
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 30 Nov 2011 15:10:46 +0100</pubDate>
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    <title>8,88 % ASVG-Verzugszinsen für das Jahr 2012</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6296-8,88-%25-ASVG-Verzugszinsen-fuer-das-Jahr-2012.html</link>
            <category>PV-Info</category>
    
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
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    Gemäß § 59 Abs. 1 ASVG berechnet sich der jeweils für ein Kalenderjahr geltende Hundertsatz für Verzugszinsen aus dem Basiszinssatz zuzüglich acht Prozentpunkten; dabei ist der Basiszinssatz, der am 31. Oktober eines Kalenderjahres gilt, für das nächste Kalenderjahr maßgebend. Der Basiszinssatz hat per 31. 10. 2011 0,88 % betragen; somit werden für rückständige Beiträge im Jahr 2012 Verzugszinsen in Höhe von 8,88 % in Rechnung gestellt.  
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 22 Nov 2011 14:43:14 +0100</pubDate>
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    <title>Anrechnung einer begünstigten Behinderten in Karenz auf die Pflichtzahl</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6289-Anrechnung-einer-beguenstigten-Behinderten-in-Karenz-auf-die-Pflichtzahl.html</link>
            <category>PV-Info</category>
    
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
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    (H. O.) - Im Anlassfall war strittig, ob eine beim Dienstgeber eingestellte begünstigte Behinderte, die sich in Karenz nach dem MSchG befindet und Kinderbetreuungsgeld bezieht, jedoch vom Dienstgeber in diesem Zeitraum kein Entgelt erhält, weiterhin auf die Pflichtzahl anzurechnen ist. Der VwGH hat diese Frage bejaht und dazu ausgeführt: „Die begünstigte Behinderte, die einen aufrechten Dienstvertrag mit ihrem Dienstgeber hat, bleibt bei diesem beschäftigt, auch wenn in der Karenz nach dem MSchG keine Entgeltzahlungen seitens des Dienstgebers erfolgen.“ Die Erbringung der Dienstleistungen durch die begünstigte Behinderte wurde in diesem Fall aus in ihrer Sphäre gelegenen Gründen verhindert (VwGH 28. 6. 2011, 2009/11/0223).
 
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 17 Nov 2011 12:56:58 +0100</pubDate>
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</item>
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    <title>Beitragskalender  für 2012</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6277-Beitragskalender-fuer-2012.html</link>
            <category>PV-Info</category>
    
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    <author>nospam@example.com (RK)</author>
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    Auf der Internetseite der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse steht seit Kurzem der &lt;a onclick=&quot;javascript: pageTracker._trackPageview(&#039;/extlink/www.noedis.at/portal27/portal/dgnoegkkportal/channel_content/cmsWindow?action=2&amp;amp;p_menuid=69776&amp;amp;p_tabid=4&#039;);&quot;  href=&quot;http://www.noedis.at/portal27/portal/dgnoegkkportal/channel_content/cmsWindow?action=2&amp;p_menuid=69776&amp;p_tabid=4&quot;&gt;Beitragskalender  für 2012&lt;/a&gt; zum Download zur Verfügung. 
    </content:encoded>

    <pubDate>Fri, 11 Nov 2011 08:44:42 +0100</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>KV-Abschluss für das Reinigungspersonal in Versicherungsunternehmen</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6266-KV-Abschluss-fuer-das-Reinigungspersonal-in-Versicherungsunternehmen.html</link>
            <category>PV-Info</category>
    
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    <author>nospam@example.com (RK)</author>
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    Die Gewerkschfat vida meldet den Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen für das Reinigungspersonal in Versicherungsunternehmen mit folgendem Ergebnis: Erhöhung um 3,4 % (neuer KV-Mindestlohn: 1.230 Euro); Überzahlungen bleiben in euromäßiger Höhe aufrecht; Systemumstellung ohne Dienstzulagen für Neueintritte ab 1. 1. 2012 (der KV-Mindestlohn für diese Beschäftigten beträgt 1.245 Euro); Formulierung von Sonderfreizeiten im KV, z. B. zwei Tage bezahlte Freizeit bei eigener Eheschließung. Der neue Kollektivvertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten und gilt ab 1. 10. 2011. 
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 07 Nov 2011 08:47:27 +0100</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Wichtige Termine für die Personalverrechnung</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6260-Wichtige-Termine-fuer-die-Personalverrechnung.html</link>
            <category>PV-Info</category>
    
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    <author>nospam@example.com (RK)</author>
    <content:encoded>
    Vorlagefrist Beitragsnachweisungen für Oktober 2011:&lt;br /&gt;
für Beitragskonten mit Abbuchungsauftrag: 10. 11. 2011;&lt;br /&gt;
für Beitragskonten ohne Abbuchungsauftrag: 15. 11. 2011. 
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 03 Nov 2011 08:47:49 +0100</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Verfahrensablauf bei Direktauszahlung nach § 8 Abs. 8 BUAG</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6251-Verfahrensablauf-bei-Direktauszahlung-nach-8-Abs.-8-BUAG.html</link>
            <category>PV-Info</category>
    
