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    <title>Linde News - UFSjournal</title>
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        <title>RSS: Linde News - UFSjournal - News aus unseren Zeitschriften</title>
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    <title>Nutzungsdauer bei Fruchtgenussrecht </title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6424-Nutzungsdauer-bei-Fruchtgenussrecht.html</link>
            <category>UFSjournal</category>
    
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    <author>nospam@example.com (EB)</author>
    <content:encoded>
    Trägt die zur Fruchtnießung an einem Gebäude Berechtigte die Kosten der Generalsanierung dieses Gebäudes, so ist die Nutzungsdauer der Investitionen mit der voraussichtlichen Dauer des ihr eingeräumten Fruchtgenussrechtes begrenzt (UFS 8. 11. 2011, RV/2408-W/10). 
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 06 Feb 2012 13:27:55 +0100</pubDate>
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    <title>Entschuldbarkeit einer verspätet eingereichten Abgabenerklärung</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6411-Entschuldbarkeit-einer-verspaetet-eingereichten-Abgabenerklaerung.html</link>
            <category>UFSjournal</category>
    
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
    <content:encoded>
    Die Verspätung bei der Einreichung einer Abgabenerklärung ist nicht entschuldbar, wenn der Steuerpflichtige eine unternehmerische Tätigkeit in einem solchen Ausmaß entwickelt hat, das ihm die rechtzeitige Erfüllung der daraus folgenden abgabenrechtlichen Pflichten – hier jene der rechtzeitigen Umsatzsteuererklärung – unmöglich gemacht hat (UFS 2. 11. 2011, RV/0340-G/11). 
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 01 Feb 2012 07:03:02 +0100</pubDate>
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    <title>Honrorare für technische Beratung sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6406-Honrorare-fuer-technische-Beratung-sind-Einkuenfte-aus-Gewerbebetrieb.html</link>
            <category>UFSjournal</category>
    
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
    <content:encoded>
    Honorare für technische Beratung anhand von Produktionsplänen für Maschinen sind als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu erfassen. Die Einlage der Produktionspläne aus der Privatsphäre ist mit dem Teilwert im Zeitpunkt der Einlage gewinnmindernd zu berücksichtigen (UFS 13. 12. 2011, RV/1406-W/10). 
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 30 Jan 2012 09:05:00 +0100</pubDate>
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    <title>Zulässigkeit einer separaten Bescheidbegründung</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6402-Zulaessigkeit-einer-separaten-Bescheidbegruendung.html</link>
            <category>UFSjournal</category>
    
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
    <content:encoded>
    Der mithilfe einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage erstellte Aufhebungsbescheid beschränkte sich auf die Wiedergabe des Gesetzeswortlauts und enthielt keine weitere Begründung und auch keinen Hinweis auf eine separate Begründung. Der Berufungswerberin ist zeitnah zum EDV-Bescheid eine vom Finanzamt ausgefertigte Begründung (Formular Verf. 67 PC) zugegangen, aus deren Betreff eindeutig der Bezug zum Aufhebungsbescheid zu entnehmen war. Nach Ansicht des UFS war daher davon auszugehen, dass nach dem objektiven Erklärungsinhalt dieser Begründung der Aufhebungsbescheid für die Berufungswerberin nachvollziehbar und kontrollierbar war, auch wenn sich im Aufhebungsbescheid kein dezidierter Hinweis auf eine separat zugehende Begründung befand (UFS 28. 10. 2011, RV/1094-L/05). 
    </content:encoded>

    <pubDate>Fri, 27 Jan 2012 07:01:35 +0100</pubDate>
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    <title>Aufwendungen für einen Computer eines Bürgermeisters keine Werbungskosten</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6398-Aufwendungen-fuer-einen-Computer-eines-Buergermeisters-keine-Werbungskosten.html</link>
            <category>UFSjournal</category>
    
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
    <content:encoded>
    Der Berufungswerber hat dargelegt, dass er seinen Computer für Arbeiten für eine politische Partei benutzt hat. Die Förderung des Berufs oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen führt für sich allein noch nicht dazu, einen der Lebensführung zuzurechnenden Aufwand steuerlich abzugsfähig zu machen. Aufwendungen für eine politische Partei stellen solche typischerweise durch die wirtschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen bedingten Aufwendungen der Lebensführung dar. Lediglich Wahlkampfkosten oder aus einer politischen Funktion resultierende Parteisteuern sind Werbungskosten. Keine Werbungskosten sind aber Aufwendungen in Zusammenhang mit einem politischen Engagement außerhalb eines Wahlkampfs (UFS 21. 12. 2011, RV/1125-L/09). 
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 25 Jan 2012 14:10:24 +0100</pubDate>
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</item>
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    <title>Sind Einfamilienhaus und der angrenzende Wald eine wirtschaftliche Einheit?</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6393-Sind-Einfamilienhaus-und-der-angrenzende-Wald-eine-wirtschaftliche-Einheit.html</link>
            <category>UFSjournal</category>
    
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
    <content:encoded>
    Die nach § 2 Abs. 1 BewG 1955 maßgebliche Verkehrsanschauung spricht nicht für die Vermutung, dass ein mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück und ein angrenzendes Waldgrundstück jedenfalls eine wirtschaftliche Einheit bilden. Vielmehr würde das Vorliegen einer wirtschaftlichen Einheit voraussetzen, dass solche Grundstücke zu einem einheitlichen wirtschaftlichen Zweck zusammengefasst sind, der sich äußerlich in einer entsprechend einheitlichen Ausgestaltung niederschlägt, wodurch die selbständige Funktion des einzelnen Grundstückes nach der Verkehrsauffassung aufgehoben wird (UFS 22. 12. 2011, RV/0325-I/11). 
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 23 Jan 2012 14:22:02 +0100</pubDate>
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</item>
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    <title>Fünfjahresfrist für Verzicht auf Kleinunternehmerregelung unabdingbar</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6386-Fuenfjahresfrist-fuer-Verzicht-auf-Kleinunternehmerregelung-unabdingbar.html</link>
            <category>UFSjournal</category>
    
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
    <content:encoded>
    Auch wenn sich der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung für den Abgabepflichtigen im Nachhinein als ungünstig erweist, muss die Fünfjahresfrist vor einem allfällig möglichen Zurückwechsel auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung eingehalten werden (UFS 7. 12. 2011, RV/2015-W/10). 
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 19 Jan 2012 09:43:24 +0100</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Bewirtungskosten und berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6381-Bewirtungskosten-und-berufsrechtliche-Verschwiegenheitspflicht.html</link>
            <category>UFSjournal</category>
    
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
    <content:encoded>
    Repräsentationsaufwendungen sind bei den Einkünften nicht abziehbar. Steuerpflichtige müssen gemäß § 12 Abs. 1 Z 3 KStG i. V. m. § 20 Abs. 1 Z 3 EStG den Nachweis führen, dass im Rahmen der Bewirtung eine Produkt- oder Leistungsinformation stattgefunden hat und betriebliches oder berufliches Überwiegen gegeben war. Diesen Nachweisverpflichtungen kann die Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 91 WTBG nicht entgegengehalten werden. Eine Auslegung dergestalt, dass Freiberufler jegliche Bewirtung aufgrund der ihnen auferlegten Verschwiegenheitsverpflichtung ohne weiteren Nachweis glaubhaft machen und absetzen können, würde sowohl dem Gleichheitsprinzip als auch dem Leistungsfähigkeitsprinzip widersprechen (UFS 3. 1. 2012, RV/1207-L/11). Im &lt;a onclick=&quot;javascript: pageTracker._trackPageview(&#039;/extlink/www.lindeonline.at/plink/ufsjournal/art-ufsjournal-2012-01-5a.html&#039;);&quot;  href=&quot;http://www.lindeonline.at/plink/ufsjournal/art-ufsjournal-2012-01-5a.html&quot; title=&quot;http://www.lindeonline.at/plink/ufsjournal/art-ufsjournal-2012-01-5a.html&quot;&gt;Schwerpunktbeitrag der UFSjournal-Jännerausgabe&lt;/a&gt; setzt sich Mag. Marco Laudacher vom UFS Linz eingehend mit Bewirtungsspesen und berufsrechtlicher (z. B. Steuerberater, Rechtsanwalt) Verschwiegenheitsverpflichtung auseinander. 
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 18 Jan 2012 12:21:51 +0100</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Berufsausbildung zum frühestmöglichen Termin</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6372-Berufsausbildung-zum-fruehestmoeglichen-Termin.html</link>
            <category>UFSjournal</category>
    
