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    <title>Linde News</title>
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        <title>RSS: Linde News - News aus unseren Zeitschriften</title>
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    <title>Österreichisches Glücksspielmonopol verstößt gegen Unionsrecht</title>
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            <category>SWK</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Mag. Stefan Menhofer)</author>
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    Die Verpflichtung der Inhaber von Spielbankkonzessionen, ihren Sitz im Inland zu haben, ist eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit. Der kategorische Ausschluss von Wirtschaftsteilnehmern, die ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat haben, ist als unverhältnismäßig anzusehen, weil er über das hinausgeht, was zur Bekämpfung der Kriminalität erforderlich ist. Die Begrenzung der Zahl der Konzessionen kann mit dem Erfordernis gerechtfertigt werden, die Gelegenheiten zum Spiel einzuschränken. Eine Konzessionsdauer von 15 Jahren kann im Hinblick darauf, dass der Konzessionär ausreichend Zeit benötigt, um seine Investitionen zu amortisieren, ebenfalls gerechtfertigt sein. Gleichwohl steht es nicht mit der Niederlassungsfreiheit und der Dienstleistungsfreiheit im Einklang, dass bei der Vergabe der Konzessionen keine Ausschreibung stattgefunden hat. Das Transparenzgebot ist eine zwingende Vorbedingung des Rechts eines Mitgliedstaats, Genehmigungen für den Betrieb von Spielbanken zu erteilen, unabhängig davon, wie die Betreiber ausgewählt werden. Die ohne jede Transparenz erfolgende Vergabe einer Konzession an einen Wirtschaftsteilnehmer, der in dem Mitgliedstaat niedergelassen ist, dem der öffentliche Auftraggeber zugehört, ist eine Ungleichbehandlung zum Nachteil von in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Wirtschaftsteilnehmern, die keine reale Möglichkeit haben, ihr Interesse an der fraglichen Konzession zu bekunden, und verstößt gegen das Unionsrecht (&lt;a onclick=&quot;javascript: pageTracker._trackPageview(&#039;/extlink/curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=DE&amp;amp;Submit=rechercher&amp;amp;numaff=C-64/08&#039;);&quot;  href=&quot;http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=DE&amp;Submit=rechercher&amp;numaff=C-64/08&quot; title=&quot;http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=DE&amp;Submit=rechercher&amp;numaff=C-64/08&quot;&gt;EuGH 9. 9. 2010, Rs. C/64-08, Engelmann&lt;/a&gt;). 
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    <pubDate>Thu, 09 Sep 2010 10:58:04 +0200</pubDate>
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    <title>Slowakei erhöht Mehrwertsteuer</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/5491-Slowakei-erhoeht-Mehrwertsteuer.html</link>
            <category>SWI</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Mag. Stefan Menhofer)</author>
    <content:encoded>
    Im Rahmen eines Konsolidierungspakets für die öffentlichen Finanzen hat die slowakische Regierung u. a. eine vorübergehende Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes von 19 auf 20 Prozent beschlossen. Zudem entfällt der ermäßigte Steuersatz von 6 Prozent auf den Ab-Hof-Verkauf landwirtschaftlicher Produkte. Diese Maßnahmen sollen dem Fiskus rund 190 Mio. Euro Mehreinnahmen bescheren. Die Erhöhung soll rückgängig gemacht werden, wenn das Haushaltsdefizit, das sich nach einer aktuellen Schätzung des slowakischen Finanzministeriums derzeit bei 7,8 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) bewegt, wieder unter 3 Prozent des BIP liegt. 
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    <pubDate>Thu, 09 Sep 2010 10:44:32 +0200</pubDate>
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    <title>UFS und Pendlerpauschale</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/5490-UFS-und-Pendlerpauschale.html</link>
            <category>UFSjournal</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Mag. Stefan Menhofer)</author>
    <content:encoded>
    Das Pendlerpauschale gehört zu den rechtsmittelanfälligsten Streitthemen zwischen Steuerbürger und Finanzverwaltung. Die Findok,weist bereits über 800 Entscheidungen des UFS aus, die (allein oder auch) das Pendlerpauschale zum Gegenstand haben. Waren die Bescheide des UFS in den ersten Jahren noch sehr stark durch die LStR geprägt, sind in den letzten Jahren zunehmend differenzierte Entscheidungen zu verzeichnen. Da die Streitfragen aufgrund der zumeist geringen Streitwerte und des gegebenen Kostenrisikos vielfach nur im Wege von Amtsbeschwerden der Finanzämter zum Höchstgericht gelangen, kommt der Rechtsauslegung durch den UFS besondere Bedeutung zu. So entspricht es mittlerweile der ständigen Spruchpraxis des UFS, das Pendlerpauschale nicht von der dem Arbeitsplatz nächstgelegenen Wohnung, sondern von jener Wohnung zu berechnen, von der – als ständigem Aufenthaltsort – aus tatsächlich überwiegend gependelt wird. Nunmehr hatte sich der UFS – durch den gesamten Berufungssenat – in einem Berufungsverfahren gleich mit mehreren strittigen Fragen zum Pendlerpauschale zu befassen. Im &lt;a onclick=&quot;javascript: pageTracker._trackPageview(&#039;/extlink/www.lindeonline.at/plink/ufsjournal/art-ufsjournal-2010-09-300a.html&#039;);&quot;  href=&quot;http://www.lindeonline.at/plink/ufsjournal/art-ufsjournal-2010-09-300a.html&quot; title=&quot;http://www.lindeonline.at/plink/ufsjournal/art-ufsjournal-2010-09-300a.html&quot;&gt;Schwerpunktbeitrag der Septemberausgabe des UFSjournals&lt;/a&gt; widmen sich Dr. Rudolf Wanke, UFS Wien, und Svende Peth, vormals Praktikantin beim UFS Wien, ausführlich diesem Themenbereich. 