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
    <content:encoded>
    Die BUAK hat in Abstimmung mit den davon betroffenen Stellen die Verfahrensabläufe vereinheitlicht. Dabei ergaben sich teilweise Änderungen. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Abgabenschuld bleiben davon unberührt.Abgabenschuldner für die Dienstgeberabgaben und -beiträge ist nicht die BUAK, sondern das Unternehmen, zu dem die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer bestehen. Die BUAK führt somit die Abgaben/Beiträge für das Unternehmen ab. Daraus folgt, dass das von der BUAK abgerechnete Bruttourlaubsentgelt (Urlaubsgeld und Urlaubszuschuss) in der Lohnverrechnung des Unternehmens zu berücksichtigen ist.Die von der BUAK entrichteten Abgaben/Beiträge müssen somit eindeutig einem bestimmten Unternehmen zuordenbar sein. Diese Zuordnung erfolgt beim DB zum FLAF, dem DZ, der Kommunalsteuer und der Wiener Dienstgeberabgabe (U-Bahn-Steuer) über die Steuernummer, bei den Sozialversicherungsbeiträgen über die Beitragskontonummer. In einer &lt;a onclick=&quot;javascript: pageTracker._trackPageview(&#039;/extlink/findok.bmf.gv.at/findok/link?gz=%22SZK-220802%2F0008-PM%2F2011%22&amp;amp;gueltig=20111020&amp;amp;segid=%2255774.1.1+25.10.2011+08%3A39%3A41%3A99%22 &#039;);&quot;  href=&quot;https://findok.bmf.gv.at/findok/link?gz=%22SZK-220802%2F0008-PM%2F2011%22&amp;gueltig=20111020&amp;segid=%2255774.1.1+25.10.2011+08%3A39%3A41%3A99%22 &quot; title=&quot;https://findok.bmf.gv.at/findok/link?gz=%22SZK-220802%2F0008-PM%2F2011%22&amp;gueltig=20111020&amp;segid=%2255774.1.1+25.10.2011+08%3A39%3A41%3A99%22 &quot;&gt;Information vom 20. 10. 2011, SZK-220802/0008-PM/2011&lt;/a&gt;, fasst das BMF den abgabenrechtlichen Verfahrensablauf zusammen. 
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 25 Oct 2011 15:12:43 +0200</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>KV-Abschluss für die Metallindustrie</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6239-KV-Abschluss-fuer-die-Metallindustrie.html</link>
            <category>PV-Info</category>
    
    <comments>http://news.lindeonline.at/archives/6239-KV-Abschluss-fuer-die-Metallindustrie.html#comments</comments>
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    <author>nospam@example.com (RK)</author>
    <content:encoded>
    Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter der Metallindustrie haben sich auf eine Erhöhung der Ist-Löhne und -Gehälter um durchschnittlich 4,2 % geeinigt. Zumindest steigen Löhne und Gehälter um 80 Euro. Dieser Abschluss bedeutet für die unteren Beschäftigungsgruppen eine Erhöhung um 4,4 %, für die höchsten um 3,8 %. Kollektivvertragslöhne und -gehälter steigen im gleichen Ausmaß. Für die unterste Beschäftigungsgruppe beträgt die Ist-Lohnerhöhung 5,0 %. Beschäftigte, die geringe Einkommen beziehen, profitieren damit von der vereinbarten Erhöhung mehr als Besserverdienende. Die Sozialpartner haben sich auch auf eine Beschäftigungs- und Standortsicherungsklausel geeinigt, die ertragsschwache Betriebe entlastet. Vereinbart wurde darüber hinaus eine Berücksichtigung  der Elternkarenz für Lohn- und Gehaltsvorrückungen: Müttern und Vätern, die Elternkarenz ab dem 1. 11. 2011 in Anspruch nehmen, werden bis zu 16 Monate dieser Karenz auf die Vorrückungszeit angerechnet. Bisher lag die Dauer bei maximal 10  Monaten, allerdings nur für eine Geburt. Der neue Kollektivvertrag tritt mit 1. 11. 2011 in Kraft, betrifft 165.000 Beschäftigte und hat traditionell Signalwirkung für andere Branchen. 
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 18 Oct 2011 11:21:04 +0200</pubDate>
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<item>
    <title>Sind Fahrten von Außendienstmitarbeitern vom Wohnsitz in die Firmenzentrale steuerlich Dienstreisen?</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6230-Sind-Fahrten-von-Aussendienstmitarbeitern-vom-Wohnsitz-in-die-Firmenzentrale-steuerlich-Dienstreisen.html</link>
            <category>PV-Info</category>
    
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
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    Nach § 26 Z 4 EStG 1988 liegt, wenn ein Arbeitnehmer an verschiedenen Standorten tätig werden muss und dem Arbeitnehmer an diesen verschiedenen Standorten auch ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht, bei Fahrten zu bzw. zwischen diesen Standorten keine Dienstreise vor. Die Rechtsprechung des OGH, wonach bei Fahrten eines Außendienstmitarbeiters von dessen Wohnort zum Firmensitz des Arbeitgebers generell keine Dienstreise vorliegt, stellt nur auf den kollektivvertraglichen Dienstreisebegriff (KV für Angestellte) ab und ist für den Dienstreisebegriff des § 26 Z 4 EStG 1988 nicht maßgebend. Laut VwGH ist bei Reisenden, die sich dauernd unterwegs befinden und ihre berufsbedingten Fahrten von der Wohnung aus antreten, grundsätzlich nicht der Sitz des Arbeitgebers als Arbeitsstätte anzusehen, sondern jener Dienstort, an dem der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber regelmäßig tätig wird, also die Wohnung des Arbeitnehmers. Nur wenn ein Außendienstmitarbeiter regelmäßig auch am Betriebssitz des Arbeitgebers tätig wird, liegt für ihn eine weitere Arbeitsstätte am Sitz des Arbeitgebers vor. Das heißt, es ist zu prüfen, wo der Arbeitnehmer für den Fall, dass er keinen Außendienst versieht, regelmäßig tätig wird. Auch bei Teleworkern, die ihre Arbeit ausschließlich zu Hause verrichten und beim Arbeitgeber über keinen Arbeitsplatz verfügen, wird die Wohnung des Arbeitnehmers als dessen Arbeitsstätte angesehen, und die Fahrten zum Sitz des Arbeitgebers werden grundsätzlich als Dienstreisen anerkannt. In analoger Auslegung des § 26 Z 4 EStG 1988 müssten daher auch bei Außendienstmitarbeitern, die nur gelegentlich zu Schulungszwecken zum Firmensitz des Arbeitgebers fahren und dort auch über keinen Arbeitsplatz verfügen, Dienstreisen im Sinne des § 26 Z 4 EStG 1988 vorliegen. Hinsichtlich allfälliger Tagesgelder ist zu beachten, dass bei nicht täglicher Rückkehr an den Familienwohnsitz ein (weiterer) Mittelpunkt der Tätigkeit erst nach einem Zeitraum von sechs Monaten entsteht, anderenfalls nach einem Zeitraum von fünf oder 15 Tagen. Die Häufigkeit der Fahrten zwischen Wohnung und Firmensitz hat grundsätzlich keine unmittelbare Bedeutung für die Begünstigung der Fahrtkosten. Hält sich der Dienstnehmer jedoch häufig am Sitz der Firma auf, ist dies ein Hinweis, dass sehr wohl eine Arbeitsstätte am Sitz der Firma gegeben ist und tatsächlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vorliegen (Salzburger Steuerdialog, Ergebnisunterlage Lohnsteuer, vom 7. 10. 2011, BMF-010222/0154-VI/7/2011). 
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 13 Oct 2011 07:35:06 +0200</pubDate>
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    <title>Steuerfreiheit für überkollektivvertragliche Zulagen?</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6227-Steuerfreiheit-fuer-ueberkollektivvertragliche-Zulagen.html</link>
            <category>PV-Info</category>
    