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
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    Der Tatbestand des § 2 Abs. 1 lit. e FLAG erfordert den tatsächlichen Beginn der Berufsausbildung nach Ende des Präsenz- oder Zivildienstes. Unterbleibt das im Oktober angestrebte Medizinstudium, weil der Aufnahmetest negativ war, und wird statt dessen ein Ersatzstudium inskribiert, so erfolgt die tatsächliche Berufsausbildung nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Ende des Zivildienstes, wenn eine Inskription des Ersatzstudiums bereits im Sommersemester möglich gewesen wäre (UFS 7. 12. 2011, RV/3278-W/11). 
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 11 Jan 2012 11:52:54 +0100</pubDate>
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</item>
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    <title>IZP und Behaltedauer</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6362-IZP-und-Behaltedauer.html</link>
            <category>UFSjournal</category>
    
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    <author>nospam@example.com (EB)</author>
    <content:encoded>
    Eine Mindestnutzungsdauer oder eine klar umschriebene „Behaltefrist“ für die begünstigten Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens kann § 108e EStG 1988 nicht entnommen werden. Entscheidend für die Prämienbegünstigung gemäß § 108e EStG 1988 ist nur, ob die Aufwendungen für die Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsgutes gemäß § 7 EStG 1988 gleichmäßig verteilt auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzusetzen sind (Absetzung für Abnutzung). Gemäß dem ersten Satz des § 7 Abs. 1 EStG 1988 sind die Aufwendungen für die Anschaffung oder Herstellung gleichmäßig verteilt auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzusetzen bei Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung durch den Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt (gilt auch für protokollierte Gewerbetreibende: vgl. Wiesner/Grabner/Wanke, MSA EStG 11. GL § 6 Anm. 40). Im Einzelfall ist daher aufgrund der formalen Anknüpfung des zweiten Satzes des § 108e Abs. 1 EStG 1988 an § 7 EStG 1988 entscheidend, ob der Steuerpflichtige dessen Abs. 1 entsprechend davon ausgehen durfte, dass sich die Verwendung oder Nutzung der einzelnen Fahrzeuge zur Erzielung von Einkünften aus deren Vermietung erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt. Für diese Beurteilung ist auf die Bilanzaufstellung für das Anschaffungsjahr des jeweiligen Fahrzeuges abzustellen, weil im Allgemeinen erst zu diesem Zeitpunkt die Entscheidung zu treffen ist, ob die Anschaffungskosten sofort abgesetzt werden oder – wegen Vorliegens der Voraussetzungen - gemäß § 7 Abs. 1 EStG 1988 gleichmäßig verteilt auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzusetzen sind. ( UFS 12. 12. 2011, RV/0363-G/09).
Einen ausführlichen Beitrag zu dieser Entscheidung finden Sie in der UFSjournal-Jännerausgabe
 
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 03 Jan 2012 16:25:06 +0100</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Kfz-Handel als weitere unternehmerische Tätigkeit eines Baumeisters</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6354-Kfz-Handel-als-weitere-unternehmerische-Taetigkeit-eines-Baumeisters.html</link>
            <category>UFSjournal</category>
    
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
    <content:encoded>
    Ein Baumeister betätigt sich - außerhalb seines Baumeisterbetriebs - unternehmerisch im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG 1994, wenn er auf Drängen Dritter (Bekannter bzw. Geschäftspartner) für diese zweimal hintereinander (im Abstand von drei Monaten) Kraftfahrzeuge im Ausland ankauft, ins Inland importiert, bereits wenige Tage später an diese weiterveräußert und für sie die Formalitäten der Anmeldung (Typisierung) abwickelt. Diesfalls wird er nämlich von Anfang an auf Drängen der späteren Käufer tätig und erwirbt die Kraftfahrzeuge unmittelbar für diese (davon zu unterscheiden wäre der Fall, dass er die Fahrzeuge zunächst privat für sich selbst anschafft und erst später von Interessenten zum Weiterverkauf gedrängt wird). Dadurch, dass der Baumeister jene Tätigkeiten tatsächlich wiederholt unter Ausnützung derselben Gelegenheit innerhalb eines Zeitraums von lediglich drei Monaten ausgeübt hat, ist das Tatbestandsmerkmal der Nachhaltigkeit erfüllt (zumal auch eine einmalige Tätigkeit nachhaltig sein kann, wenn aus den Umständen des Falls auf den Willen geschlossen werden kann, die Tätigkeit bei sich bietender Gelegenheit zu wiederholen). Anzumerken ist, dass für das Vorliegen der Unternehmereigenschaft gemäß § 2 Abs. 1 UStG 1994 Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich ist; Einnahmenerzielungsabsicht genügt (UFS 29. 11. 2011, RV/0558-W/09). 
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 29 Dec 2011 12:48:46 +0100</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Grundsteuerbefreiung für Parkplätze eines Krankenhauses</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6351-Grundsteuerbefreiung-fuer-Parkplaetze-eines-Krankenhauses.html</link>
            <category>UFSjournal</category>
    
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
    <content:encoded>
    Gebäudeteile eines Krankenhauses, die als Parkplatz (Tiefgaragenplätze) sowohl für Bedienstete des Krankenhauses als auch für Besucher des Krankenhauses zur Verfügung stehen, sind von der Grundsteuerbefreiung des § 2 Z 8 GrStG 1955 mitumfasst. Es ist davon auszugehen, dass diese Parkplätze unmittelbar den Zwecken der Krankenanstalt dienen (UFS 28. 9. 2011, RV/0824-L/07). 
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 27 Dec 2011 13:53:33 +0100</pubDate>
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</item>
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    <title>Kfz-Handel eines Baumeisters</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6346-Kfz-Handel-eines-Baumeisters.html</link>
            <category>UFSjournal</category>
    
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    <author>nospam@example.com (RK)</author>
    <content:encoded>
    Ein Baumeister betätigt sich – außerhalb seines Baumeisterbetriebes – i. S. d. § 2 Abs. 1 UStG unternehmerisch, wenn er auf Drängen Dritter (Bekannter bzw. Geschäftspartner) für diese zwei Mal hintereinander (im Abstand von drei Monaten) Kraftfahrzeuge im Ausland ankauft, ins Inland importiert, bereits wenige Tage später an diese weiterveräußert und für sie die Formalitäten der Anmeldung (Typisierung) abwickelt. Diesfalls wird er nämlich von Anfang an auf Drängen der späteren Käufer tätig und erwirbt die Kraftfahrzeuge unmittelbar für diese (davon zu unterscheiden wäre der Fall, dass er die Fahrzeuge zunächst privat für sich selbst anschafft und erst später von Interessenten zum Weiterverkauf gedrängt wird). 
Dadurch, dass der Baumeister jene Tätigkeiten tatsächlich wiederholt unter Ausnützung derselben Gelegenheit innerhalb eines Zeitraumes von lediglich drei Monaten ausgeübt hat, ist das Tatbestandsmerkmal der Nachhaltigkeit erfüllt. Für das Vorliegen der Unternehmereigenschaft gem. § 2 Abs. 1 UStG ist Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich, vielmehr genügt Einnahmenerzielungsabsicht (UFS 29. 11. 2011, RV/0558-W/09).
 