 
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 09 Sep 2010 10:39:11 +0200</pubDate>
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    <title>Familienbeihilfe bei Inlandsaufenthalt zu Studienzwecken</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/5489-Familienbeihilfe-bei-Inlandsaufenthalt-zu-Studienzwecken.html</link>
            <category>ASoK</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Dr. Roman Krammer)</author>
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    Gem. § 2 Abs. 8 FLAG haben Personen nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen im Bundesgebiet haben. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. Der VwGH hat ausgesprochen, dass ein Aufenthalt zu Studienzwecken im Bundesgebiet die Beurteilung nicht ausschließt, der Studierende habe den Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich. Dass bei der stärksten persönlichen Beziehung zu Österreich die Abhängigkeit von Alimentationszahlungen eines nicht in Österreich lebenden Angehörigen nicht ausschlaggebend ist, hat der VwGH ebenfalls bereits mehrmals zum Ausdruck gebracht. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen auch dann in Österreich liegen kann, wenn die Absicht besteht, Österreich nach einer gewissen Zeit wieder zu verlassen, und sich zudem aus dem Beschwerdevorbringen kein Staat ableiten lässt, zu dem engere Beziehungen der Mitbeteiligten i. S. d. § 2 Abs. 8 FLAG bestehen würden als zu Österreich (VwGH 24. 2. 2010, 2007/13/0128). 
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    <pubDate>Wed, 08 Sep 2010 16:14:40 +0200</pubDate>
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    <title>Steuertermine im Oktober</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/5488-Steuertermine-im-Oktober.html</link>
            <category>SWK</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Mag. Stefan Menhofer)</author>
    <content:encoded>
    &lt;DIV&gt;Am 15. Oktober 2010 sind folgende Abgaben fällig:&lt;/DIV&gt;&lt;UL&gt;
&lt;LI&gt;Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat August 2010;&lt;/LI&gt;
&lt;LI&gt;Normverbrauchsabgabe für den Monat August 2010;&lt;/LI&gt;
&lt;LI&gt;Elektrizitäts-, Erdgas- und Kohleabgabe für den Monat August 2010;&lt;/LI&gt;
&lt;LI&gt;Werbeabgabe für den Monat August 2010;&lt;/LI&gt;
&lt;LI&gt;Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat August 2010;&lt;/LI&gt;
&lt;LI&gt;Lohnsteuer für den Monat September 2010;&lt;/LI&gt;
&lt;LI&gt;Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat September 2010;&lt;/LI&gt;
&lt;LI&gt;Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat September 2010;&lt;/LI&gt;
&lt;LI&gt;Kommunalsteuer für den Monat September 2010.&lt;/UL&gt;
 
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 08 Sep 2010 14:11:05 +0200</pubDate>
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    <title>Wie sind Prüfungsprämien für Lehrlinge in der Sozialversicherung zu behandeln?</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/5487-Wie-sind-Pruefungspraemien-fuer-Lehrlinge-in-der-Sozialversicherung-zu-behandeln.html</link>
            <category>PV-Info</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Mag. Stefan Menhofer)</author>
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    Die Kollektivverträge für Arbeiter bzw. für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie sehen seit dem diesjährigen Abschluss für Lehrlinge bei positiver Absolvierung des Praxistests zur Mitte der Lehrzeit und der Lehrabschlussprüfung mit ausgezeichnetem oder gutem Erfolg eine Prämie vor. In einem &lt;a onclick=&quot;javascript: pageTracker._trackPageview(&#039;/extlink/www.lindeonline.at/plink/pvinfo/art-pvinfo-2010-09-18.html&#039;);&quot;  href=&quot;http://www.lindeonline.at/plink/pvinfo/art-pvinfo-2010-09-18.html&quot; title=&quot;http://www.lindeonline.at/plink/pvinfo/art-pvinfo-2010-09-18.html&quot;&gt;Beitrag in der Septemberausgabe der PV-Info&lt;/a&gt; geht Mag. Christa Kocher der Frage nach, wie solche Prämien sozialversicherungsrechtlich zu behandlen sind, und kommt, gestützt auf die Rechtsauffassung der Gebietskrankenkasse, zu folgendem Schluss: Beitragsfrei sind diese Prämien nicht. 