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
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    Für die Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung für eine gewährte Gefahrenzulage müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden: 1. Die Zulage muss aufgrund der im Gesetz genannten lohngestaltenden Vorschriften oder innerbetrieblich für alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern gewährt werden (formelle Voraussetzung). 2. Es muss sich um eine Zulage handeln, die als solche zusätzlich zum regelmäßigen Arbeitslohn gewährt werden muss und  auch von ihrem Ausmaß her angemessen ist (...). Von einem angemessenen Ausmaß der Zulage wird im Regelfall dann auszugehen sein, wenn die Zulage der Höhe nach einer lohngestaltenden Vorschrift, insbesondere einer lohngestaltenden Vorschrift im Sinne des § 68 Abs. 5 Z 1 bis 5 EStG, entspricht. Zahlt ein Arbeitgeber höhere Bezüge als die in der maßgebenden lohngestaltenden Vorschrift vorgesehenen Mindestlöhne, sind SEG-Zulagen grundsätzlich insoweit als angemessen anzusehen, als die Zulage im selben Ausmaß erhöht wird wie der Lohn (siehe dazu LStR 2002, Rz. 1129) (Salzburger Steuerdialog, Ergebnisunterlage Lohnsteuer, vom 7. 10. 2011, BMF-010222/0154-VI/7/2011). 
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 12 Oct 2011 11:39:55 +0200</pubDate>
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    <title>Ermittlung des Sachbezugswerts für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6220-Ermittlung-des-Sachbezugswerts-fuer-die-Teilnahme-an-Betriebsveranstaltungen.html</link>
            <category>PV-Info</category>
    
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
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    In einem Betrieb gab es in einem Jahr verschiedene Betriebsveranstaltungen, welche von den einzelnen Arbeitnehmern in unterschiedlichem Ausmaß besucht wurden. Der Arbeitgeber stellt am Jahresende fest, dass die Aufwendungen höher waren als der vervielfachte Freibetrag gemäß § 3 Abs. 1 Z 14 EStG 1988 (365 Euro x Anzahl der Arbeitnehmer). Es ist anzunehmen, dass bei manchen Arbeitnehmern der Betrag überschritten wird, und bei anderen nicht. Kann der Arbeitgeber für den übersteigenden Betrag eine pauschale Versteuerung vornehmen? Eine pauschale Versteuerung dieses Betrages durch den Arbeitgeber findet im EStG 1988 keine Deckung. Für Betriebsveranstaltungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 14 EStG 1988 steht dem einzelnen Arbeitnehmer die Begünstigung in Höhe von maximal 365 Euro jährlich zu. Ist aufgrund der Häufigkeit von Betriebsveranstaltungen (bzw. der Höhe der zugewendeten Werte) mit einer Überschreitung des Freibetrags beim einzelnen Arbeitnehmer zu rechnen (dies ist vor allem dann der Fall, wenn neben typischen Betriebsveranstaltungen wie beispielsweise einer Weihnachtsfeier auch betriebliche Reisen stattfinden), so sind vom Arbeitgeber jedenfalls für jede Veranstaltung Aufzeichnungen über die Teilnahme an einer derartigen Veranstaltung zu führen (Salzburger Steuerdialog, Ergebnisunterlage Lohnsteuer, vom 7. 10. 2011, BMF-010222/0154-VI/7/2011). 
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 10 Oct 2011 12:34:01 +0200</pubDate>
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    <title>Arbeitnehmereigenschaft einer Zustellerin</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6215-Arbeitnehmereigenschaft-einer-Zustellerin.html</link>
            <category>PV-Info</category>
    