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    <pubDate>Fri, 23 Dec 2011 08:58:03 +0100</pubDate>
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    <title>Gebührenpflicht von Beschwerden an VwGH und VfGH</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6337-Gebuehrenpflicht-von-Beschwerden-an-VwGH-und-VfGH.html</link>
            <category>UFSjournal</category>
    
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
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    Für Beschwerden an den VwGH und an den VfGH sind im Zeitpunkt der Einbringung Eingabegebühren zu entrichten, ausgenommen es wird aufgrund eines Antrags Verfahrenshilfe bewilligt, und diese umfasst auch die einstweilige Befreiung von der Entrichtung der Gebühren. Anhand zweier aktueller Fälle aus der Entscheidungspraxis des UFS (UFS 6. 5. 2011, RV/1101-W/11; 1. 9. 2011, RV/1787-W/11) erläutert Andrea Wimmer-Bernhauser vom UFS Wien im &lt;a onclick=&quot;javascript: pageTracker._trackPageview(&#039;/extlink/www.lindeonline.at/Xaver/text.xav?SID=smenhofer3242913492186&amp;amp;skin=&amp;amp;bk=ufsjournal&amp;amp;start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D&#039;);&quot;  href=&quot;http://www.lindeonline.at/Xaver/text.xav?SID=smenhofer3242913492186&amp;skin=&amp;bk=ufsjournal&amp;start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D&#039;art-ufsjournal-2011-12-425a&#039;%5D&amp;tf=linde_content&amp;hlf=linde_content&amp;qmf=linde_header&amp;tocf=linde_toc#xaverTitleAnchore&quot; title=&quot;http://www.lindeonline.at/Xaver/text.xav?SID=smenhofer3242913492186&amp;skin=&amp;bk=ufsjournal&amp;start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D&#039;art-ufsjournal-2011-12-425a&#039;%5D&amp;tf=linde_content&amp;hlf=linde_content&amp;qmf=linde_header&amp;tocf=linde_toc#xaverTitleAnchore&quot;&gt;Schwerpunktbeitrag der UFSjournal-Dezemberausgabe&lt;/a&gt; im Zusammenhang mit der Gebührenpflicht für VwGH- bzw. VfGH-Beschwerden auftretende Zweifelsfragen. 
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 19 Dec 2011 11:44:21 +0100</pubDate>
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    <title>Zufluss beim Mehrheitsgesellschafter einer GmbH</title>
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            <category>UFSjournal</category>
    
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
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    Für den Zufluss beim Mehrheitsgesellschafter kommt es nach ständiger Rechtsprechung darauf an, ob ein Betrag fällig und die Gesellschaft zahlungsfähig ist, da es der Gesellschafter sonst in der Hand hätte, bei der Gesellschaft Gewinne zu kürzen, ohne selbst die entsprechenden Beträge versteuern zu müssen. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner objektiv generell mangels bereiter Mittel nicht nur vorübergehend außerstande ist, fällige Geldschulden regelmäßig zu erfüllen. Für die Zahlungsfähigkeit ist es hingegen nicht von Bedeutung, ob die Gesellschaft über hinreichend liquide Mittel verfügt, wenn die Gesellschaft in der Lage war, sich derartige Mittel auf dem Kreditwege beschaffen zu können (UFS 14. 11. 2011, RV/1289-W/02). 
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 13 Dec 2011 16:48:41 +0100</pubDate>
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    <title>Kostenersätze für Drittschuldnererklärungen sind Leistungsentgelt</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6323-Kostenersaetze-fuer-Drittschuldnererklaerungen-sind-Leistungsentgelt.html</link>
            <category>UFSjournal</category>
    
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
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    Es genügt eine kausale Verknüpfung zwischen Leistung und Gegenleistung. Steht für ein Tun (oder ein Unterlassen) etwas zu und zieht jemand anderer daraus einen (wirtschaftlichen) Vorteil, liegt ein (umsatzsteuerbarer) Leistungsaustausch vor. Unmaßgeblich hiebei ist, aus welchen Gründen das Tun (oder Unterlassen) erfolgt. Wird beispielsweise eine Drittschuldnererklärung nicht deswegen ausgefüllt, um dafür einen Kostenersatz zu erhalten, sondern (nur) deswegen, um allfällige Haftungen auszuschließen, liegt trotzdem ein Leistungsaustausch vor (UFS 12. 10. 2011, RV/0557-L/08; VwGH-Beschwerde unter 2011/15/0181 anhängig). 
    </content:encoded>

    <pubDate>Fri, 09 Dec 2011 09:20:28 +0100</pubDate>
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    <title>Abzugsfähigkeit von Sonderausgaben bei beschränkter Steuerpflicht</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6315-Abzugsfaehigkeit-von-Sonderausgaben-bei-beschraenkter-Steuerpflicht.html</link>
            <category>UFSjournal</category>
    
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
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    Sonderausgaben sind bei einem beschränkt Steuerpflichtigen nur insoweit absetzbar, als sich diese auf das Inland beziehen. Aus dem Blickwinkel des Unionsrechts stellt es keine Diskriminierung dar, wenn ein Mitgliedstaat Gebietsfremden steuerliche Begünstigungen, die sich aus der persönlichen Lage oder dem Familienstand ergeben (etwa bestimmte Sonderausgaben, wie Personenversicherungen, Kirchenbeitragszahlungen etc.), nicht gewährt, da sich Gebietsfremde grundsätzlich nicht in einer einem Gebietsansässigen vergleichbaren Lage befinden (UFS 11. 10. 2011, RV/0250-K/09). 
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 01 Dec 2011 15:59:58 +0100</pubDate>
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    <title>Zinsen als nachträgliche Betriebsausgaben</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6307-Zinsen-als-nachtraegliche-Betriebsausgaben.html</link>
            <category>UFSjournal</category>
    
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
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    Betriebsausgaben (laufende und nachträgliche) sind vom Steuerpflichtigen dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Erbringt die Berufungswerberin keinerlei Nachweis dafür (durch Überschussrechnungen, Unzumutbarkeit der Verwertung von Vermögen) und macht auch nicht glaubhaft, dass es ihr entgegen der vom Finanzamt bereits im Einkommensteuerbescheid 2007 und 2008 vertretenen Ansicht nicht zumutbar war, die ehemalige Betriebsschuld durch rechnerische Einnahmenüberschüsse ab Betriebsaufgabe und/oder durch Erlöse aus der Verwertung von Vermögen (Liegenschaft, Lebensversicherungen) zur Gänze (spätestens) bis zum Streitjahr 2009 zu tilgen, kommt ein auch nur teilweiser Zinsenabzug nicht in Betracht. Nur insoweit die ehemalige Betriebsschuld nachweislich nicht zumutbar bis zum 31. 12. 2008 gedeckt werden hätte können, wäre bezogen auf die verbleibende Restschuld im Jahr 2009 ein Zinsenabzug in Betracht gekommen (UFS 13. 10. 2011, RV/0512-F/10). 
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 29 Nov 2011 13:35:00 +0100</pubDate>
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    <title>Pendlerpauschale bei mehreren Wohnsitzen</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6305-Pendlerpauschale-bei-mehreren-Wohnsitzen.html</link>
            <category>UFSjournal</category>
    
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
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    Besitzt ein das Pendlerpauschale beantragender Abgabepflichtiger mehrere Wohnsitze, so fußt dessen ertragsteuerliche An- respektive Nichtanerkennung einzig und allein auf der Entfernung zwischen Arbeitsstätte und dem nächstgelegenen Wohnsitz (UFS 8. 9. 2011, RV/0235-W/10). 
    </content:encoded>