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    <pubDate>Wed, 08 Sep 2010 08:34:00 +0200</pubDate>
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    <title>Neue Rechtsansicht des deutschen BMF zum steuerlichen Aufteilungsverbot</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/5486-Neue-Rechtsansicht-des-deutschen-BMF-zum-steuerlichen-Aufteilungsverbot.html</link>
            <category>SWI</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Dr. Eleonore Breitegger)</author>
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    Bei Aufwendungen, die sowohl betrieblich bzw. beruflich als auch privat veranlasst sind, ist die Frage der Abzugsfähigkeit an sich als auch die des Umfangs der steuerlichen Berücksichtigungsmöglichkeit zwischen Steuerpflichtigem und Finanzverwaltung oft strittig. Der deutsche Bundesfinanzhof hat sich mit dieser Frage in einem vieldiskutierten Beschluss (Beschluss des Großen Senats vom 21. 9. 2009, GrS 1/06) jüngst intensiv auseinandergesetzt. Darauf basierend hat das deutsche Finanzministerium nun seine diesbezügliche Rechtsansicht kundgetan (BMF-Schreiben vom 6. 7. 2010, IV C 3 - S 2227/07/100003:002). Mehr dazu in einem &lt;a onclick=&quot;javascript: pageTracker._trackPageview(&#039;/extlink/www.lindeonline.at/Xaver/start.xav?start=%2F%2F%2A%5B%40attr_id%3D%27art-swi-2010-09-440%27%5D&amp;amp;startbk=swi&amp;amp;bk=swi&#039;);&quot;  href=&quot;http://www.lindeonline.at/Xaver/start.xav?start=%2F%2F%2A%5B%40attr_id%3D%27art-swi-2010-09-440%27%5D&amp;startbk=swi&amp;bk=swi&quot;&gt;Beitrag von Mag. Bernhard Renner &lt;/a&gt;in der September-Ausgabe der SWI. 

 
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 07 Sep 2010 10:54:00 +0200</pubDate>
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    <title>Frist für Herabsetzungsanträge für ESt- und KSt-Vorauszahlungen 2010</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/5484-Frist-fuer-Herabsetzungsantraege-fuer-ESt-und-KSt-Vorauszahlungen-2010.html</link>
            <category>SWK</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Dr. Eleonore Breitegger)</author>
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    Zur Erinnerung: Bis spätestens 30. September können noch Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen 2010 für Einkommen- und Körperschaftsteuer beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Das voraussichtliche Einkommen sollte entsprechend belegt werden (z.B. durch eine Prognoserechnung). Bei Unternehmensgruppen hat der Gruppenträger den Herabsetzungsantrag unter Einbeziehung der steuerlichen Einkommen sämtlicher Gruppenmitglieder zu stellen. 

 
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 07 Sep 2010 07:33:00 +0200</pubDate>
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</item>
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    <title>Vorbereitungszeit für Aufnahmeprüfung ist bereits Berufsausbildung</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/5485-Vorbereitungszeit-fuer-Aufnahmepruefung-ist-bereits-Berufsausbildung.html</link>
            <category>UFSjournal</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Mag. Stefan Menhofer)</author>
    <content:encoded>
    Auch die Vorbereitungszeit zur Ablegung einer Aufnahmeprüfung, die Voraussetzung für die Aufnahme einer Berufsausbildung (eines Studiums) ist (hier: Aufnahmetest für den physiotherapeutischen Dienst), ist selbst bereits als Berufsausbildung anzusehen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sich der Prüfling ernstlich und zielstrebig um den Studienfortgang bemüht und die Vorbereitungszeit auch in quantitativer Hinsicht seine volle Zeit in Anspruch genommen hat (UFS 11. 6. 2010, RV/0167-W/10). 
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 07 Sep 2010 07:25:00 +0200</pubDate>
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</item>
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    <title>SOKO Glücksspiel nimmt Arbeit auf</title>
    <link>http://news.lindeonline.at/archives/5483-SOKO-Gluecksspiel-nimmt-Arbeit-auf.html</link>
            <category>SWK</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Dr. Roman Krammer)</author>
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    Nur wenige Wochen nach der Novellierung des GSpG gab es jetzt bereits die ersten Einsätze der SOKO Glücksspiel, bei denen 18 illegale Automaten beschlagnahmt wurden. So soll innerhalb kürzester Zeit der Wildwuchs illegaler Automaten in Österreich erfolgreich bekämpft werden. Wie das BMF berichtet, waren insgesamt rund ein Dutzend Beamte der insgesamt 80 Personen starken neu gegründeten Sondereinheit am vergangenen Dienstag, dem 31. 8. 2010, im Einsatz, kontrolliert wurde in mehreren Lokalen in Linz. Die deutlich verbesserten Verfahrens- und Beschlagnahmebestimmungen des neuen GSpG geben den Beamten der SOKO das notwendige rechtliche Instrumentarium in die Hand, um gegen das illegale Glücksspiel vorgehen zu können. Ab sofort werden in allen Bundesländern derartige Schwerpunktaktionen der SOKO Glücksspiel stattfinden.  
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 06 Sep 2010 15:10:49 +0200</pubDate>
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