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    <author>nospam@example.com (RK)</author>
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    Die Vereinbarung einer generellen Vertretungsbefugnis spricht nur dann gegen die persönliche Abhängigkeit und Arbeitnehmereigenschaft, wenn das Vertretungsrecht tatsächlich genutzt wird oder bei objektiver Betrachtung zu erwarten ist, dass eine solche Nutzung erfolgt. Hierzu hatte die Klägerin bei objektiver Betrachtung keine realistische Möglichkeit. Sie hatte sich an die einmal getroffene Diensteinteilung zu halten, zu Beginn jeder Schicht in ihrer Filiale zu erscheinen und sich im EDV-System anzumelden. Unentschuldigtes Fernbleiben wurde durch Entgeltabzüge sanktioniert. Die Beklagte übte auf die Zusteller zur Annahme unbeliebter Dienste Druck aus, indem sie mit der Einstellung zusätzlicher Mitarbeiter drohte. Kamen Zusteller schon vor dem Ende ihrer Dienstzeit unentschuldigt nicht in die Filiale zurück, so hatten sie mit einer Ermahnung und der Auflösung ihres Vertrages zu rechnen. Schließlich erfolgte während der Stoßzeiten ungeachtet des Dienstplans die Koordination der Zustellfahrten durch den Filialleiter, an dessen Anordnungen sich die Zusteller zu halten hatten. Vor diesem Hintergrund ist die Klägerin als in den Betrieb der Beklagten fast vollständig organisatorisch eingegliedert anzusehen, sodass von einem echten Arbeitsvertrag auszugehen ist (OGH 22. 3. 2011, 8 ObA 49/10d). 
    </content:encoded>

    <pubDate>Fri, 07 Oct 2011 09:23:59 +0200</pubDate>
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    <title>Auftraggeberhaftung: Korrekte Überweisung der Haftungsbeträge</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6207-Auftraggeberhaftung-Korrekte-UEberweisung-der-Haftungsbetraege.html</link>
            <category>PV-Info</category>
    
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    <author>nospam@example.com (RK)</author>
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    Mit 1. 7. 2011 wurde – die PV-Info berichtete – die Haftung für Auftraggeber auch auf lohnabhängige Abgaben ausgedehnt. Bei der Überweisung der Haftungsbeträge an das bei der Wiener Gebietskrankenkasse eingerichtete Dienstleistungszentrum AuftraggeberInnenhaftung (DLZ-AGH) haben sich in der Praxis einige Probleme bei der Zuordnung der Zahlungen und der Weiterleitung an das Finanzamt ergeben. Wichtig ist vor allem das richtige Ausfüllen von Überweisungen und Zahlscheinen. Die Sozialversicherung gibt in &lt;a onclick=&quot;javascript: pageTracker._trackPageview(&#039;/extlink/www.noedis.at/portal27/portal/dgnoegkkportal/channel_content/cmsWindow?p_pubid=650322&amp;amp;action=2&amp;amp;p_menuid=71416&amp;amp;p_tabid=3&#039;);&quot;  href=&quot;http://www.noedis.at/portal27/portal/dgnoegkkportal/channel_content/cmsWindow?p_pubid=650322&amp;action=2&amp;p_menuid=71416&amp;p_tabid=3&quot;&gt;NÖDIS Nr. 11/September 2011&lt;/a&gt; nützliche Hinweise zur  korrekten Überweisung der Haftungsbeträge. 
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 03 Oct 2011 16:04:53 +0200</pubDate>
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</item>
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    <title>Metaller eröffnen Herbstlohnrunde</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6197-Metaller-eroeffnen-Herbstlohnrunde.html</link>
            <category>PV-Info</category>
    
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    <author>nospam@example.com (RK)</author>
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    Mit den Kollektivvertragsverhandlungen der Metallindustrie ist am 22. 9. 2011 der Startschuss für die diesjährige Herbstlohnrunde gefallen. Der guten Auftragslage der Metallindustrie steht allerdings die derzeit hohe Inflation gegenüber. Der Metallerabschluss gilt für 190.000 Beschäftigte und hat traditionell Signalwirkung für alle weiteren KV-Runden. Für 615.000 Beschäftigte der Metallindustrie und des Handels sowie für 350.000 Beamte geht es in diesem Herbst um eine Erhöhung der Kollektivverträge um mindestens 3 %, damit die derzeit hohen Teuerungsraten abgeglichen werden. Im August lag die Inflation bei 3,4 %. Basis für die Lohnfindung ist die sog. Benya Fomel, die sich an Inflation und Produktivitätszuwachs orientiert. Laut einer Umfrage des internationalen Personalberaters Aon Hewitt unter 91 österreichischen Unternehmen gehen diese von einer durchschnittlichen Lohnsteigerung von 2,8 % aus. Das Topmanagement kann demnach 2012 mit 2,9 % Einkommensplus rechnen, Spezialisten und mittleres Management können auf 2,8 bzw. 2,7 % hoffen. Sachbearbeiter und gewerbliche Arbeitnehmer schneiden mit 2,6 % Gehaltszuwachs am schlechtesten ab, berichtet die APA. 
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 26 Sep 2011 16:19:32 +0200</pubDate>
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</item>
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    <title>Keine Lohnnebenkosten für übernommene Sozialversicherungsbeiträge bei Altersteilzeitmodellen</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6187-Keine-Lohnnebenkosten-fuer-uebernommene-Sozialversicherungsbeitraege-bei-Altersteilzeitmodellen.html</link>
            <category>PV-Info</category>
    
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    <author>nospam@example.com (RK)</author>
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    Der UFS hat nunmehr explizit bestätigt, dass die vom Arbeitgeber beim Altersteilzeitmodell aufgrund der gesetzlich vorgesehenen Beitragsgrundlagengarantie zu übernehmenden Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers keinen Vorteil aus dem Dienstverhältnis darstellen und diesbezüglich daher keine Lohnnebenkosten zu entrichten sind (UFS 18. 7. 2011, RV/0633-G/09). Da zu dieser Entscheidung keine Amtsbeschwerde beim VwGH eingebracht wurde, können sich die Behörden nunmehr nicht mehr auf die anderslautenden Aussagen in den LStR 2002 bzw. in der Kommunalsteuerinfo beziehen. 
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 20 Sep 2011 08:40:06 +0200</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Unleidliches Verhalten des Arbeitnehmers bewirkt sozial gerechtfertigte Kündigung</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6180-Unleidliches-Verhalten-des-Arbeitnehmers-bewirkt-sozial-gerechtfertigte-Kuendigung.html</link>
            <category>PV-Info</category>
    