    <pubDate>Fri, 25 Nov 2011 09:19:13 +0100</pubDate>
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</item>
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    <title>Mindeststeuer einer britischen &quot;Private Limited Company&quot;</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6300-Mindeststeuer-einer-britischen-Private-Limited-Company.html</link>
            <category>UFSjournal</category>
    
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    <author>nospam@example.com (EB)</author>
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    Eine im Inland unbeschränkt steuerpflichtige ausländische Gesellschaft, die mit einer inländischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, unterliegt in Österreich der Mindeststeuer nach § 24 Abs. 4 KStG 1988.(UFS 7. 10. 2011, RV/0422-G/10)  
 
 
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 23 Nov 2011 17:24:42 +0100</pubDate>
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</item>
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    <title>Elektromobil ist Hilfsmittel i. S. d. VO über außergewöhnliche Belastungen</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6297-Elektromobil-ist-Hilfsmittel-i.-S.-d.-VO-ueber-aussergewoehnliche-Belastungen.html</link>
            <category>UFSjournal</category>
    
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
    <content:encoded>
    Die Kosten für ein Elektromobil sind als außergewöhnliche Belastung aufgrund eigener Behinderung zu berücksichtigen, und zwar auch dann, wenn für einen PKW der Pauschbetrag nach § 3 Abs. 1 der Verordnung über die außergewöhnlichen Belastungen, BGBl. Nr. 303/1996, gewährt wird, da das Elektromobil ein Hilfsmittel im Sinn des § 4 der Verordnung ist (UFS 14. 7. 2011, RV/1740-W/11; Amtsbeschwerde beim VwGH zu 2011/15/0145 eingebracht). 
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 22 Nov 2011 14:54:11 +0100</pubDate>
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</item>
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    <title>Keine Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer bei mangelhaften Eingaben im elektronischen Verfahren</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6290-Keine-Vorsteuererstattung-an-auslaendische-Unternehmer-bei-mangelhaften-Eingaben-im-elektronischen-Verfahren.html</link>
            <category>UFSjournal</category>
    
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
    <content:encoded>
    Das elektronische Verfahren zur Vorsteuererstattung erfordert, wie ein kürzlich vom UFS entschiedener Fall (UFS 19. 9. 2011, RV/0344-G/11) zeigt, ein besonders hohes Maß an Genauigkeit: Unvollständig übermittelten Anträgen wird die Anerkennung versagt, und es gibt kaum Möglichkeiten zur Nachbesserung von Pflichtangaben. In einem &lt;a onclick=&quot;javascript: pageTracker._trackPageview(&#039;/extlink/www.lindeonline.at/plink/ufsjournal/art-ufsjournal-2011-11-407.html&#039;);&quot;  href=&quot;http://www.lindeonline.at/plink/ufsjournal/art-ufsjournal-2011-11-407.html&quot; title=&quot;http://www.lindeonline.at/plink/ufsjournal/art-ufsjournal-2011-11-407.html&quot;&gt;Beitrag in der UFSjournal-Novemberausgabe&lt;/a&gt; erläutert Dr. Michael Rauscher vom UFS Graz, worauf in der Praxis zu achten ist.  
    </content:encoded>

    <pubDate>Fri, 18 Nov 2011 08:00:00 +0100</pubDate>
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</item>
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    <title>Appartementvermietung und Fremdenpension als einheitlicher Gewerbebetrieb</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6284-Appartementvermietung-und-Fremdenpension-als-einheitlicher-Gewerbebetrieb.html</link>
            <category>UFSjournal</category>
    
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
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    Tätigkeiten unterschiedlicher Einkunftsarten stellen einen einheitlichen Gewerbebetrieb dar, wenn die Tätigkeiten sich gegenseitig bedingen und derartig miteinander verflochten sind, dass die gesamte Betätigung nach der Verkehrsauffassung als einheitlicher (Gewerbe-)Betrieb aufzufassen ist. Die (kurzfristige) Zimmervermietung in einer Frühstückspension mit 33 Betten und die (ebenfalls kurzfristige) Vermietung eines Appartements an Feriengäste können als gleichartige Betätigungen angesehen werden. Dies vor allem, wenn sich die vermieteten Gebäude(teile) in örtlicher Nähe zueinander befinden (ca. 50 m entfernt im selben Ort), für beide Bereiche dasselbe Personal tätig ist und die Bewerbung der gesamten Vermietungstätigkeit anhand eines gemeinsamen Internetauftritts erfolgt (UFS 29. 9. 2011, RV/0499-I/09). 
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 16 Nov 2011 10:55:38 +0100</pubDate>
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</item>
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    <title>Einkünfte eines Erfinders</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6278-Einkuenfte-eines-Erfinders.html</link>
            <category>UFSjournal</category>
    
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
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    Einkünfte, die aus einer Erfindung resultieren, können unter verschiedene Einkunftsarten subsumiert werden. Überwiegen die Verwertung und Vermarktung einer Erfindung in seinen beiden Unternehmen die erfinderische Tätigkeit eines Steuerpflichtigen, so ist insgesamt von einer gewerblichen Tätigkeit auszugehen. Daher sind die Einkünfte aus der Verwertung der Erfindung (Lizenzeinnahmen bzw. Veräußerungserlös aus Verkauf der Lizenzen) Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Sinne des § 23 EStG 1988. In einem Beitrag in der Novemberausgabe des UFSjournals erläutert Mag. Helga Hochrieser vom UFS Wien anhand eines konkreten Berufungsfalls (UFS 6. 9. 2011, RV/2232-W/09) die möglichen Fallvarianten und versucht zu klären, in welchen Fällen eine Steuerbegünstigung nach § 38 EStG 1988 zusteht. 
    </content:encoded>

    <pubDate>Fri, 11 Nov 2011 09:24:50 +0100</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>UFS zur Nichterlassung eines Mängelbehebungsauftrages</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6272-UFS-zur-Nichterlassung-eines-Maengelbehebungsauftrages.html</link>
            <category>UFSjournal</category>
    
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    <author>nospam@example.com (RK)</author>
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    Die Erlassung eines Mängelbehebungsauftrages bei inhaltlichen und formalen Mängeln bzw. dem Fehlen einer Unterschrift oder Vollmacht liegt nicht im Ermessen der Abgabenbehörde, sondern ist verpflichtend vorzunehmen (UFS 26. 9. 2011, RV/0028-F/10). 
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 09 Nov 2011 16:04:40 +0100</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Kinderbetreuung: Achtstundenkurs allein vermittelt noch keine pädagogische Qualifikation</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6269-Kinderbetreuung-Achtstundenkurs-allein-vermittelt-noch-keine-paedagogische-Qualifikation.html</link>
            <category>UFSjournal</category>
    
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
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    Von einer pädagogisch qualifizierten Person i. S. d. § 34 Abs. 9 Z 3 EStG 1988 kann nur gesprochen werden, wenn deren Ausbildung zumindest jenen Umfang aufweist, der der Ausbildung von Tagesmüttern und -vätern im jeweiligen Bundesland entspricht. Dies ist (entgegen LStR 2002, Rz. 884a ff.) bei einem bloß acht Stunden dauernden Kurs nicht der Fall. Bei den Kinderbetreuungskosten nach § 34 Abs. 9 EStG 1988 sind auch an Angehörige geleistete Aufwendungen abzugsfähig, wenn der Angehörige in einem anderen Haushalt lebt, pädagogisch im Sinne des Gesetzes qualifiziert ist und er, anders als üblicherweise bei einer Kinderbetreuung durch nahe Angehörige, hierfür ein Entgelt erhält. Die mit dem Angehörigen abgeschlossene Vereinbarung muss die Kriterien für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen einander Nahestehenden entsprechen (UFS 18. 10. 2011, RV/1801-W/11). Im Schwerpunktthema Kinderbetreuungskosten und pädagogische Qualifikation in der UFSjournal-Novemberausgabe setzen sich Dr. Rudolf Wanke vom UFS Wien und Petra Borgmann ausführlich mit dieser heiklen, umstrittenen Frage auseinander. 
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 07 Nov 2011 16:57:49 +0100</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Vergabe einer UID-Nummer</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6264-Vergabe-einer-UID-Nummer.html</link>
            <category>UFSjournal</category>
    