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
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    Werden durch eine Kündigung wesentliche Interessen des gekündigten Arbeitnehmers beeinträchtigt, so kann die Kündigung nur dann nicht sozialwidrig sein, wenn der Arbeitgeber in einem zweiten Schritt den Nachweis des Vorliegens eines Ausnahmetatbestands im Sinne der Betriebsbedingtheit der Kündigung oder des Vorliegens von Gründen in der Person des gekündigten Arbeitnehmers für die Kündigung erbringt. Gelingt ihm dies, treten die beiderseitigen Interessen in eine Wechselwirkung. Dann sind in einem dritten Schritt die Interessen des Arbeitgebers an der Kündigung und jene des Arbeitnehmers an der Aufrechterhaltung des Arbeitsplatzes einander gegenüberzustellen und gegeneinander abzuwägen. Für eine Rechtfertigung reicht es aus, dass die in der Person des Arbeitnehmers gelegenen Umstände die betrieblichen Interessen so weit nachteilig berühren, dass sie bei objektiver Betrachtungsweise einen verständigen Betriebsinhaber zur Kündigung veranlassen würden und die Kündigung als gerechte, dem Sachverhalt adäquate Maßnahme erscheinen lassen. Diese Umstände müssen nicht so gravierend sein, dass sie die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers über den Kündigungstermin hinaus unzumutbar machen. Im konkreten Fall ist das Verhalten des gekündigten Arbeitnehmers gegenüber seiner Vorgesetzten sowie den anderen Mitarbeiterinnen als herablassend und anmaßend, beleidigend und respektlos, teils aggressiv und provokant sowie eigensinnig und für das Betriebsklima abträglich zu qualifizieren. Aus diesem Grund überwiegen im vorliegenden Fall die betrieblichen Interessen der Beklagten jene des gekündigten Arbeitnehmers an der Aufrechterhaltung des Arbeitsplatzes. Die Kündigung erweist sich damit als sozial gerechtfertigt (OGH 29. 6. 2011, 8 ObA 45/11t).
 
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 15 Sep 2011 15:32:19 +0200</pubDate>
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</item>
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    <title>Umfassende Änderungen bei Auslandsmontagen: ein Überblick für die Praxis</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6174-Umfassende-AEnderungen-bei-Auslandsmontagen-ein-UEberblick-fuer-die-Praxis.html</link>
            <category>PV-Info</category>
    
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
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    Am 8. 7. 2011 hat der Nationalrat das Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2011, BGBl. I Nr. 76/2011, ausgegeben am 1. 8. 2011, beschlossen. Umfassende Änderungen gab es vor allem im Bereich der Auslandsmontage (§ 3 Abs. 1 Z 10 EStG). In einem &lt;a onclick=&quot;javascript: pageTracker._trackPageview(&#039;/extlink/www.lindeonline.at/plink/pvinfo/art-pvinfo-2011-09-10.html&#039;);&quot;  href=&quot;http://www.lindeonline.at/plink/pvinfo/art-pvinfo-2011-09-10.html&quot; title=&quot;http://www.lindeonline.at/plink/pvinfo/art-pvinfo-2011-09-10.html&quot;&gt;Gastbeitrag in der Septemberausgabe der PV-Info &lt;/a&gt;stellt Mag. Petra Vrignaud insbesondere die Anwendung der Steuerbefreiung nach der neuen Rechtslage anhand eines Entscheidungsbaums und zahlreicher anschaulicher Praxisbeispiele dar.

 
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 13 Sep 2011 15:32:08 +0200</pubDate>
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</item>
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    <title>Auch formloses Begehren kann zu Elternteilzeit führen</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6168-Auch-formloses-Begehren-kann-zu-Elternteilzeit-fuehren.html</link>
            <category>PV-Info</category>
    
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
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    Ein nur mündlich gestelltes Teilzeitbeschäftigungsbegehren einer Arbeitnehmerin nach dem Mutterschutzgesetz führt trotz des Schriftlichkeitsgebots des § 15j MSchG dennoch zum Kündigungsschutz, wenn sich der Arbeitgeber auf Verhandlungen über dieses Begehren einlässt, es letztlich zu einer Vereinbarung über die Teilzeit kommt und am objektiven Erklärungswillen, eine Teilzeitbeschäftigung nach den Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes zu vereinbaren, kein ernster Zweifel bestehen kann (OGH 26. 5. 2011, 9 ObA 80/10w).

 
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    <pubDate>Fri, 09 Sep 2011 09:47:08 +0200</pubDate>
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    <title>Änderungen im kollektivvertraglichen Dienstreiserecht der Angestellten</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6162-AEnderungen-im-kollektivvertraglichen-Dienstreiserecht-der-Angestellten.html</link>
            <category>PV-Info</category>
    
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    <author>nospam@example.com (RK)</author>
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    Die neue Regelung verspricht eine Vereinfachung in der Administration der Abrechnung von Dienstreisen. Kollektivvertragliche Sondererstattungen wie Bauzulage, Trennungsgeld etc. weichen künftig einem Tagegeld in der Höhe von 15 Euro bzw. 26,40 Euro, je nach Dauer oder Ziel der Dienstreise. Für jene Angestellten, die keine Verbesserungen im Zuge der neuen Regelung erfahren, wird sichergestellt, dass zumindest keine wesentlichen Verschlechterungen entstehen. Die neuen kollektivvertraglichen Regeln gelten ab. 1. 9. 2011. Außerdem steht für Angestellte, die vor dem 1. 11. 2011 in einem aufrechten Dienstverhältnis beim selben Arbeitgeber stehen, ab 1. 11. 2011, eine Erhöhung des Ist-Gehaltes nach festgelegten Grundsätzen zu. 
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    <pubDate>Thu, 08 Sep 2011 13:37:32 +0200</pubDate>
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</item>
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    <title>LSDB-G: Referenzzuschläge bei Arbeitskräfteüberlassung zählen nicht zum Grundlohn</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6152-LSDB-G-Referenzzuschlaege-bei-Arbeitskraefteueberlassung-zaehlen-nicht-zum-Grundlohn.html</link>
            <category>PV-Info</category>
    