    <comments>http://news.lindeonline.at/archives/6264-Vergabe-einer-UID-Nummer.html#comments</comments>
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
    <content:encoded>
    Ein Unternehmer, der im Inland weder Sitz noch Betriebsstätte hat und Umsätze in Österreich tätigt, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, hat gemäß Art. 1 Abs. 1 UStG 1994 Anspruch auf Zuteilung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer (UFS 29. 9. 2011, RV/0238-G/11). 
    </content:encoded>

    <pubDate>Fri, 04 Nov 2011 11:24:41 +0100</pubDate>
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    <title>Delfintherapie als außergewöhnliche Belastung</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6234-Delfintherapie-als-aussergewoehnliche-Belastung.html</link>
            <category>UFSjournal</category>
    
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    <author>nospam@example.com (EB)</author>
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    In besonderen Ausnahmefällen (hier: erhebliche Behinderung der Tochter, u. a. auf Grund spastischer Lähmung; kein selbständiges Sitzen möglich, Betreuung rund um die Uhr erforderlich) sind Kosten für Behandlungen außerhalb der Schulmedizin, wie etwa eine „Delfintherapie“ nach Ansicht des UFS als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, weil in einer derart ausweglosen Lebenssituation der „Griff nach jedem Strohhalm“ als „allerletztes Allheilmittel“ die Zwangsläufigkeit begründet (ebenso BFH 2. 9. 2010, VI R 11/09, BStBl. II, 2011 119 zur immunbiologischen Krebstherapie). Ausreichend ist dabei, dass die Krankheit durch die Behandlungsform erträglich gemacht werden kann; eine Heilung ist nicht erforderlich. Aufwendungen für Maßnahmen der Außenseitermedizin sind somit jedenfalls nicht grundsätzlich von der Berücksichtigung als Kosten einer Behinderung im Rahmen der §§ 34, 35 EStG 1988 ausgeschlossen. Entscheidend für die Anerkennung ist, dass eine ärztliche Aufsicht im Rahmen der Therapie gegeben ist (UFS 19. 9. 2011, RV/0893-L/11). Mehr dazu in einem Beitrag von Mag. Bernhard Renner in der UFSjournal-Novemberausgabe.  
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 27 Oct 2011 09:38:00 +0200</pubDate>
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    <title>Studienzeit aus Hauptstudium bei Doppelstudium maßgeblich</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6250-Studienzeit-aus-Hauptstudium-bei-Doppelstudium-massgeblich.html</link>
            <category>UFSjournal</category>
    
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
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    Nach § 14 Abs. 2 StudFG ist für den Bezug von Studienbeihilfe bei kombinationspflichtigen Studien der günstige Studienerfolg aus jeder der beiden kombinierten Studienrichtungen nachzuweisen.  Daraus ist auch für den Anspruch auf Familienbeihilfe abzuleiten, dass bei einem Doppelstudium die Studienzeit des Hauptstudiums maßgebend ist und keinen Verlängerungstatbestand darstellt (UFS 3. 10. 2011, RV/0169-G/11). 
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 25 Oct 2011 15:10:37 +0200</pubDate>
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    <title>Spekulationstatbestand bei Aktien</title>
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            <category>UFSjournal</category>
    
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
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    Unter Anschaffung und Veräußerung im Sinne des § 30 EStG sind in erster Linie schuldrechtliche Rechtsgeschäfte zu verstehen, aufgrund deren Leistung und Gegenleistung erfolgen (vgl. VwGH 8. 2. 1989, 88/13/0049). Aus diesem Grund kommt es auch in der Regel für die Berechnung der Spekulationsfrist und somit für die Frage, ob überhaupt ein Spekulationsgeschäft vorliegt, auf den Zeitpunkt des schuldrechtlichen Rechtsgeschäfts, also auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags, an. Der Zeitpunkt der (sachenrechtlichen) Durchführung ist grundsätzlich nicht maßgeblich. Dies gilt sowohl für den Beginn des Fristenlaufs (Anschaffung) als auch für die Beendigung (Veräußerung) (UFS 20. 9. 2011, RV/0614-I/07). 
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 18 Oct 2011 10:19:48 +0200</pubDate>
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    <title>Unbeschränkte Steuerpflicht eines Saisonarbeiters</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6231-Unbeschraenkte-Steuerpflicht-eines-Saisonarbeiters.html</link>
            <category>UFSjournal</category>
    
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
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    Werden saisonale Arbeitsverhältnisse durch Auszahlung der aliquoten Sonderzahlungen und der Urlaubsabfindung vollständig abgewickelt, handelt es sich um Beendigungen dieser Arbeitsverhältnisse, die auch die Sechsmonatsfrist des § 26 Abs. 2 zweiter Satz BAO im Fall des Wegzugs des Saisonarbeiters ins Ausland beenden. Weitere Indizien für die Auflösung (Beendigung) des Dienstverhältnisses sind z. B. die Auszahlung von Abfertigungen und die Abmeldung bei der Sozialversicherung. Bei einer solchen Beendigung eines (saisonalen) Dienstverhältnisses ist von einem Neubeginn des Sechsmonatszeitraums im Fall einer allfälligen späteren Wiederkehr und Neuaufnahme einer (saisonalen) Beschäftigung im Inland und nicht bloß von einer Hemmung (Zusammenrechnung) im Ausmaß der zwischenzeitlichen Abwesenheit auszugehen. Mehrere kurzfristige Inlandsaufenthalte, die für sich und in keinem Zusammenhang zueinander stehen, werden somit zur Ermittlung der Sechsmonatsfrist nicht zusammengerechnet (UFS 15. 9. 2011, RV/0625-I/09). 
    </content:encoded>

    <pubDate>Fri, 14 Oct 2011 08:44:05 +0200</pubDate>
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    <title>UFS, Finanzgerichte und Verböserungsverbot</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6226-UFS,-Finanzgerichte-und-Verboeserungsverbot.html</link>
            <category>UFSjournal</category>
    
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
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    Obwohl das EuGH-Urteil vom 25. 11. 2008 in der Rechtssache C-455/06, Heemskerk BV und Firma Schaap, zu einem niederländischen Ausfuhrerstattungsverfahren ergangen ist, hat es indirekt auch eine Bedeutung für Österreich bzw. die anderen Mitgliedstaaten. Der Gerichtshof hat sich in diesem Verfahren nämlich u. a. zur Frage der Anwendung des Unionsrechts von Amts wegen geäußert und klar Stellung bezogen, wie in diesem Zusammenhang ein nationales Gericht mit einem nationalen Verbot der reformatio in peius (sog. Verböserungsverbot) umzugehen hat. Ein Verböserungsverbot ist der österreichischen Bundesabgabenordnung fremd. Im &lt;a onclick=&quot;javascript: pageTracker._trackPageview(&#039;/extlink/www.lindeonline.at/plink/ufsjournal/art-ufsjournal-2011-10-348a.html&#039;);&quot;  href=&quot;http://www.lindeonline.at/plink/ufsjournal/art-ufsjournal-2011-10-348a.html&quot; title=&quot;http://www.lindeonline.at/plink/ufsjournal/art-ufsjournal-2011-10-348a.html&quot;&gt;Schwerpunktbeitrag in der UFSjournal-Oktoberausgabe&lt;/a&gt; setzt sich Mag. Wolfgang Berger vom UFS Salzburg ausführlich mit dieser Thematik auseinander. 
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 12 Oct 2011 11:33:02 +0200</pubDate>
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    <title>Energieabgabenvergütung von Einkaufszentren</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6221-Energieabgabenverguetung-von-Einkaufszentren.html</link>
            <category>UFSjournal</category>
    