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    <author>nospam@example.com (RK)</author>
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    Das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSDB-G) bestimmt, dass anhand der Lohnunterlagen zu überprüfen ist, ob dem Arbeitnehmer tatsächlich jener Grundlohn ausgezahlt wird, der ihm nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag (unter Berücksichtigung der jeweiligen Einstufungskriterien) zusteht. Sonderzahlungen, Zulagen und Zuschläge (z. B. Gefahrenzulagen oder Überstundenzuschläge) gehören dabei nicht zum Grundlohn i. S. d. LSDB-G. Der Kollektivvertrag für Arbeitskräfteüberlassung sieht nun sog. „Referenzzuschläge“ vor, die Bestandteil des Überlassungslohnes sind. Diese Zuschläge sind laut Auskunft des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz für die Ermittlung des Grundlohnes ebenfalls nicht zu berücksichtigen (Quelle: NÖDIS Nr. 10/August 2011). 
    </content:encoded>

    <pubDate>Fri, 02 Sep 2011 08:45:43 +0200</pubDate>
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    <title>Wichtige Termine für die Personalverrechnung</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6149-Wichtige-Termine-fuer-die-Personalverrechnung.html</link>
            <category>PV-Info</category>
    
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    <author>nospam@example.com (RK)</author>
    <content:encoded>
    Vorlagefrist Beitragsnachweisungen für August 2011:&lt;br /&gt;
für Beitragskonten mit Abbuchungsauftrag: 12. 9. 2011;&lt;br /&gt;
für Beitragskonten ohne Abbuchungsauftrag: 15. 9. 2011.  
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 31 Aug 2011 15:34:14 +0200</pubDate>
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    <title>Haftung des Geschäftsführers für Lohnsteuer</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6140-Haftung-des-Geschaeftsfuehrers-fuer-Lohnsteuer.html</link>
            <category>PV-Info</category>
    
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
    <content:encoded>
    Die Haftungsinanspruchnahme eines Geschäftsführers für Lohnsteuer ist auch dann gegeben, wenn die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft überraschend nach Ausbezahlung der Löhne und vor Fälligkeit der Lohnsteuer eintritt, wenn anlässlich der Ausbezahlung der Löhne keine Einbehaltung der Lohnsteuer erfolgt ist. Die Ausbezahlung von Löhnen ohne korrekte Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer stellt im Sinne des § 78 Abs. 3 EStG in jedem Fall eine Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten dar (UFS 1. 6. 2011, RV/0277-S/08). 
    </content:encoded>

    <pubDate>Fri, 26 Aug 2011 09:03:29 +0200</pubDate>
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    <title>Entsendung im Sinne des ASVG</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6134-Entsendung-im-Sinne-des-ASVG.html</link>
            <category>PV-Info</category>
    
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    <author>nospam@example.com (RK)</author>
    <content:encoded>
    Die Anwendbarkeit der ASVG-Entsendebestimmung setzt voraus, dass das Arbeitsverhältnis seinen Schwerpunkt im Entsendestaat behält. Dazu muss die auf Rechnung und Gefahr des inländischen Dienstgebers verrichtete Auslandstätigkeit von vornherein auf bestimmte Zeit angelegt oder einen bestimmten vorübergehenden Zweck (Abwicklung eines Projekts) bezogen sein, wobei diese zeitliche Befristung die Dauer von fünf Jahren nicht überschreiten darf. Ist die Auslandsbeschäftigung auf Dauer angelegt, dann kommt die Anwendung der Entsendebestimmung nicht in Betracht. Eine dem Auslandseinsatz vor- oder nachgelagerte Inlandsbeschäftigung ist nicht erforderlich. Voraussetzung für die Anwendbarkeit der ASVG-Entsendebestimmung ist aber jedenfalls, dass – abgesehen vom inländischen Sitz des Dienstgebers auch – der entsendende Dienstnehmer im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und die Erwartung besteht, dass er nach der Entsendung dorthin zurückkehrt. Ein entsendebedingter Ortswechsel steht der Erfüllung dieses Kriteriums nicht entgegen (vgl. VwGH 16. 3. 2011, 2008/08/0153; 25. 5. 2011, 2008/08/0155; 25. 5. 2011, 2008/08/0156). 
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 24 Aug 2011 16:57:29 +0200</pubDate>
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    <title>Neuzugangsgrundlage in der GSVG-Krankenversicherung für alte Selbständige</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6123-Neuzugangsgrundlage-in-der-GSVG-Krankenversicherung-fuer-alte-Selbstaendige.html</link>
            <category>PV-Info</category>
    
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
    <content:encoded>
    Für Pflichtversicherte nach § 2 Abs 1 Z 1 bis 3 GSVG („alte Selbständige“) kommt in den beiden ersten Kalenderjahren der Pflichtversicherung eine begünstigte Neuzugangsgrundlage in der Krankenversicherung in Höhe von monatlich 537,78 Euro zur Anwendung, „sofern innerhalb der letzten 120 Kalendermonate vor Beginn der Pflichtversicherung keine solche in der Pensions- und/oder Krankenversicherung nach diesem Bundesgesetz bestanden hat“. Die Jungunternehmerbegünstigung generell und auch die letztgenannte Einschränkung (keine GSVG-Pflichtversicherung in den letzten zehn Jahren) beziehen sich nur auf eine Pflichtversicherung als „alter Selbständiger“. Eine die Pflichtversicherung nach § 2 Abs. 1 Z 4 GSVG auslösende (vorherige oder gleichzeitige) Erwerbstätigkeit als neuer Selbständiger schließt somit die Begünstigung des § 25 Abs. 4 Z 1 zweiter Satz GSVG für eine Pflichtversicherung im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 1 bis 3 GSVG nicht aus (VwGH 27. 4. 2011, 2008/08/0212).
 