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
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    Ein Einkaufszentrum kann nur die auf den allgemeinen Kostenteil (d. h. den vom Einkaufszentrum selbst verbrauchten Strom) entfallende Energieabgabe als Vergütung geltend machen. Die von den einzelnen Shops im Einkaufszentrum verbrauchte Energie gilt als vom Einkaufszentrum geliefert und kann nicht in die Vergütung miteinbezogen werden (UFS 29. 7. 2011, RV/0941-L/09; VwGH-Beschwerde unter 2011/17/0241 anhängig). 
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 10 Oct 2011 12:44:41 +0200</pubDate>
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    <title>Keine generelle Gebührenbefreiung für gemeinnützigen Verein</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6216-Keine-generelle-Gebuehrenbefreiung-fuer-gemeinnuetzigen-Verein.html</link>
            <category>UFSjournal</category>
    
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
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    Für die Beurteilung der Gebührenbefreiungsbestimmung nach § 2 Abs. 3 GebG sind zwar auch die Vorschriften der §§ 34 ff. BAO bertreffend abgabenrechtliche Begünstigungen bei Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke von Bedeutung, wobei zu beachten ist, dass die Gebührenbefreiung nach § 2 Abs. 3 GebG gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 35 ff BAO selbst nicht erfasst (vgl. VwGH 23. 11. 2005, 2005/16/0209). Mit der Gemeinnützigkeit einer Körperschaft ist aber keineswegs eine generelle Gebührenbefreiung verbunden (UFS 8. 7. 2011, RV/2318-W/09). 
    </content:encoded>

    <pubDate>Fri, 07 Oct 2011 10:23:04 +0200</pubDate>
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</item>
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    <title>Repräsentationsaufwand bei Events</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6210-Repraesentationsaufwand-bei-Events.html</link>
            <category>UFSjournal</category>
    
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
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    Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung eines Events stehen, bei dem ein wesentliches Element die Bewirtung der Gäste (Geschäftsfreunde) war, stellen Repräsentationsaufwendungen dar. Sie unterliegen dem grundsätzlichen Abzugsverbot des § 20 EStG. Wird jedoch der betriebliche Charakter, d. h. der Werbezweck des Events, nachgewiesen, so können die Aufwendungen zur Hälfte als betrieblich abgezogen werden. Mit dem Vorliegen eines Eventmarketingkonzepts kann der Nachweis des Werbecharakters der Veranstaltung geführt werden. Eine gänzliche Abzugsfähigkeit der Aufwendungen ist jedoch aufgrund der eindeutigen gesetzlichen Bestimmung auch in einem solchen Fall nicht möglich (UFS 14. 6. 2011, RV/1820-W/09). 
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 04 Oct 2011 14:53:35 +0200</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Nichtabzugsfähige Studienreise einer Diplompädagogin </title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6199-Nichtabzugsfaehige-Studienreise-einer-Diplompaedagogin.html</link>
            <category>UFSjournal</category>
    
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    <author>nospam@example.com (RK)</author>
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    Eine Fernreise (Naturstudienreise nach Costa Rica, die nach Angabe der Berufunsgwerberin in Zusammenarbeit des Alumniverbandes der Universität Wien und der Tropenstation La Gamba veranstaltet worden sei und weitgehend fachliches Wissen vermittelt habe) war ungeachtet ihres lehrreichen Erlebniswertes nicht ausschließlich auf bestimmte Berufsgruppen abgestimmt. Außerdem war die berufliche Veranlassung der Reise nach ihrem Programminhalt als „Mischprogramm“ objektiv nicht quantifizierbar und der diesbezügliche Aufwand in einer objektivierbaren Weise nicht einwandfrei und nachprüfbar aufzuteilen. In diesem Zusammenhang kann auch nicht ein für die Steuerpflichtige geltender gesetzlicher Auftrag zur allgemeinen Wissensvermittlung als Anordnung des Dienstgebers zur Durchführung der in Rede stehenden Reise beurteilt werden, sodass die streitgegenständlichen Kosten dem Bereich der Lebensführung zuzuordnen waren (UFS 1. 9. 2011, RV/1720-W/10). 
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 27 Sep 2011 14:42:43 +0200</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>PC-Privatnutzung von 40 % ist auch bei einem Programmierer absolute Untergrenze</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6190-PC-Privatnutzung-von-40-%25-ist-auch-bei-einem-Programmierer-absolute-Untergrenze.html</link>
            <category>UFSjournal</category>
    
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
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    Die Möglichkeiten der privaten Nutzung eines in der Privatwohnung aufgestellten PC sind nahezu grenzenlos und die Verbreitung von PCs in privaten Haushalten ist so groß, dass davon ausgegangen werden kann, dass ein Privatanteil von mindestens 40 % der AfA auszuscheiden ist. Wird eine niedrigere private Nutzung behauptet, ist dies nachzuweisen. Dies umso mehr, wenn eine Internetrecherche den Berufungswerber als Nutzer sozialer Netzwerke ausweist und er auch selbst eine private Internetnutzung eingeräumt hat (UFS 23. 8. 2011, RV/0491-F/09). 
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 21 Sep 2011 10:48:59 +0200</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Keine steuerliche Dienstreise während des Urlaubs</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6185-Keine-steuerliche-Dienstreise-waehrend-des-Urlaubs.html</link>
            <category>UFSjournal</category>
    
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
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    Mangels Weisungsbefugnis des Dienstgebers während der Zeit des Urlaubs fehlt es für die Annahme einer steuerlichen Dienstreise an dem von der Rechtsprechung geforderten fremdbestimmten beruflichen Ereignis. Wenn der Steuerpflichtige während seines Urlaubs Orte mit Bezug auf seine berufliche Tätigkeit aufsucht, ist dies Verhalten bestenfalls auf seine persönliche Entscheidung zurückzuführen, und damit bleibt es beim Nichtvorliegen der für eine Dienstreise notwendigen Fremdbestimmung (UFS 22. 8. 2011, RV/2438-W/10). In einem &lt;a onclick=&quot;javascript: pageTracker._trackPageview(&#039;/extlink/www.lindeonline.at/plink/ufsjournal/art-ufsjournal-2011-09-315.html&#039;);&quot;  href=&quot;http://www.lindeonline.at/plink/ufsjournal/art-ufsjournal-2011-09-315.html&quot; title=&quot;http://www.lindeonline.at/plink/ufsjournal/art-ufsjournal-2011-09-315.html&quot;&gt;Beitrag in der Septemberausgabe des UFSjournals&lt;/a&gt; bespricht Mag. Wolfgang Nemec, UFS Wien, diese Entscheidung.
 
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 19 Sep 2011 11:39:34 +0200</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>Auswärtige Berufsausbildung eines verheirateten Kindes</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6177-Auswaertige-Berufsausbildung-eines-verheirateten-Kindes.html</link>
            <category>UFSjournal</category>
    
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
    <content:encoded>
    Begründet die Tochter des Berufungswerbers am Ausbildungsort einen eigenen Haushalt mit Ehemann und Kind, liegen für den Berufungswerber die Voraussetzungen für den Abzug des Pauschbetrages gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 nicht mehr vor. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass Tochter und Ehemann noch Studenten und nicht selbsterhaltungsfähig sind (UFS 22. 8. 2011, RV/0507-F/09). 
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 15 Sep 2011 13:59:04 +0200</pubDate>
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</item>
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    <title>UFS und Familienbeihilfe</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6172-UFS-und-Familienbeihilfe.html</link>
            <category>UFSjournal</category>
    
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
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    Das FLAG 1967 ist in die Jahre gekommen: Für gesellschaftliche Entwicklungen und neue Formen familiären Zusammenlebens – man denke etwa an gemeinsame Obsorge oder Patchworkfamilien – bietet es dementsprechend nur unzureichende Regelungen. Der in § 7 FLAG verankerte Grundsatz, dass für ein Kind nur einer Person Familienbeihilfe gewährt wird, bereitet in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten. Im Schwerpunktbeitrag der UFSjournal-Septemberausgabe widmet sich Dr. Christian Lenneis, Landessenatsvorsitzender des UFS Wien und Mitherausgeber des Gamlitzer Kommentars zum FLAG, ausführlich dem Thema UFS und Familienbeihilfe und beleuchtet die Haushaltszugehörigkeit und die überwiegende Unterhaltsleistung als Voraussetzungen für die Gewährung von Familienbeihilfe, gerade auch für Sonderkonstellationen, anhand der von der Rechtsprechung herausgearbeiteten Kriterien. 
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 13 Sep 2011 14:10:00 +0200</pubDate>
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    <title>Zurechnung von Einkünften an nach britischem Recht gegründete Limited</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6165-Zurechnung-von-Einkuenften-an-nach-britischem-Recht-gegruendete-Limited.html</link>
            <category>UFSjournal</category>
    
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
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    Der Ort der Geschäftsleitung einer Gesellschaft, also der Ort, an dem sich der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung befindet, ergibt sich aus der jeweiligen tatsächlichen Gestaltung der Dinge. Der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung ist dort, wo der für die Geschäftsführung entscheidende Wille gebildet wird, d. h. die für die Führung des Unternehmens notwendigen und wichtigen Maßnahmen getroffen werden. Entscheidend ist das Gesamtbild der Verhältnisse in organisatorischer Hinsicht. Wird eine nach britischem Recht gegründete Limited quasi als Generalunternehmer in Österreich tätig und vergibt sie Aufträge an Subunternehmer, kann ihre steuerliche Existenz nicht negiert werden. Der für die Geschäftsführung entscheidende Wille wird nach dem Gesamtbild der Verhältnisse in Österreich gebildet. Damit wird die unbeschränkte Steuerpflicht der Limited in Österreich ausgelöst (UFS 5. 8. 2011, RV/1208-W/06). 
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    <pubDate>Fri, 09 Sep 2011 08:55:51 +0200</pubDate>
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    <title>Tätigkeitsbericht des UFS für 2010</title>
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            <category>UFSjournal</category>
    
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    <author>nospam@example.com (EB)</author>
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    Zum Stichtag 31. 12. 2010 gehörten dem UFS neben der Präsidentin 223 hauptberuflichen Mitglieder (davon 27 Senatsvorsitzende) an. Die Liegedauer der Akten, die vom Eingang der Akten im UFS bis zum Tag der Auswertung der offenen Fälle am 31.12. des jeweiligen Jahres berechnet wird, hat sich bei einem Vergleich der Jahre 2003 – 2010 tendenziell verkürzt. Die Liegedauer von 22,43 Monaten im Jahr 2003 ist auf 19,53 Monate im Jahr 2010 gesunken. Unter Außerachtlassung von Zeiten, in denen die Entscheidung über das Rechtsmittel ausgesetzt war, ergibt sich im Jahr 2010 eine Liegedauer von 17,89 Monaten. Ebenso ist die Erledigungsdauer der Akten, die vom Eingang der Akten im UFS bis zum Tag der Erledigung berechnet wird, im Vergleich der Jahre 2003 – 2010 von 22,68 Monaten in 2003 auf 17,76 Monate in 2010 gesunken. Unter Außerachtlassung von Zeiten, in denen die Entscheidung über das Rechtsmittel ausgesetzt war, ergibt sich im Jahr 2010 eine Erledigungsdauer von 16,66 Monaten. Zum 1.1.2010 waren 16.842 Rechtssachen anhängig. Im Laufe des Berichtsjahres wurden 11.269 neu protokolliert und 9.961 erledigt. Zum 31.12.2010 waren 18.150 Rechtssachen offen. Von den insgesamt 9.212 Erledigungen im Jahr 2010  betrafen 8.955   den Geschäftsbereich Steuern und Beihilfen, 453 den Geschäftsbereich Finanzstrafrecht und 553 den Geschäftsbereich Zoll. 928 Entscheidungen (10,07 %) ging eine mündliche Berufungsverhandlung voraus. Die Erledigungen im Bereich Steuern und Beihilfen betrafen zu 21 % Einkommensteuerbescheide von Unternehmern, zu 19,4 % Umsatzsteuerbescheide, zu 5,5 % nach einer Lohnsteuerprüfung ergangene Bescheide, zu 9,6 % Einkommensteuerbescheide von Arbeitnehmern, zu 5,8 % Gebühren-, Grunderwerbsteuer-, Kapitalverkehrsteuer-, Erbschafts- und Schenkungssteuerbescheide und zu 5,3 % Körperschaftsteuerbescheide.  7,5% betrafen Behilfenbescheide, insbesondere die Familienbeihilfe, 1o% entfielen auf sonstige Bescheide,  z. B. NoVA, Energieabgabenvergütung, Kfz-Steuer. In durchschnittlich 1,98 % aller erledigten Rechtsmittelverfahren werden Entscheidungen des UFS durch den VfGH oder den VwGH aufgehoben.

 &lt;a onclick=&quot;javascript: pageTracker._trackPageview(&#039;/extlink/ufs.bmf.gv.at/taetigkeitsbericht/TB-2010.pdf&#039;);&quot;  href=&quot;http://ufs.bmf.gv.at/taetigkeitsbericht/TB-2010.pdf&quot;&gt;Zum Tätigkeitsbericht des UFS für das Jahr 2010. &lt;/a&gt; 
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    <pubDate>Tue, 30 Aug 2011 15:11:35 +0200</pubDate>
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    <title>Pensionistenabsetzbetrag bei Auslandspension</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6156-Pensionistenabsetzbetrag-bei-Auslandspension.html</link>
            <category>UFSjournal</category>
    
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
    <content:encoded>
    Wird neben inländischen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung eine ausländische Pension bezogen, die im Rahmen der Steuerfreistellung unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts zu erfassen ist, so besteht nach § 33 Abs. 6 i. V. m. § 25 Abs. 1 Z 3 lit. c EStG der Anspruch auf den Pensionistenabsetzbetrag. Für die Begrenzung des Pensionistenabsetzbetrags nach § 33 Abs. 2 EStG ist die steuerfrei gestellte Auslandspension wie eine zum laufenden Tarif zu besteuernde (inländische) Pension zu behandeln und sohin bei der Ermittlung der auf die Pensionsbezüge entfallenden (Durchschnittssatz-)Steuer miteinzubeziehen (UFS 10. 8. 2011, RV/0132-I/09). 
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 06 Sep 2011 10:02:22 +0200</pubDate>
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    <title>Beschränkte Steuerpflicht in Österreich bei täglichem Ein- und Auspendeln</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6144-Beschraenkte-Steuerpflicht-in-OEsterreich-bei-taeglichem-Ein-und-Auspendeln.html</link>
            <category>UFSjournal</category>
    