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 18 Aug 2011 10:55:47 +0200</pubDate>
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    <title>BUAG-Novelle 2011: alle Änderungen im Überblick</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6119-BUAG-Novelle-2011-alle-AEnderungen-im-UEberblick.html</link>
            <category>PV-Info</category>
    
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
    <content:encoded>
    Der Nationalrat hat am 8. 7. 2011 neuerlich eine Novelle zum BUAG beschlossen. Dabei steht im Wesentlichen das Thema einer verbesserten Betrugsbekämpfung im Vordergrund. Weiters kommt es ua zu organisationsrechtlichen Änderungen. In einem &lt;a onclick=&quot;javascript: pageTracker._trackPageview(&#039;/extlink/www.lindeonline.at/plink/pvinfo/art-pvinfo-2011-08-10.html&#039;);&quot;  href=&quot;http://www.lindeonline.at/plink/pvinfo/art-pvinfo-2011-08-10.html&quot; title=&quot;http://www.lindeonline.at/plink/pvinfo/art-pvinfo-2011-08-10.html&quot;&gt;Beitrag in der Augustausgabe der PV-Info&lt;/a&gt; gibt Rudolf Grafeneder einen Überblick über die Änderungen.

 
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 16 Aug 2011 12:47:38 +0200</pubDate>
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    <title>Voraussichtliche Sozialversicherungswerte für 2012</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6101-Voraussichtliche-Sozialversicherungswerte-fuer-2012.html</link>
            <category>PV-Info</category>
    
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
    <content:encoded>
    Die voraussichtlichen Beträge und Grenzwerte für das Jahr 2012 liegen bereits vor (vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung im Bundesgesetzblatt): Die Aufwertungszahl für 2012 beträgt 1,006; sie dient zur Errechnung der täglichen Höchstbeitragsgrundlage und der täglichen Geringfügigkeitsgrenze. Höchstbeitragsgrundlagen ab 1. 1. 2012 für laufende Bezüge täglich: € 141,–, monatlich: € 4.230,–; für Sonderzahlungen jährlich € 8.460,–; für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen monatlich € 4.935,–. Geringfügigkeitsgrenzen ab 1. 1. 2012 täglich € 28,89, monatlich € 376,26; Grenzwert für Dienstgeberabgabe monatlich € 564,39. 
 

 
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 08 Aug 2011 13:47:38 +0200</pubDate>
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</item>
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    <title>Wichtige Termine für die Personalverrechnung</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6090-Wichtige-Termine-fuer-die-Personalverrechnung.html</link>
            <category>PV-Info</category>
    
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    <author>nospam@example.com (RK)</author>
    <content:encoded>
    Vorlagefrist Beitragsnachweisungen für Juli 2011:&lt;br /&gt;für Beitragskonten mit Abbuchungsauftrag: 10. 8. 2011;&lt;br /&gt;für Beitragskonten ohne Abbuchungsauftrag: 16. 8. 2011. 
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 01 Aug 2011 14:28:57 +0200</pubDate>
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    <title>Neue Schwerarbeitsberufe</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6085-Neue-Schwerarbeitsberufe.html</link>
            <category>PV-Info</category>
    
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    <author>nospam@example.com (RK)</author>
    <content:encoded>
    Nach Anhörung der Interessenvertretungen hat der Ausschuss Alterssicherung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherung die Aufnahme folgender neuer Berufe in die Schwerarbeitslisten beschlossen:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Frauen – 1.400 kcal bis 2.000 kcal (Liste 2):&lt;/b&gt; Aufzugsbauerin (Schmiererin bzw. Service- und Wartungsfrau); Straßenwärterin.&lt;br /&gt;
&lt;b&gt;Männer und Frauen – über 2.000 kcal (Liste 1):&lt;/b&gt; Aufzugsbauer/-in (Service mit Störungsbehebung); Aufzugsbauer/-in (Umbau und Neugestaltung von Anlagen); Mineur/-in; Setzen von Hochspannungsisolatoren.
 
    </content:encoded>

    <pubDate>Fri, 29 Jul 2011 08:58:19 +0200</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>KV-Abschluss im Fleischergewerbe</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6079-KV-Abschluss-im-Fleischergewerbe.html</link>
            <category>PV-Info</category>
    
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    <author>nospam@example.com (RK)</author>
    <content:encoded>
    Die Gewerkschaft PRO-GE und die Gewerkschaft der Privatangestellten berichten vom Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen für das Fleischergewerbe mit folgenden Ergebnissen: Erhöhung der KV-Mindestlöhne um 2,75 %;  Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 2,75 %; Erhöhung der DAZ und Zehrgelder um 2,75 %; keine Erhöhung für Kost und Quartier; günstigere betriebliche Regelungen bleiben aufrecht; eine Arbeitsgruppe zum Thema „Lohnkategorien“ wird gebildet. Der neue Kollektivvertrag gilt ab 1. 7. 2011 und hat eine Laufzeit von 12 Monaten. 
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 27 Jul 2011 11:43:08 +0200</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Abzugsfähigkeit von ausländischen Krankenversicherungsbeiträgen</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6069-Abzugsfaehigkeit-von-auslaendischen-Krankenversicherungsbeitraegen.html</link>
            <category>PV-Info</category>
    