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
    <content:encoded>
    § 26 Abs. 2 zweiter Satz BAO verlangt für die Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts in Österreich zwar keine ununterbrochene körperliche Anwesenheit über sechs Monate, erfordert jedoch eine Anwesenheit, die über eine bloße körperliche Anwesenheit hinaus in einer stärkeren sachlichen und räumlichen Beziehung zum Aufenthaltsort bzw. Inland steht, als dies bei einem nur vorübergehenden Verweilen an Arbeitstagen zum Zwecke der Arbeitsleistung der Fall ist. Pendelt ein in Österreich nichtselbständig beschäftigter Arbeitnehmer an Werktagen von seinem deutschen Wohnsitz an seinen österreichischen Arbeitsort ein und aus, ohne in Österreich einen Wohnsitz oder eine Schlafstätte innezuhaben, begründet er hierdurch keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich und ist daher in Österreich beschränkt steuerpflichtig (UFS 20. 7. 2011, RV/0941-I/10). 
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 31 Aug 2011 07:13:00 +0200</pubDate>
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    <title>Zurechnung eines Grundstücks samt Gebäude zum landwirtschaftlichen Vermögen</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6136-Zurechnung-eines-Grundstuecks-samt-Gebaeude-zum-landwirtschaftlichen-Vermoegen.html</link>
            <category>UFSjournal</category>
    
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
    <content:encoded>
    Wenn die zivilrechtliche Eigentümerin eines Grundstücks, das zu ihrem landwirtschaftlichen Betrieb gehört, gleichzeitig persönlich haftende Gesellschafterin einer KEG ist, die auf diesem Grundstück eine landwirtschaftliche Halle errichtet und diese auch selbst nutzt, fallen zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum an Grundstück und landwirtschaftlichem Nutzbau zusammen und sind dem landwirtschaftlichen Betrieb der Grundstückseigentümerin zuzurechnen (UFS 5. 7. 2011, RV/1920-W/06). 
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 25 Aug 2011 14:47:54 +0200</pubDate>
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    <title>Neuzugänge im Unabhängigen Finanzsenat: drei neue Senatsmitglieder</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6131-Neuzugaenge-im-Unabhaengigen-Finanzsenat-drei-neue-Senatsmitglieder.html</link>
            <category>UFSjournal</category>
    
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    <author>nospam@example.com (EB)</author>
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    Seit 1. August verstärken Dr. Hans Blasina und Dr. Peter Unger den UFS, am 1. September folgt Mag. Gisela Praschl. Die drei neuen Mitglieder kommen aus den unterschiedlichsten Bereichen in den UFS: Hans Blasina war vorher bei der Großbetriebsprüfung im BMF, in der Wissenschaft und in der Steuerberatung tätig,  Peter Unger war ebenfalls in der Wissenschaft und  in der Steuerberatung sowie zuletzt Schriftführer beim VwGH. 

Gisela Praschl ist
Steuerberaterin 
und Wirtschaftsprüferin. Die neuen Mitglieder werden voraussichtlich in den Außenstellen Innsbruck, Linz, Salzburg und Wien zum Einsatz kommen. Ein Interview mit den jüngsten UFS-Mitgliedern wird in einer der nächsten UFSjournal-Ausgaben erscheinen. 
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 22 Aug 2011 16:40:53 +0200</pubDate>
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    <title>Verwendung von Dienstnehmern für die Errichtung eines Privathauses</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6122-Verwendung-von-Dienstnehmern-fuer-die-Errichtung-eines-Privathauses.html</link>
            <category>UFSjournal</category>
    
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
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    Die Errichtung eines Gebäudes, das nicht veräußert, sondern nach Fertigstellung privat genutzt wird, erfolgt nicht im Rahmen des Unternehmens. Soweit für die hierfür verwendeten Materialien, Werkzeuge und Maschinen ein Vorsteuerabzug zustand, ist deren Verwendung als fiktive Leistung (§ 3 Abs. 2 UStG 1994) bzw. fiktive Dienstleistung (§ 3a Abs. 1a Z 1 UStG 1994) zu besteuern. Die Verwendung von Dienstnehmern des Unternehmers für die Gebäudeerrichtung stellt eine fiktive Dienstleistung (§ 3a Abs. 1a Z 2 UStG 1994) dar, deren Bemessungsgrundlage die anteiligen Lohnkosten sind (UFS 30. 6. 2011, RV/0365-L/06). 
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 18 Aug 2011 10:39:34 +0200</pubDate>
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    <title>NoVA-Abgabenschuldner bei in Deutschland geleastem PKW</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6118-NoVA-Abgabenschuldner-bei-in-Deutschland-geleastem-PKW.html</link>
            <category>UFSjournal</category>
    
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
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    Die Erfüllung des Steuertatbestands nach § 1 Z 2 NoVAG (gewerbliche Vermietung im Inland) schließt eine Steuerpflicht nach § 1 Z 3 NoVAG (Verwendung des Kfz im Inland) aus. 
Bei einem von einem inländischen Unternehmen in Deutschland geleasten (gemieteten) und im Inland verwendeten PKW ist der Steuertatbestand des § 1 Z 2 NoVAG erfüllt. Abgabenschuldner der Normverbrauchsabgabe ist daher nach § 4 Z 1 NoVAG der (ausländische) Leasinggeber (gewerbliche Vermieter) und nicht der vom Finanzamt in Anspruch genommene inländische Leasingnehmer (Mieter). Auf den Verwender des Kfz kann in diesem Fall nicht abgestellt werden (UFS 15. 7. 2011, RV/0422-I/08). 
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    <pubDate>Tue, 16 Aug 2011 12:42:08 +0200</pubDate>
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    <title>Restbuchwerte abgerissener Gebäude</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6113-Restbuchwerte-abgerissener-Gebaeude.html</link>
            <category>UFSjournal</category>
    
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
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    Zu den Nebenkosten der Herstellung im Sinne des § 203 Abs. 3 UGB zählen in einem ersten Schritt auch die Abrisskosten und der Buchwert eines funktionsfähigen Gebäudes, sofern diese bebaute Liegenschaft erworben wurde, um nach Abriss dieses Gebäudes ein neues Betriebsgebäude auch auf dieser Liegenschaft zu errichten. Erst in einem zweiten Schritt ist zu überprüfen, ob die aktivierten Herstellkosten des neu errichteten Gebäudes dem Wert des Wirtschaftsgutes im Abschlussstichtag bzw. steuerlich dem Teilwert des neu hergestellten Wirtschaftsgutes entsprechen (UFS 18. 3. 2011, RV/0777-S/09). Lesen Sie mehr dazu einem &lt;a onclick=&quot;javascript: pageTracker._trackPageview(&#039;/extlink/www.lindeonline.at/plink/ufsjournal/art-ufsjournal-2011-07-278.html&#039;);&quot;  href=&quot;http://www.lindeonline.at/plink/ufsjournal/art-ufsjournal-2011-07-278.html&quot; title=&quot;http://www.lindeonline.at/plink/ufsjournal/art-ufsjournal-2011-07-278.html&quot;&gt;Beitrag&lt;/a&gt; von Dr. Ralf Schatzl, Landessenatsvorsitzender des UFS Salzburg, in der UFSjournal-Sommerausgabe. 
    </content:encoded>

    <pubDate>Fri, 12 Aug 2011 11:18:45 +0200</pubDate>
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    <title>Rückforderung der Familienbeihilfe bei abweichendem Zahlungsempfänger</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/6108-Rueckforderung-der-Familienbeihilfe-bei-abweichendem-Zahlungsempfaenger.html</link>
            <category>UFSjournal</category>
    
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    <author>nospam@example.com (SM)</author>
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    Die Rückforderung von Familienbeihilfe gem. § 26 Abs. 1 FLAG 1967 setzt den Bezug derselben voraus. Im Sinne der Ausführungen zu § 19 EStG 1988 sind Einnahmen bezogen, wenn sie einem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Nach der Rechtsprechung des VwGH ist eine Einnahme dann zugeflossen, wenn der Empfänger über sie rechtlich und wirtschaftlich verfügen kann. Ist die Familienbeihilfe nachweislich einem anderen Zahlungsempfänger (hier: Ehegattin) zugeflossen, kommt insoweit eine Rückforderung vom Berufungswerber nicht in Betracht (UFS 29. 6. 2011, RV/0968-W/11). 
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 10 Aug 2011 15:20:57 +0200</pubDate>
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