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    <author>nospam@example.com (RK)</author>
    <content:encoded>
    Krankenversicherungsbeiträge, die aufgrund einer ausländischen gesetzlichen Versicherungspflicht geleistet werden, sind insoweit als Werbungskosten abzugsfähig, als sie der Höhe nach insgesamt Pflichtbeiträgen in der gesetzlichen Sozialversicherung entsprechen. Der UFS hat in seiner Entscheidung vom 12. 5. 2011, RV/0004-F/11, im Falle eines Arbeitnehmers, der als Grenzgänger in der Schweiz tätig war, klargestellt, dass es bei dieser betraglichen Begrenzung auf die ASVG-Krankenpflichtversicherungsbeiträge (Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträge) ankommt und nicht (wie in Rz. 1247 der EStR 2000 angeführt) auf einen Mischsatz zwischen ASVG- und GSVG-Beiträgen und auch nicht auf die ASVG-Selbstversicherungsbeiträge. 
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 20 Jul 2011 13:52:03 +0200</pubDate>
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</item>
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    <title>Die Todfallsabfertigung aus arbeitsrechtlicher Sicht</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6063-Die-Todfallsabfertigung-aus-arbeitsrechtlicher-Sicht.html</link>
            <category>PV-Info</category>
    
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    <author>nospam@example.com (RK)</author>
    <content:encoded>
    Wird das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers beendet, stellt sich für den Personalverrechner unter anderem die Frage, welche Entgeltansprüche entstanden sind und an wen diese ausbezahlt werden dürfen und müssen. Diesem Themenbereich widmet sich Hannelore Ortner in einer Artikelserie in der PV-Info. &lt;a onclick=&quot;javascript: pageTracker._trackPageview(&#039;/extlink/www.lindeonline.at/Xaver/start.xav?start=%2F%2F%2A%5B%40attr_id%3D%27art-pvinfo-2011-07-10%27%5D&amp;amp;startbk=pvinfo&amp;amp;bk=pvinfo&#039;);&quot;  href=&quot;http://www.lindeonline.at/Xaver/start.xav?start=%2F%2F%2A%5B%40attr_id%3D%27art-pvinfo-2011-07-10%27%5D&amp;startbk=pvinfo&amp;bk=pvinfo&quot;&gt;Der erste, in der Juli-Ausgabe veröffentlichte Teil&lt;/a&gt; behandelt dabei die arbeitsrechtlichen Fragestellungen hinsichtlich der Todfallsabfertigungen. 
    </content:encoded>

    <pubDate>Fri, 15 Jul 2011 11:09:37 +0200</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Übernahme von Ausbildungskosten als Vorteil aus dem Dienstverhältnis?</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6052-UEbernahme-von-Ausbildungskosten-als-Vorteil-aus-dem-Dienstverhaeltnis.html</link>
            <category>PV-Info</category>
    
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    <author>nospam@example.com (RK)</author>
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    Nach dem ASVG zählen Beträge, die vom Dienstgeber im betrieblichen Interesse für die Ausbildung oder Fortbildung des Dienstnehmers aufgewendet werden, nicht als beitragspflichtiges Entgelt. Vergütungen für die Lehr- und Anlernausbildung fallen nicht unter den Begriff Ausbildungskosten. Voraussetzung für die Beitragsfreiheit ist also jedenfalls, dass ein überwiegend betriebliches Interesse an der Aus- bzw. Fortbildung besteht. Alle Aufwendungen des Dienstgebers dagegen, die in erster Linie im Interesse des Dienstnehmers liegen (z. B. Führerschein der Gruppen A und B), unterliegen der Beitragspflicht (Quelle: NÖDIS Nr. 8/Juni 2011). 
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 11 Jul 2011 12:51:28 +0200</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Wichtige Termine für die Personalverrechnung</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6044-Wichtige-Termine-fuer-die-Personalverrechnung.html</link>
            <category>PV-Info</category>
    
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    <author>nospam@example.com (RK)</author>
    <content:encoded>
    Vorlagefrist Beitragsnachweisungen für Juni 2011:&lt;br /&gt;
für Beitragskonten mit Abbuchungsauftrag: 11. 7. 2011;&lt;br /&gt;
für Beitragskonten ohne Abbuchungsauftrag: 15. 7. 2011. 
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 06 Jul 2011 14:04:48 +0200</pubDate>
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    <title>Entfall von Beiträgen bei älteren Arbeitnehmern</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6037-Entfall-von-Beitraegen-bei-aelteren-Arbeitnehmern.html</link>
            <category>PV-Info</category>
    
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    <author>nospam@example.com (RK)</author>
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    Erreichen Arbeitnehmer bestimmte Altersgrenzen, sind niedrigere Beitragssätze abzurechnen. Der begünstigte Personenkreis hat sich aufgrund von gesetzlichen Anpassungen in den letzten Jahren mehrmals, zuletzt mit 1. 7. 2011, geändert. Das &lt;a onclick=&quot;javascript: pageTracker._trackPageview(&#039;/extlink/www.noedis.at/portal27/portal/dgnoegkkportal/channel_content/cmsWindow?p_pubid=649035&amp;amp;action=2&amp;amp;p_menuid=71416&amp;amp;p_tabid=3&#039;);&quot;  href=&quot;http://www.noedis.at/portal27/portal/dgnoegkkportal/channel_content/cmsWindow?p_pubid=649035&amp;action=2&amp;p_menuid=71416&amp;p_tabid=3&quot;&gt;Dienstgeberportal der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse&lt;/a&gt; bietet hierzu seit Kurzem einen kompakten Überblick. 
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    <pubDate>Mon, 04 Jul 2011 08:43:40 +0200</pubDate>
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